Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der
Gemeinde Nottuln billigt das zwischen dem Kreis Coesfeld und der
Gemeindeverwaltung abgestimmte Auslaufen des Katholischen Liebfrauen-Kindergartens
(Liebfrauen-Kita) im Ortsteil Nottuln ab dem Kindergartenjahr 2027/2028.
2. Das
Kreisjugendamt Coesfeld wird gebeten
a) die
erforderlichen Abstimmungen mit der Gemeinde und dem Träger der Liebfrauen-Kita
über den konkreten zeitlichen Ablauf und die Übergangsregelungen zu führen.
b) gemeinsam
mit der Gemeinde sicherzustellen, dass für alle betroffenen Kinder mit
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ein alternatives Angebot in anderen
Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet zur Verfügung steht,
c) falls vom
Träger gewünscht, bei Erarbeitung und Umsetzung eines Kommunikations- und
Beteiligungskonzept zur Information der betroffenen Eltern, der Mitarbeitenden
und der Öffentlichkeit zu unterstützen.
3. Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dem Rat zu gegebener Zeit
Nutzungsperspektiven für die Liegenschaft Liebfrauen-Kita (Zwischennutzung, mögliche
Reaktivierung, ggf. spätere Vermarktung nach Herstellung eines ausreichenden
Hochwasserschutzes) zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt:
1.
Ausgangslage
und Zuständigkeiten
Für die
Kindergartenbedarfsplanung und die Entscheidung über Zahl und Struktur der
Kindertageseinrichtungen ist nach dem SGB VIII und dem Kinderbildungsgesetz NRW
(KiBiz) der Kreis Coesfeld als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
zuständig.
Parallel dazu
besteht seit vielen Jahren eine enge, gelebte Kooperation zwischen dem Kreis
Coesfeld und den kreisangehörigen Kommunen – so auch mit der Gemeinde Nottuln –
über die Entwicklung der Kita-Landschaft. Vor diesem Hintergrund werden
bedeutsame strukturelle Änderungen, insbesondere der Platzausbau und Platzabbau
sowie das Auslaufen von Standorten, politisch in den zuständigen Gremien der
Gemeinde beraten und begleitet.
2.
Kindergartenbedarfsplan
2026/2027 / Entwicklung in der Gemeinde Nottuln
Aus dem vom
Kreis Coesfeld vorgelegten Kindergartenbedarfsplan 2026/2027 geht hervor:
-
Die
Zahl der Kinder im Kindergartenalter ist in der Gemeinde Nottuln insgesamt
rückläufig; dies gilt insbesondere für den Ortsteil Nottuln.
-
Die
Kinderzahl sinkt im zweiten Jahr in Folge deutlich (insgesamt mehr als 60
Kinder weniger in zwei Jahren). Ursache ist, dass schwächere Geburtsjahrgänge
in die Ü3-Altersgruppe hineinwachsen, während stärkere Jahrgänge in die Schule
wechseln.
-
Gleichzeitig
sind die Anmeldequoten im U3-Bereich (44,99 %) und auch im Ü3‑Bereich (98,32 %) gegenüber dem Vorjahr
gesunken wobei die U3-Anmeldequote für den Ortsteil Nottuln nur leicht gesunken
ist und mit 50,35 % immer noch über dem Jugendamtsdurchschnitt von 46,07 %
liegt. Im Ortsteil Nottuln sinkt die Anmeldequote der 1-Jährigen im Vergleich
zu den anderen Ortsteilen deutlich geringer (2,66 %).
-
Für
das Kindergartenjahr 2026/2027 stehen in sämtlichen Ortsteilen ausreichend
Plätze zur Verfügung; in allen Ortsteilen gibt es zusätzlich freie Kapazitäten
für unterjährige Aufnahmen – sowohl für U3‑ als auch für Ü3‑Kinder.
3.
Prognosen
zur Entwicklung der Kinderzahlen im Ortsteil Nottuln:
-
Auch
die Prognosezahlen lassen in den nachfolgenden Jahren weiter sinkende
Kinderzahlen für alle Ortsteile erwarten. Insbesondere für den Ortsteil Nottuln
bedeutet dies, dass bei gleichbleibender Gruppenzahl und Anzahl der Standorte
mittelfristig ein struktureller Überhang an mehreren Gruppen entsteht.

Erwarteter
Platzbedarf und Überhang an Betreuungsplätzen:

2027/28: Überhang von 3 Gruppen
2028/29: Überhang von 2,5 Gruppen
2029/30: Überhang von 5 Gruppen
2030/31: Überhang von 5 Gruppen
4.
