Hier: 1) Beschluss des ISEK „Ortskern Nottuln 2036“
2) Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes gem. § 171b Abs. 1 BauGB
3) Beauftragung zur Einreichung des Förderantrages bei der Bezirksregierung Münster
Beschlussvorschlag:
1. Das integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzept (ISEK) „Ortskern Nottuln 2036“ (siehe Anlage 1) wird als
„städtebauliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des § 171b Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen.
2. Die Festlegung des „Stadtumbaugebietes“ wird
gemäß § 171b Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2) beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Förderantrag zur Beantragung von Städtebaufördermitteln an die Bezirksregierung
Münster zu stellen.
Sachverhalt:
1. ISEK „Ortskern Nottuln 2036“
Der
Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 beschlossen, ein
integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Ortskern von
Nottuln aufzustellen (siehe Sitzungsvorlage 119/2024).
Mit
der Erarbeitung des ISEKs wurde das Fachbüro farwickgrote partner
beauftragt. Zunächst wurde eine
umfassende städtebauliche Bestandsaufnahme und die darauf aufbauende Analyse
des Untersuchungsraumes (Stärken- und Schwächen-, Chancen- und Risikenanalyse)
in vier Themenfeldern (Ortsbild | Baukultur, Freiraum | Wasser | Klima,
Mobilität | Verkehr sowie Innerstädtische Nutzungen | Versorgungssicherheit |
Soziale Gemeinschaft) durchgeführt. In einem weiteren Schritt wurden daraus ein
Leitbild und elf Entwicklungsziele abgeleitet, die in einen städtebaulichen
Rahmenplan überführt und damit in einen räumlichen Zusammenhang gebracht
wurden. Dieser Rahmenplan zeigt die perspektivische Entwicklung des Nottulner
Ortskerns in einem Zeithorizont von ca. 2026 bis 2045+ auf und dient als
ganzheitliches Steuerungsinstrument der Ortskernentwicklung.
In
seiner Sitzung am 16.12.2025 hat der Rat der Gemeinde Nottuln den Rahmenplan
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, aus dem Rahmenplan ein ISEK mit
konkreten Maßnahmen zu entwickeln (siehe Sitzungsvorlage 119/2024/2).
Im
Rahmen des gesamten Prozesses gab es zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten für
die Öffentlichkeit, wichtige Akteure im Bereich des Ortskerns sowie für die
politischen Fraktionen. Dabei wurden stets die aktuellen Zwischenergebnisse und
Visionen vorgestellt, zur Diskussion gestellt und gemeinsam weiter
ausgearbeitet. Folgende Veranstaltungen haben stattgefunden:
15. Dezember 2024 Kick-Off Ortskernspaziergang mit Bürger: innen
5. Februar 2025: Bürgerwerkstatt mit Bürger: innen (Workshop)
28. April 2025: Planungswerkstatt gemeinsam mit der Politik
26. Juni 2025: Gespräch mit Akteur:innen des Ortskerns
1. Juli 2025: Bürgerveranstaltung mit
Bürger: innen: Vorstellung Vorentwurf städtebauliche Rahmenplanung
28. August 2025: Planungswerkstatt gemeinsam mit der
Politik: städtebauliche Rahmenplanung
18. November 2025: Beratung Rahmenplan im Ausschuss für
Planen und Bauen
16. Dezember 2025: Beschlussfassung Rahmenplan im Rat
6. Januar 2026: Phase Null zum geplanten
Bürgerforum mit Bürger: innen, Vereinen/Interessensgemeinschaften: Workshop
26. März 2026: Planungswerkstatt gemeinsam mit
der Politik: Phase Null Bürgerforum und Vorentwurf ISEK
16. April 2026: Planungswerkstatt gemeinsam mit der Politik: Entwurf
ISEK
12. Mai 2026: zusätzliche Planungswerkstatt
gemeinsam mit der Politik: Entwurf ISEK
19. Mai 2026: Bürgerveranstaltung zur Vorstellung des
ISEK-Entwurfs
Am
23. April 2026 fand zudem ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit Vertreter:innen
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen (MHKBD), der Bezirksregierung Münster (BRMS), der
Gemeindeverwaltung Nottuln sowie des Planungsbüros farwickgrote partner statt.
Dabei wurde der gesamte bisherige Planungsprozess und das ISEK im Entwurf
inklusive der Einzelmaßnahmen ausführlich vorgestellt und in einem Rundgang die
Örtlichkeiten angesehen. Sowohl das Ministerium als auch die Bezirksregierung
stehen dem ISEK „Ortskern Nottuln 2036“ positiv gegenüber. Die Maßnahmen wurden
als schlüssig und zur Behebung der bestehenden städtebaulichen Missstände als notwendig
befunden. Kleinere Hinweise und Änderungen wurden in den Bericht eingearbeitet.
