Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 175 „Agri-PV-Anlage Hastehausen“ im Parallelverfahren
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Vorlage
118/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 175 „Agri-PV-Anlage Hastehausen“ für die in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereiche wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für ein Planverfahren nach § 12 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen (siehe Anlage 2).


Sachverhalt:

Es wird beantragt, im Ortsteil Darup (siehe Anlage 3) zwei Flächen für die Errichtung von Agri-PV-Anlagen zu nutzen. Durch entsprechende Abstände zwischen den Modulreihen und ausreichende Arbeitsbreiten für landwirtschaftliche Maschinen soll die landwirtschaftliche Nutzung somit auch zukünftig für die Flächen möglich sein. Es ist also eine Doppelnutzung aus Energiegewinnung und Landwirtschaft vorgesehen, um den Konkurrenzdruck von Flächen zu reduzieren. Neben Getreide, Raps und Ackerbohnen werden im Rahmen der weiteren Planung auch andere geeignete Fruchtarten und Bewirtschaftungskonzepte geprüft.

Vorgesehen ist eine Projektfläche von rund 25 Hektar und eine Anlagenleistung von 7 MWp. Eine Netzanschlusszusage liegt für die derzeit geplante Leistung bereits vor.

Die Realisierung des Vorhabens soll aus Sicht des Vorhabenträger zeitnah nach Rechtskraft des aufzustellenden vBP erfolgen.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln  

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln stellt die Erweiterungsfläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar (siehe Anlage 4). Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.


Finanzielle Auswirkungen:

Zur Übernahme der Planungskosten sowie zur Erbringung benötigter Gutachten wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen. Für die Gemeinde Nottuln entstehen somit lediglich interne Personalkosten zur Erbringung der hoheitlichen, nicht umlagefähigen Aufgaben zur Betreuung des Verfahrens.


Anlagen:

Anlage 1:         Geltungsbereich vBP Nr. 175

Anlage 2:        Bürgeranregung (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 (2) BauGB)

Anlage 3:        Übersichtsplan

Anlage 4:         Flächennutzungsplan (FNP)