Finanzierungsrahmen
nach KiBiz
Das KiBiz NRW
sieht eine pauschalierte Finanzierung von Kindertageseinrichtungen vor, die
bereits unter normalen Bedingungen nur knapp auskömmlich ist.
Sobald
dauerhaft mehr Plätze vorgehalten werden, als tatsächlich nachgefragt werden,
entstehen für die Gesamtheit der Träger (kommunale, kirchliche, freie)
strukturelle Defizite, weil:
-
für
unbesetzte Plätze – abgesehen von engen Ausnahmen (Planungsgarantie) – keine
Betriebskostenförderung erfolgt,
-
Fixkosten
(Personal, Gebäude, Miete/Instandhaltung) weiterlaufen,
-
die
Finanzierung über alle Träger gemeinsam nicht mehr abgedeckt werden kann.
Der Kreis
Coesfeld weist in seinem Bedarfsplan ausdrücklich darauf hin, dass bei
sinkenden Kinderzahlen und unbesetzten Plätzen ohne Gegensteuerung eine
wirtschaftlich nicht tragfähige Situation für Träger und öffentliche Hand
entsteht und daher Anpassungen der Angebotsstruktur erforderlich sind. Anfang
2026 wurden die erwarteten Zahlen im Rahmen eines Perspektivgespräches allen
Trägervertretungen von Kindertageseinrichtungen in Nottuln vorgestellt und
mögliche allgemeine Stellschrauben aufgezeigt.
Im Ergebnis sah
sich kein Träger dazu bewegt Gruppen zu reduzieren bzw.
Kindertageseinrichtungen aufzugeben.
5.
Spezifische
Situation der Liebfrauen-Kindertagesstätte
Im Ortsteil
Nottuln bestehen mehrere Kita-Standorte verschiedener Träger. Im Vergleich
dieser Standorte ist:
-
Die
Liebfrauen-Kita befindet sich in einem Gebäude welches dem Träger von der
Gemeinde zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Durch Aufgabe der Kita fällt
das Gebäude zurück in das Eigentum der Gemeindeverwaltung. Grundstück und
Gebäude könnten zumindest in den ersten Jahren als Backup für flexible
Erfordernisse bei wieder steigenden Kinderzahlen oder auch für andere Zwecke
genutzt werden
-
die
Liebfrauen-Kita wies im Anmeldeverfahren 2026/27 zu wenig Anmeldungen vor, so
dass die Platzzahl der 4-gruppigen Kindertageseinrichtung bereits zum
01.08.2026 durch Gruppenstrukturveränderung auf 65 Plätze (22 U3, 43 Ü3)
reduziert wird.
-
bei
Fortschreibung der demografischen Entwicklung und der Anmeldequoten ist damit
zu rechnen, dass sich die Zahl freier Plätze eher vergrößert.
-
Im
Einvernehmen zwischen Gemeindeverwaltung und Kreisverwaltung
(Gesamtzuständigkeit) wird daher vorgeschlagen, die Liebfrauen-Kita ab dem
Kindergartenjahr 2027/2028 kontrolliert auslaufen zu lassen. Dies bedeutet
insbesondere:
-
kein
abruptes Schließen, sondern ein Auslaufen über die natürlichen
Jahrgangswechsel,
-
keine
Aufnahme neuer Kinder ab einem festzulegenden Stichtag bzw. schrittweise
Reduktion der Gruppen,
-
Sicherstellung,
dass alle Kinder mit Rechtsanspruch in anderen Einrichtungen im Ortsteil
Nottuln bzw. in der Gemeinde bedarfsgerecht versorgt werden können.
Die genauen
Umsetzungsmöglichkeiten müssen diesbezüglich noch mit dem Träger des
Liebfrauenkindergartens abgestimmt werden.
Wichtig ist:
Die
Entscheidung betrifft ausschließlich den Standort und ist ausdrücklich keine
Entscheidung gegen den Träger (katholische Kirche). Die übrigen katholischen
Kitas im Gemeindegebiet sind von dieser Entscheidung nicht berührt.
6.
Eigentumssituation
und Perspektiven für die Liegenschaft
Die Immobilie
Liebfrauen-Kita (Gebäude inkl. Grundstück) steht im Eigentum der Gemeinde
Nottuln. Dies verschafft der Gemeinde für die Zeit nach dem Auslaufen des
Kita-Betriebs mehrere Optionen:
-
Zwischennutzung
(z. B. als Übergangslösung für andere kommunale oder soziale Nutzungen,
Vereinsnutzungen o. Ä.),
-
Reaktivierung
als Kita-Standort, sofern sich künftig (etwa durch unerwartete demografische
Entwicklungen oder veränderte Bedarfslagen) ein zusätzlicher Bedarf ergeben
sollte,
-
Vermarktung
als Baugrundstück, sobald ausreichender Hochwasserschutz hergestellt ist und
die planungs- und wasserrechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Die Gemeinde
wahrt mit der jetzigen Entscheidung also ihre Flexibilität und verbaut sich
künftige Handlungsmöglichkeiten nicht.
