Beschlussvorschlag:
Der eingebrachte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird mit den entsprechenden Anlagen zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausausschuss verwiesen.
Sachverhalt:
Im Haushalt 2026 wurden Einzahlungen aus Veräußerung von Grundstücken für das Baugebiet „Hangenfeld“ i. H. v. etwa 5 Mio. Euro sowie für das Gewerbegebiet „Beisenbusch III“ i. H. v. etwa 3,77 Mio. Euro veranschlagt. Nach aktueller Sachlage wird nicht davon ausgegangen, dass es im laufenden Jahr 2026 zur Vermarktung dieser Flächen kommen wird. Das Ausbleiben der Einzahlungen bedeutet eine erhebliche Deckungslücke für die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen, die es durch Kreditfinanzierung auszugleichen gilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2026 sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.
Anlagen:
Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans 2026
