Betreff
Entwicklung der Kitalandschaft in der Gemeinde Nottuln; hier: Abgestimmtes Auslaufen des Katholischen Liebfrauenkindergartens Nottuln
Vorlage
082/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Gemeinde Nottuln billigt das zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeindeverwaltung abgestimmte Auslaufen des Katholischen Liebfrauen-Kindergartens (Liebfrauen-Kita) im Ortsteil Nottuln ab dem Kindergartenjahr 2027/2028.

2. Das Kreisjugendamt Coesfeld wird gebeten

a) die erforderlichen Abstimmungen mit der Gemeinde und dem Träger der Liebfrauen-Kita über den konkreten zeitlichen Ablauf und die Übergangsregelungen zu führen.

b) gemeinsam mit der Gemeinde sicherzustellen, dass für alle betroffenen Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ein alternatives Angebot in anderen Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet zur Verfügung steht,

c) falls vom Träger gewünscht, bei Erarbeitung und Umsetzung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzept zur Information der betroffenen Eltern, der Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit zu unterstützen.

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dem Rat zu gegebener Zeit Nutzungsperspektiven für die Liegenschaft Liebfrauen-Kita (Zwischennutzung, mögliche Reaktivierung, ggf. spätere Vermarktung nach Herstellung eines ausreichenden Hochwasserschutzes) zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.


Sachverhalt:

1.    Ausgangslage und Zuständigkeiten

Für die Kindergartenbedarfsplanung und die Entscheidung über Zahl und Struktur der Kindertageseinrichtungen ist nach dem SGB VIII und dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) der Kreis Coesfeld als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.

Parallel dazu besteht seit vielen Jahren eine enge, gelebte Kooperation zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Kommunen – so auch mit der Gemeinde Nottuln – über die Entwicklung der Kita-Landschaft. Vor diesem Hintergrund werden bedeutsame strukturelle Änderungen, insbesondere der Platzausbau und Platzabbau sowie das Auslaufen von Standorten, politisch in den zuständigen Gremien der Gemeinde beraten und begleitet.

2.    Kindergartenbedarfsplan 2026/2027 / Entwicklung in der Gemeinde Nottuln

Aus dem vom Kreis Coesfeld vorgelegten Kindergartenbedarfsplan 2026/2027 geht hervor:

-       Die Zahl der Kinder im Kindergartenalter ist in der Gemeinde Nottuln insgesamt rückläufig; dies gilt insbesondere für den Ortsteil Nottuln.

-       Die Kinderzahl sinkt im zweiten Jahr in Folge deutlich (insgesamt mehr als 60 Kinder weniger in zwei Jahren). Ursache ist, dass schwächere Geburtsjahrgänge in die Ü3-Altersgruppe hineinwachsen, während stärkere Jahrgänge in die Schule wechseln.

-       Gleichzeitig sind die Anmeldequoten im U3-Bereich (44,99 %) und auch im Ü3‑Bereich (98,32 %) gegenüber dem Vorjahr gesunken wobei die U3-Anmeldequote für den Ortsteil Nottuln nur leicht gesunken ist und mit 50,35 % immer noch über dem Jugendamtsdurchschnitt von 46,07 % liegt. Im Ortsteil Nottuln sinkt die Anmeldequote der 1-Jährigen im Vergleich zu den anderen Ortsteilen deutlich geringer (2,66 %).

-       Für das Kindergartenjahr 2026/2027 stehen in sämtlichen Ortsteilen ausreichend Plätze zur Verfügung; in allen Ortsteilen gibt es zusätzlich freie Kapazitäten für unterjährige Aufnahmen – sowohl für U3‑ als auch für Ü3‑Kinder.

3.    Prognosen zur Entwicklung der Kinderzahlen im Ortsteil Nottuln:

-       Auch die Prognosezahlen lassen in den nachfolgenden Jahren weiter sinkende Kinderzahlen für alle Ortsteile erwarten. Insbesondere für den Ortsteil Nottuln bedeutet dies, dass bei gleichbleibender Gruppenzahl und Anzahl der Standorte mittelfristig ein struktureller Überhang an mehreren Gruppen entsteht.

Erwarteter Platzbedarf und Überhang an Betreuungsplätzen:

             2027/28: Überhang von 3 Gruppen

             2028/29: Überhang von 2,5 Gruppen

             2029/30: Überhang von 5 Gruppen

             2030/31: Überhang von 5 Gruppen

4.    Finanzierungsrahmen nach KiBiz

Das KiBiz NRW sieht eine pauschalierte Finanzierung von Kindertageseinrichtungen vor, die bereits unter normalen Bedingungen nur knapp auskömmlich ist.