7.
Erwartete
Diskussion und Kommunikationsbedarf
Es ist
absehbar, dass das Auslaufen der Liebfrauen-Kita im Ortsteil Nottuln emotional
diskutiert und auch öffentlich kritisch begleitet werden wird. Der Träger hat
seine Zustimmung zu dieser Entscheidung nicht erteilt und lehnt das Auslaufen
des Standorts ab.
Umso wichtiger
ist:
-
eine
transparente Darstellung der demografischen und finanziellen Rahmenbedingungen,
-
der
Hinweis, dass alle Kinder mit Rechtsanspruch weiterhin ein wohnortnahes
Betreuungsangebot erhalten,
-
das
klare herausstellen, dass es sich um eine notwendige, sachlich begründete
Strukturentscheidung handelt und nicht um eine Abwertung des pädagogischen
Angebots oder des Engagements des Trägers und der Mitarbeitenden.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Kommunikation eng mit dem Kreisjugendamt Coesfeld und dem
Träger abzustimmen und die Eltern frühzeitig und umfassend zu informieren,
sobald Zeitplan und Übergangsregelungen konkret feststehen.
Würdigung /
Abwägung:
-
Der
Kindergartenbedarfsplan des Kreises Coesfeld zeigt für die Gemeinde Nottuln und
insbesondere den Ortsteil Nottuln deutlich rückläufige Kinderzahlen und
sinkende Anmeldequoten, sodass die bestehende Angebotsstruktur mittelfristig
nicht mehr bedarfsgerecht ist.
-
Das
KiBiz-Finanzierungssystem ist nicht darauf ausgelegt, dauerhaft
überdimensionierte Platzkapazitäten zu finanzieren. Ein Nicht-Handeln würde zu
erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für Träger und öffentliche Hand führen
und letztlich die gesamte Kita-Landschaft im Gemeindegebiet schwächen.
-
Das
vom Kreis Coesfeld vorgeschlagene Auslaufen der Liebfrauen-Kita ist vor diesem
Hintergrund eine sachlich begründete, planerisch nachvollziehbare Maßnahme, die
dazu beiträgt, die verbleibende Angebotsstruktur zu stabilisieren.
-
Durch
das gemeindliche Eigentum an Gebäude und Grundstück bleiben der Gemeinde
erhebliche Gestaltungsspielräume für künftige Nutzungen erhalten. Eine spätere
Reaktivierung als Kita-Standort ist nicht ausgeschlossen.
-
Die
Belastungen für Familien werden begrenzt, da mehrere alternative Standorte im
Ortsteil Nottuln vorhanden sind und die Versorgung mit Betreuungsplätzen
sichergestellt bleibt.
-
Hinzu
kommt, dass das Gebäude der Liebfrauen-Kita zu den ältesten Kita-Gebäuden im
Gemeindegebiet zählt. Die räumlichen Strukturen – Zuschnitt der Gruppenräume,
Nebenräume, Sanitärbereiche, Erschließung, Barrierefreiheit, energetischer
Standard und Außenflächen – entsprechen nur noch eingeschränkt den heutigen
fachlichen, pädagogischen und baulichen Erwartungen an eine moderne Kindertageseinrichtung.
Eine umfassende bauliche Anpassung an aktuelle Qualitätsstandards würde
erhebliche Investitionsmittel erfordern, die angesichts der rückläufigen
Kinderzahlen und des sich abzeichnenden strukturellen Platzüberhangs im
Ortsteil Nottuln weder wirtschaftlich noch strategisch sachgerecht wären.
Gleichzeitig hat sich die bauliche Entwicklung der Gemeinde im Ortsteil Nottuln
in den vergangenen Jahren in andere Bereiche verlagert, sodass das Gebäude in
seiner Lage die heutigen Siedlungs- und Entwicklungsachsen der Gemeinde nur
noch unzureichend abbildet.
Unter Abwägung
der pädagogischen, sozialen und finanziellen Aspekte wird daher empfohlen, das
mit dem Kreis Coesfeld abgestimmte Auslaufen der Liebfrauen-Kita ab dem
Kindergartenjahr 2027/2028 zu billigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Minderung
Betriebskosten (Trägeranteile, Jugendamtsumlage), Rückzahlung
Investitionskostenförderung, diverse Folgekosten in Bezug auf die Umnutzung des
Grundstücks, aktuell nicht bezifferbar.
Anlagen:
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