Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, zwecks Vorbereitung der Beteiligung der Gemeinde Nottuln und seiner Bürger an Windkraftgesellschaften im Gemeindebezirk Nottuln bzw. im Rahmen der Zusammenarbeit mit angrenzenden Gemeinden im Fall von Gemeindegrenzen überschreitenden Windkraftprojekten eine Beteiligungsgesellschaft in Anlehnung an die Projektentwicklungsgesellschaft südlich Lerchenhain in der Rechtsform der GmbH & Co.KG zu gründen.
Sachverhalt:
Ausgangslage
• Derzeit
befinden sich ca. 18 neue Windenergieanlagen (WEA) auf Nottulner Gebiet in
unterschiedlichen Planungs- und Genehmigungsstadien (u. a. Projekte
Nottuln-Süd, Karthaus-Limbergen, Bürgerwindpark Roruper Berg, Bürgerwindpark
Gladbeck).
• Nach § 6 EEG
steht der Gemeinde zwar eine fixe Abgabe von 0,2 ct/kWh zu; eine direkte
Beteiligung eröffnet jedoch zusätzliche Gewinn- und Einflussmöglichkeiten der
Bürgerschaft sowie ggf. der Gemeinde sowie höhere lokale Wertschöpfung.
Ziele der
Gesellschaftsgründung
• Aktive
kommunale Rolle bei der Energiewende und Sicherung kommunaler Wertschöpfung
(Gewerbesteuer, Gewinnanteile, Wege- und Leitungsrechte).
• Frühzeitige
Kapitalpositionierung, um Einstiegschancen in Projektgesellschaften (GmbH &
Co. KG) zu nutzen.
• Schaffung
eines strukturierten und haftungsbeschränkten „Gefäßes“ zur Bündelung von
Gemeinde- und Bürgerkapital und damit Verbesserung der Verhandlungsposition.
• Erhöhung der
lokalen Akzeptanz durch transparente Bürgerbeteiligung.
Wirtschaftliche
Rahmenbedingungen
•
Investitionsvolumen pro WEA ca. 10 Mio. €; davon 80 % Fremdkapital, 20 %
Eigenkapital.
• Durch
Nachrangdarlehen der Bürgerschaft können ca. 20 % des Eigenkapitals (rund 0,4
Mio. €/Anlage) substituiert werden.
• Vergleichbare
Projekte bieten Verzinsungen von 4 % p. a. bei Laufzeiten von 5–10 Jahren.
Rechtliche
Grundlagen
•
Gemeindeordnung NRW (§§ 107 ff.)
•
Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 6 EEG)
•
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gründung der Beteiligungsgesellschaft wird mit einem finanziellen Aufwand von 35.000 € für die Aufbringung des Stammkapitals (GmbH = 25.000 €; Kommanditgesellschaft = 10.000 €) zzgl. Gründungsnebenkosten von rd. 8-10 % der Gesamtsumme gerechnet.
Anlagen:
keine
