Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Ein
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 175 „Agri-PV-Anlage Hastehausen“ für die in Anlage 1
abgegrenzten Geltungsbereiche wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 BauGB für ein Planverfahren nach § 12 BauGB)
Ziel
des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur
Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage unter Beibehaltung der
landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen (siehe Anlage 2).
Sachverhalt:
Es
wird beantragt, im Ortsteil Darup (siehe Anlage 3) zwei Flächen für die
Errichtung von Agri-PV-Anlagen zu nutzen. Durch entsprechende Abstände zwischen
den Modulreihen und ausreichende Arbeitsbreiten für landwirtschaftliche
Maschinen soll die landwirtschaftliche Nutzung somit auch zukünftig für die
Flächen möglich sein. Es ist also eine Doppelnutzung aus Energiegewinnung und
Landwirtschaft vorgesehen, um den Konkurrenzdruck von Flächen zu reduzieren. Neben
Getreide, Raps und Ackerbohnen werden im Rahmen der weiteren Planung auch
andere geeignete Fruchtarten und Bewirtschaftungskonzepte geprüft.
Vorgesehen
ist eine Projektfläche von rund 25 Hektar und eine Anlagenleistung von
7 MWp. Eine Netzanschlusszusage liegt für die derzeit geplante Leistung
bereits vor.
Die
Realisierung des Vorhabens soll aus Sicht des Vorhabenträger zeitnah nach
Rechtskraft des aufzustellenden vBP erfolgen.
Flächennutzungsplan
der Gemeinde Nottuln
Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln stellt die Erweiterungsfläche als
„Fläche für die Landwirtschaft“ dar (siehe Anlage 4). Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind ist eine Änderung
des Flächennutzungsplanes notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Übernahme
der Planungskosten sowie zur Erbringung benötigter Gutachten wird ein
städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen. Für die Gemeinde
Nottuln entstehen somit lediglich interne Personalkosten zur Erbringung der
hoheitlichen, nicht umlagefähigen Aufgaben zur Betreuung des Verfahrens.
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich vBP Nr. 175
Anlage 2: Bürgeranregung (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 (2) BauGB)
Anlage 3: Übersichtsplan
Anlage 4: Flächennutzungsplan (FNP)
