Hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 „Niederstockumer Weg“ abgegebenen
Stellungnahmen wird, wie in Anlage 3 vorgeschlagen, zugestimmt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 161 „Niederstockumer Weg“ (siehe Anlage 1) wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 2) wird
beschlossen.
Sachverhalt:
Das
Planverfahren zur Entwicklung eines neuen, mit innovativen Elementen
versehendem Wohngebiet wurde Ende 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss gestartet.
Zu Beginn des Jahres 2023 wurden der Öffentlichkeit zwei städtebauliche
Varianten für das Baugebiet am Niederstockumer Weg vorgestellt. Aus der
frühzeitigen Beteiligung sind rund 60 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
hervorgegangen. Dies hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die Umsetzung des
Baugebietes tiefgehend zu prüfen.
Nach
intensiven Beratungen innerhalb der für das Baugebiet eingerichteten
Planungswerkstatt mit der Politik sind nunmehr ein Großteil der vorgetragenen
Anregungen in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Zudem liegen alle
planungsrelevanten Fachgutachten inzwischen vor bzw. sind auf Grundlage der
geänderten Planung aktualisiert worden. Im Ergebnis kann festgehalten werden,
dass Lösungsansätze für die verkehrliche Erschließung des Gebietes (siehe
Anlagen 9-11), den Artenschutz (siehe Anlagen 4-8) sowie die
Entwässerungsplanung (siehe Anlage 12) entwickelt und in die Planung
eingearbeitet wurden.
Belange
des Artenschutzes bedurften einer tiefergehenden Betrachtung, da festgestellt
wurde, dass das Vorkommen bestimmter Arten nicht ausgeschlossen werden kann,
sodass eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 durchgeführt wurde. Die
Artenschutzkartierung hat ergeben, dass eine Betroffenheit für ein
Feldlerchenpaar zu prognostizieren ist. Dies führte dazu, dass die Verwaltung
eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für das Feldlerchenpaar i.S. einer sog.
„CEF-Maßnahme“ erarbeitet hat.
Der
Verwaltung ist es gelungen, eine geeignete Fläche zu eruieren und ein
Maßnahmenkonzept mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Insbesondere
wurde eine Fläche gefunden, die es ermöglicht, sowohl die vorgezogene
Ausgleichsmaßnahme als auch einen Teil der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung,
die durch den Bebauungsplan ausgelöst wird, auf der Fläche zu realisieren.
Damit ist die Verwaltung dem Wunsch, Ökopunkte auf dem gemeindeeigenen Gebiet
zu realisieren, nachgekommen.
Auf
Basis der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen
wurde intensiv an der Entwässerungsplanung gearbeitet, sodass nun ein Großteil
des Regenwassers im Plangebiet verbleiben kann. Ein Beispiel hierfür ist, dass
die Spielplatzfläche gleichzeitig Retentionsfläche für Regenwasser ist (siehe
Anlage 12). Zudem wurde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen das
Verkehrsgutachten erneuert (siehe Anlage 11).
Nach
intensiven Beratungen des betreffenden Planverfahrens zuletzt mit VL 175/2022/2
sind
die Unterlagen zum oben genannten Bauleitplanverfahren zur formellen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange vom
13.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025 ausgelegt worden.
Weiteres Vorgehen:
Nach
Durchführung aller verfahrensnotwendigen Schritte kann das Verfahren nun durch
den Satzungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 im
betreffenden Bereich zum Abschluss gebracht werden.
Details
sind der Planzeichnung (Anlage 1) und der Begründung (Anlage 2) sowie den Begutachtungen
in Anlagen 4-17 zu entnehmen.
Zur
Vergabe der Baugrundstücke ist analog zum Baugebiet Südlich Lerchenhain ein
Kriterienkatalog geplant. Die Ausarbeitung des Kriterienkatalogs ist gemeinsam
mit der Politik beabsichtigt. Außerdem sollen die Grundstücke für
Mehrfamilienhäuser im Rahmen von Konzeptvergaben veräußert werden. Angedacht
ist beispielsweise die Anwendung von Werkzeugen aus dem „Werkzeugkoffer – Klimafreundliches
Bauen und Wohnen in Nottuln“ (vgl. VL 121/2022).
Anmerkung zur Referenzvorlage:
Im
Kanalplan (siehe Anlage 12) wurden kleine Anpassungen an den städtebaulichen
Entwurf eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird über das, gemeinsam von der
Gemeinde Nottuln und NRW.Urban für das Bauleitplanverfahren angelegte
Treuhandkonto finanziert (siehe VL 170/2021).
Anlagen:
Anlage
1 Bebauungsplan Nr. 161
„Niederstockumer Weg“
Anlage
2: Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 161 „Niederstockumer Weg“
Anlage
3: Abwägungsvorschläge zum
Bebauungsplan
Anlage
4: Umweltbericht zum Bebauungsplan
Anlage
5:
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Anlage
6: Artenschutzrechtliche Prüfung
Stufe 1
Anlage
7: Artenschutzrechtliche Prüfung
Stufe 2
Anlage
8: CEF-Maßnahme Feldleche
Anlage
9: Schalltechnische Untersuchung
Anlage
10: Verkehrstechnische Untersuchung
1
Anlage
11: Verkehrstechnische Untersuchung
2
Anlage
12: Entwässerungskonzept
Anlage
13: Erschließungsgutachten
Anlage
14: Geruchstechnische Untersuchung
Anlage
15: Machbarkeitsstudie Energie- und
Wärmeversorgung
Anlage
16: Städtebaulicher Entwurf –
Rahmenplan
Anlage 17: Lageplan Straßenentwurf