Sobald dauerhaft mehr Plätze vorgehalten werden, als tatsächlich nachgefragt werden, entstehen für die Gesamtheit der Träger (kommunale, kirchliche, freie) strukturelle Defizite, weil:

-       für unbesetzte Plätze – abgesehen von engen Ausnahmen (Planungsgarantie) – keine Betriebskostenförderung erfolgt,

-       Fixkosten (Personal, Gebäude, Miete/Instandhaltung) weiterlaufen,

-       die Finanzierung über alle Träger gemeinsam nicht mehr abgedeckt werden kann.

Der Kreis Coesfeld weist in seinem Bedarfsplan ausdrücklich darauf hin, dass bei sinkenden Kinderzahlen und unbesetzten Plätzen ohne Gegensteuerung eine wirtschaftlich nicht tragfähige Situation für Träger und öffentliche Hand entsteht und daher Anpassungen der Angebotsstruktur erforderlich sind. Anfang 2026 wurden die erwarteten Zahlen im Rahmen eines Perspektivgespräches allen Trägervertretungen von Kindertageseinrichtungen in Nottuln vorgestellt und mögliche allgemeine Stellschrauben aufgezeigt.

Im Ergebnis sah sich kein Träger dazu bewegt Gruppen zu reduzieren bzw. Kindertageseinrichtungen aufzugeben.

5.    Spezifische Situation der Liebfrauen-Kindertagesstätte

Im Ortsteil Nottuln bestehen mehrere Kita-Standorte verschiedener Träger. Im Vergleich dieser Standorte ist:

-       Die Liebfrauen-Kita befindet sich in einem Gebäude welches dem Träger von der Gemeinde zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Durch Aufgabe der Kita fällt das Gebäude zurück in das Eigentum der Gemeindeverwaltung. Grundstück und Gebäude könnten zumindest in den ersten Jahren als Backup für flexible Erfordernisse bei wieder steigenden Kinderzahlen oder auch für andere Zwecke genutzt werden

-       die Liebfrauen-Kita wies im Anmeldeverfahren 2026/27 zu wenig Anmeldungen vor, so dass die Platzzahl der 4-gruppigen Kindertageseinrichtung bereits zum 01.08.2026 durch Gruppenstrukturveränderung auf 65 Plätze (22 U3, 43 Ü3) reduziert wird.

-       bei Fortschreibung der demografischen Entwicklung und der Anmeldequoten ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl freier Plätze eher vergrößert.

-       Im Einvernehmen zwischen Gemeindeverwaltung und Kreisverwaltung (Gesamtzuständigkeit) wird daher vorgeschlagen, die Liebfrauen-Kita ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 kontrolliert auslaufen zu lassen. Dies bedeutet insbesondere:

-       kein abruptes Schließen, sondern ein Auslaufen über die natürlichen Jahrgangswechsel,

-       keine Aufnahme neuer Kinder ab einem festzulegenden Stichtag bzw. schrittweise Reduktion der Gruppen,

-       Sicherstellung, dass alle Kinder mit Rechtsanspruch in anderen Einrichtungen im Ortsteil Nottuln bzw. in der Gemeinde bedarfsgerecht versorgt werden können.

Die genauen Umsetzungsmöglichkeiten müssen diesbezüglich noch mit dem Träger des Liebfrauenkindergartens abgestimmt werden.

Wichtig ist:

Die Entscheidung betrifft ausschließlich den Standort und ist ausdrücklich keine Entscheidung gegen den Träger (katholische Kirche). Die übrigen katholischen Kitas im Gemeindegebiet sind von dieser Entscheidung nicht berührt.

6.    Eigentumssituation und Perspektiven für die Liegenschaft

Die Immobilie Liebfrauen-Kita (Gebäude inkl. Grundstück) steht im Eigentum der Gemeinde Nottuln. Dies verschafft der Gemeinde für die Zeit nach dem Auslaufen des Kita-Betriebs mehrere Optionen:

-       Zwischennutzung (z. B. als Übergangslösung für andere kommunale oder soziale Nutzungen, Vereinsnutzungen o. Ä.),

-       Reaktivierung als Kita-Standort, sofern sich künftig (etwa durch unerwartete demografische Entwicklungen oder veränderte Bedarfslagen) ein zusätzlicher Bedarf ergeben sollte,

-       Vermarktung als Baugrundstück, sobald ausreichender Hochwasserschutz hergestellt ist und die planungs- und wasserrechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.

