Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und
Umsetzung einer kommunalen Unterkunft auf der Fläche der ursprünglich geplanten
Zentralen Unterbringungseinrichtung prioritär voranzutreiben. Die Verwaltung
wird ermächtigt, alle notwendigen Schritte zur zügigen Realisierung
einzuleiten. Ein konkreter Baubeschluss ist gesondert herbeizuführen
2.
Die Verhandlungen mit dem Land NRW bezüglich der
zentralen Unterbringungseinrichtung sollen parallel, dann mit geringerer
Priorität, fortgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat
unverzüglich zu berichten, sollte sich eine kurzfristige
Realisierungsmöglichkeit für die Landeseinrichtung ergeben.
Sachverhalt:
1.
Ausgangslage:
Die Gemeinde Nottuln steht vor der
kontinuierlichen Herausforderung, eine wachsende Zahl von Geflüchteten
unterzubringen. Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:
a) Bestehende
Unterbringungsmöglichkeiten:
-
Wohnungen in allen Ortsteilen (Nottuln, Appelhülsen, Darup, Schapdetten)
-
Notunterkunft in einer Tennishalle (Kapazität: 140 Personen)
-
Notunterkunft in einer Sporthalle (Kapazität: 50 Personen)
b) Derzeitige
Beschlusslage:
-
Konkretisierung der Umsetzung ZUE (Beschlussvorlage 221/2023, 12.12.2023)
-
Realisierung der Unterkunft am Waldweg (Beschlussvorlage 143/2024, 17.09.2024)
-
Anmietung des Baumberger Hofes (Beschlussvorlage 150/2024, 29.10.2024)
-
Kauf und Umbau des Marienhofes (Kauf erfolgt, Umbau in Planung)
(Beschlussvorlage 193/2024, 10.12.2024)
c) Langfristiges Ziel:
Integration der Geflüchteten in den regulären Wohnungsmarkt durch:
- Schaffung
guter Voraussetzungen für Wohnungsbau im Rahmen der Bauleitplanung
- Errichtung gemeindeeigener Wohnungen
d) Aktuelle
Problematik:
- Kostenintensive Hallenunterbringung
mit Vollverpflegung
- Bedarf der Sporthalle für Schul- und
Vereinssport
- Auslaufender Mietvertrag für die
Tennishalle in ca. einem Jahr
- Kontinuierlicher Bedarf an
zusätzlichem Wohnraum für Geflüchtete
2.
Handlungsoptionen:
Die Quantität und Qualität der
Handlungsoptionen, die sich für die Gemeinde Nottuln ergeben haben, ist
insbesondere seit September 2024 hochdynamisch. Binnen drei Monaten haben sich
drei neue, konkret realisierbare Handlungsmöglichkeiten ergeben. Da diese im
Nachhinein die Abwägung der jeweiligen zuvor gefassten Beschlüsse des Rates
wesentlich beeinflussen, ist es angezeigt, die derzeitige Situation in Gänze zu
betrachten und einzelne Handlungsoptionen (respektive die zuvor dargestellte
Beschlusslage) noch einmal zu überprüfen. Folgendes Bild ergibt sich hierbei:
a) Errichtung
einer Unterkunft am Waldweg:
- Kapazität:
ca. 80 Plätze
- Geschätzte
Kosten: ca. 2.500.000 €
- Vorteile:
Schnelle Realisierbarkeit
- Nachteile:
Baurecht nur bis 31.12.2030 begrenzt
Begrenzte Nutzungsdauer führt zu
schlechterer Wirtschaftlichkeit
b) Zentrale
Unterbringungseinrichtung (ZUE) für das Land NRW:
-
Vorteile:
Anrechnung auf die FlüAG-Quote der
Gemeinde
Keine direkten Investitionskosten für
die Gemeinde
- Nachteile:
Langwierige Entscheidungsprozesse
seitens des Landes
Unsichere Perspektive bezüglich
langfristiger Anrechnung (15-20 Jahre Vertragslaufzeit)
Verlust kommunaler
Steuerungsmöglichkeiten
Keine Anrechnung auf die Quote der
Wohnsitzzuweisung, die deutlich höher liegt
c) Errichtung
einer kommunalen Unterkunft auf der Fläche der geplanten Zentralen
Unterbringungseinrichtung:
- Kapazität: ca. 80 Plätze
- Geschätzte Kosten: ca. 2.500.000 €
-
Vorteile:
Dauerhaftes
Baurecht ohne zeitliche Begrenzung
Langfristige
Nutzungsmöglichkeit
Möglichkeit
zur späteren Erweiterung
-
Nachteile:
Hohe
Investitionskosten
3.
Bewertung
und Empfehlung:
Unter Berücksichtigung aller Faktoren
wird empfohlen, die Errichtung einer kommunalen Unterkunft auf der Fläche der
geplanten Zentralen Unterbringungseinrichtung zu priorisieren. Diese Empfehlung
basiert auf folgenden Erwägungen:
a)
Langfristige
Nutzungsperspektive: Im Gegensatz zur Unterkunft am Waldweg bietet der Standort
eine unbegrenzte Nutzungsperspektive.
b) Wirtschaftlichkeit:
Trotz vergleichbarer Errichtungskosten ist die Investition aufgrund der
längeren Nutzungsdauer deutlich wirtschaftlicher.
c) Erweiterungspotenzial:
Der Standort bietet die Möglichkeit zur zukünftigen Erweiterung.
d) Gleiche
Kapazität und Betriebskosten: Beide Standorte weisen eine vergleichbare
Kapazität auf und es sind keine Unterschiede in den laufenden Betriebskosten zu
erwarten.
e) Ähnliche
Infrastruktur: Beide Standorte sind hinsichtlich der Infrastruktur und
Anbindung ähnlich ausgestattet.
f) Flexibilität
gegenüber Landesplänen: Die Gemeinde bleibt flexibel für den Fall, dass das
Land NRW doch noch kurzfristig eine Entscheidung zur Errichtung einer ZUE
trifft.
g) Unsicherheiten
bezüglich der ZUE: Die Option einer ZUE wird aufgrund folgender Faktoren
zurückgestellt:
- Langfristige
Vertragsbindung von 15 bis 20 Jahren
- Unsicherheit
der Anrechnungsregelung über die gesamte Vertragslaufzeit
- Risiko
der Überkapazität bei Rückgang der Flüchtlingszahlen
- Verlust
der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten
- Die
Anrechnung von Geflüchteten in einer ZUE greift nur bei der FlüAG-Quote, nicht
aber bei der Quote der Wohnortzuweisung.
- Da
die Quote der Wohnortzuweisung deutlich höher liegt, würde eine ZUE nur
begrenzt zur Entlastung der Gemeinde beitragen.
- Die
Gemeinde müsste trotz einer ZUE weiterhin erhebliche Kapazitäten für die
Unterbringung von Geflüchteten nach der Wohnortzuweisung vorhalten.
h) Flexibilität
und Kontrolle
- Eine kommunale Unterkunft
ermöglicht es der Gemeinde, flexibel sowohl auf die FlüAG-Quote als auch auf
die Quote der Wohnortzuweisung zu reagieren.
Finanzielle Auswirkungen:
a) Gegebenenfalls
Investitionskosten für die kommunale Unterkunft: ca. 2.500.000 €
b) Einsparungen
durch Räumung der Hallenunterkünfte (Catering, Betrieb)
c) Langfristige
Reduzierung der Gesamtkosten durch Selbstversorgung in den neuen Unterkünften
Eine
detaillierte Kostenaufstellung wird im Rahmen der Umsetzungsplanung erstellt.
