Betreff
Hochwasserschutz in Appelhülsen durch Stever-Renaturierung in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld
Vorlage
009/2023/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Maßnahmenplanung zur Renaturierung der Stever in Appelhülsen wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Vorrangiges Ziel der Umsetzung dieser Maßnahme ist der wirksame Hochwasserschutz für den Ortsteil Appelhülsen. Hierfür wurden unter anderem Gespräche mit der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Coesfeld, mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld, als auch mit dem bereits damals zum Hochwasserschutz in Appelhülsen beauftragten Planungsbüro geführt.

Gemäß der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich es sich bei der Renaturierung der Stever um eine förderfähige Maßnahme. Der Förderumfang liegt bei bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Verwaltung setzt die Renaturierung der Stever gemeinsam mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (WBC) um, da diese bereits Erfahrungen in der Umsetzung solcher Maßnahmen haben. So hat beispielsweise die Gemeinde Billerbeck gemeinsam mit der WBC die Berkel renaturiert.

Gemeinsam mit der WBC hat man nun das Büro Böckermann und Fritze beauftragt, die Renaturierung der Stever in Appelhülsen konkret zu planen. Im April 2026 wurden die Planungen der Verwaltung vorgestellt, die Pläne sind als Anlage an diese Vorlage beigefügt und werden in der Sitzung durch Michael Diekmann von den Gemeindewerken und Christoph Bolle vom Fachbereich 3 Planen, Bauen, Umwelt vorgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Sowohl für die Planung als auch für die Durchführung der erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Stever in Appelhülsen sind planmäßig Haushaltsmittel zur Verfügung. Nach aktueller Kostenschätzung liegen die Kosten bei ca. 1,49 Mio Euro.


Anlagen:

Anlage 1 bis 3 – Lagepläne der geplanten Renaturierungsmaßnahme