Die Gemeinde wahrt mit der jetzigen Entscheidung also ihre Flexibilität und verbaut sich künftige Handlungsmöglichkeiten nicht.

7.    Erwartete Diskussion und Kommunikationsbedarf

Es ist absehbar, dass das Auslaufen der Liebfrauen-Kita im Ortsteil Nottuln emotional diskutiert und auch öffentlich kritisch begleitet werden wird. Der Träger hat seine Zustimmung zu dieser Entscheidung nicht erteilt und lehnt das Auslaufen des Standorts ab.

Umso wichtiger ist:

-       eine transparente Darstellung der demografischen und finanziellen Rahmenbedingungen,

-       der Hinweis, dass alle Kinder mit Rechtsanspruch weiterhin ein wohnortnahes Betreuungsangebot erhalten,

-       das klare herausstellen, dass es sich um eine notwendige, sachlich begründete Strukturentscheidung handelt und nicht um eine Abwertung des pädagogischen Angebots oder des Engagements des Trägers und der Mitarbeitenden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kommunikation eng mit dem Kreisjugendamt Coesfeld und dem Träger abzustimmen und die Eltern frühzeitig und umfassend zu informieren, sobald Zeitplan und Übergangsregelungen konkret feststehen.

Würdigung / Abwägung:

-       Der Kindergartenbedarfsplan des Kreises Coesfeld zeigt für die Gemeinde Nottuln und insbesondere den Ortsteil Nottuln deutlich rückläufige Kinderzahlen und sinkende Anmeldequoten, sodass die bestehende Angebotsstruktur mittelfristig nicht mehr bedarfsgerecht ist.

-       Das KiBiz-Finanzierungssystem ist nicht darauf ausgelegt, dauerhaft überdimensionierte Platzkapazitäten zu finanzieren. Ein Nicht-Handeln würde zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für Träger und öffentliche Hand führen und letztlich die gesamte Kita-Landschaft im Gemeindegebiet schwächen.

-       Das vom Kreis Coesfeld vorgeschlagene Auslaufen der Liebfrauen-Kita ist vor diesem Hintergrund eine sachlich begründete, planerisch nachvollziehbare Maßnahme, die dazu beiträgt, die verbleibende Angebotsstruktur zu stabilisieren.

-       Durch das gemeindliche Eigentum an Gebäude und Grundstück bleiben der Gemeinde erhebliche Gestaltungsspielräume für künftige Nutzungen erhalten. Eine spätere Reaktivierung als Kita-Standort ist nicht ausgeschlossen.

-       Die Belastungen für Familien werden begrenzt, da mehrere alternative Standorte im Ortsteil Nottuln vorhanden sind und die Versorgung mit Betreuungsplätzen sichergestellt bleibt.

-       Hinzu kommt, dass das Gebäude der Liebfrauen-Kita zu den ältesten Kita-Gebäuden im Gemeindegebiet zählt. Die räumlichen Strukturen – Zuschnitt der Gruppenräume, Nebenräume, Sanitärbereiche, Erschließung, Barrierefreiheit, energetischer Standard und Außenflächen – entsprechen nur noch eingeschränkt den heutigen fachlichen, pädagogischen und baulichen Erwartungen an eine moderne Kindertageseinrichtung. Eine umfassende bauliche Anpassung an aktuelle Qualitätsstandards würde erhebliche Investitionsmittel erfordern, die angesichts der rückläufigen Kinderzahlen und des sich abzeichnenden strukturellen Platzüberhangs im Ortsteil Nottuln weder wirtschaftlich noch strategisch sachgerecht wären. Gleichzeitig hat sich die bauliche Entwicklung der Gemeinde im Ortsteil Nottuln in den vergangenen Jahren in andere Bereiche verlagert, sodass das Gebäude in seiner Lage die heutigen Siedlungs- und Entwicklungsachsen der Gemeinde nur noch unzureichend abbildet.

Unter Abwägung der pädagogischen, sozialen und finanziellen Aspekte wird daher empfohlen, das mit dem Kreis Coesfeld abgestimmte Auslaufen der Liebfrauen-Kita ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 zu billigen.


Finanzielle Auswirkungen:

Minderung Betriebskosten (Trägeranteile, Jugendamtsumlage), Rückzahlung Investitionskostenförderung, diverse Folgekosten in Bezug auf die Umnutzung des Grundstücks, aktuell nicht bezifferbar.


Anlagen:

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