Das
ISEK „Ortskern Nottuln 2036“ beinhaltet insgesamt 12 Teilmaßnahmen in vier Handlungsfeldern,
die in Summe eine städtebauliche Gesamtmaßnahme bilden:
Handlungsfeld
A: Ortsbild | Baukultur
-
A1 – Gründung und Betrieb eines Gestaltungsbeirates
-
A2 – Hof- und Fassadenprogramm
Handlungsfeld
B: Freiraum | Wasser | Klima
- B1 – Ortskernmöblierungskonzept
- B2 – Umgestaltung und Aufwertung Umfeld
Stiftskirche
- B3 – Umgestaltung Vorplatz Aschebergsche
Kurie zum Schlaun-Platz
- B4 – Neuordnung und Umgestaltung
Ratshausvorplatz
Handlungsfeld
C: Mobilität | Verkehr
- C1 – Klimatische, ökologische und
barrierefreie Aufwertung von Fuß- und Radwegeverbindungen im Ortskern
- C2 – Klimatische und ökologische
Aufwertung und gestalterische Neuordnung innerörtlicher Verkehrsräume als
begegnungsorte in der Nachbarschaft
Handlungsfeld
D: Innerstädtische Nutzungen | Versorgungssicherheit | Soziale Gemeinschaft
- D1 – Gemeinschaftliche Mitte:
Bürgerforum als Begegnungs- und Kommunikationsort („Dritter Ort“)
- D2 – Gemeinschaftliche Mitte: Umnutzung
und städtebauliche Integration Grundstück Kastanienplatz 11
- D3 – Gemeinschaftliche Mitte:
Barrierefreier Umbau Aschebergsche Kurie
- D4 – Verfügungsfonds zur Stärkung des
Ortskerns
2. Festsetzung eines Stadtumbaugebietes
gem. § 171 b BauGB
Voraussetzung
für den Einsatz von Städtebaufördermitteln ist nach BauGB neben dem Vorliegen
eines ISEK auch der Beschluss über ein abgegrenztes Stadtumbaugebiet, in dem
die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden (Gebietsbezug). Es ist in seinem
räumlichen Umfang so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig
durchführen lassen.
Die
vorgeschlagene Abgrenzung des Stadtumbaugebietes „Ortskern Nottuln 2036“ nach §
171b BauGB ist in Anlage 2 dargestellt. Die vorgeschlagene Abgrenzung deckt
sich mit dem Geltungsbereich des städtebaulichen Rahmenplans sowie des ISEK.
Gleichzeitig entspricht das Stadtumbaugebiet in seiner Ausdehnung großenteils
der Abgrenzung der Gestaltungssatzung für den Ortskern Nottuln.
3. Einreichung des Förderantrages
Zur
Bewilligung von Städtebaufördermitteln muss die Gemeinde Nottuln im Herbst
dieses Jahres einen Antrag für eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm
2027 bei der Bezirksregierung Münster einreichen (erstmals digital). Das ISEK bildet
gemeinsam mit weiteren Formblättern (z. B. Kosten- und Finanzierungsübersicht,
Matrix zur Zielerreichung) die Grundlage des Antrags.
Nach
dem Stichtag zur Vorlage der Städtebauförderanträge sichtet die Bezirksregierung
Münster als Bewilligungsbehörde die eingegangenen Förderanträge und legt dem Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) einen
Entscheidungsvorschlag für den Zuschlag zur Verteilung der Fördermittel zur
abschließenden Entscheidung vor.
Aus
den Vorschlägen aller fünf Bezirksregierungen wird dann durch das MHKBD ein Gesamtvorschlag
erstellt, der in Einplanungsgesprächen zwischen dem MHKBD und den
Bezirksregierungen erörtert wird. Das MHKBD stimmt den Entwurf dann nach
Billigung durch die Hausspitze bei Bedarf mit dem Bund und/ oder der
Europäischen Union ab und veröffentlicht die Bewilligungsbescheide
voraussichtlich im Frühjahr 2027. Nach Bewilligung der Fördermittel kann die
Gemeinde Nottuln mit der weitergehenden Ausarbeitung der Maßnahmen beginnen.
Der Fördersatz für die Gemeinde Nottuln liegt aktuell bei 60 %, sodass die
Gemeinde einen Eigenanteil von 40 % tragen muss.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Haushaltsjahr 2025 waren für die Erstellung des ISEK 40.000 € angesetzt, im Haushaltsjahr
2026 sind 25.000 € eingestellt (die Kosten der Konzepterstellung werden bei
Antragsbewilligung rückwirkend zu 60 % erstattet).
Die
Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus dem ISEK wird personelle Ressourcen sowohl im
Fachbereich 3 Planen, Bauen, Umwelt als auch im Fachbereich 4 Gemeindewerke
binden.
Die
im ISEK enthaltenen Maßnahmen belaufen sich auf Grundlage einer ersten
Grobkostenschätzung auf insgesamt 9.585.000 € (Planungskosten und Umsetzung der
Maßnahmen). Bei einer Bewilligung des Antrages auf Städtebaufördermittel werden
die Einzelmaßnahmen voraussichtlich in einer Höhe von 60 % gefördert, sodass
die Gemeinde Nottuln einen Eigenanteil von 3.834.000 € (40 %) tragen muss (über
einen Zeitraum von 10 Jahren). Mit dem Erstantrag im Herbst 2026 und seiner
Bewilligung wird die Vorbereitung der Teilmaßnahmen (baulich-investive
Maßnahmen) bis zur Leistungsphase 6 der HOAI gefördert. Auf dieser Grundlage
wird spätestens im zweiten Jahr nach Bewilligung des Erstantrages ein
Fortsetzungsantrag gestellt, durch den dann die Förderobergrenze abschließend
festgelegt wird.
