Betreff
Einführung einer Bürgerfragestunde
Vorlage
039/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag der SPD Fraktion:

Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die Einführung einer Bürgerfragestunde als generellen Tagesordnungspunkt in den Ratssitzungen unserer Gemeinde


Sachverhalt:

3.1 Anlass und Hintergrund

Die SPD Fraktion hat den Antrag gestellt, eine Bürgerfragestunde generell als festen Tagesordnungspunkt in den Ratssitzungen zu verankern. Nach Geschäftsordnung des Gemeinderates kann eine Bürgerfragestunde für die jeweils nächste Sitzung auf Antrag in die Tagesordnung aufgenommen werden.

3.2 Bestehende Formate zur Bürgerbeteiligung

  1. Bürgermeisterfragestunde
    Bereits jetzt besteht die Möglichkeit für Bürger:innen, in einer Bürgermeisterfragestunde ihre Anliegen direkt an den/die Bürgermeister:in zu richten und damit im direkten Dialog Fragen zu stellen.
  2. Politik vor Ort
    Dieses Format ermöglicht den direkten Austausch zwischen Bürger:innen und Ratsmitgliedern außerhalb der formalen Sitzungen. In ungezwungener Atmosphäre werden kommunale Themen vorgestellt und Anliegen erörtert.
  3. Formate der Fraktionen
    Jede Fraktion bietet – in unterschiedlicher Ausprägung und Regelmäßigkeit – eigene Möglichkeiten, Bürger:innen in die politische Arbeit einzubinden. Hierzu zählen zum Beispiel Bürgersprechstunden, öffentliche Fraktionssitzungen oder Informationsveranstaltungen.

3.3 Allgemeine Erwägungen zur Einführung einer ständigen Bürgerfragestunde

Bei der Abwägung, ob eine Bürgerfragestunde als genereller Bestandteil jeder Ratssitzung eingeführt werden soll, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Zeitlicher Aufwand und Termintreue
    Regelmäßige Fragestunden könnten zu zeitlichen Verzögerungen im Sitzungsverlauf führen. Eine feste Verankerung im Ablauf schafft zwar einen wiederkehrenden Beteiligungsrahmen, kann jedoch die Bearbeitung zentraler Tagesordnungspunkte erschweren oder verzögern.
  • Vorbereitungsaufwand und Transparenz
    Damit Fragen qualifiziert beantwortet werden können, ist eine gewisse Vorbereitungszeit erforderlich. Eine häufige und wenig strukturierte Bürgerfragestunde kann dazu führen, dass Fragen entweder unzureichend geklärt werden oder die benötigten Informationen nicht verfügbar sind. So könnten sowohl Bürger:innen als auch Rat und Verwaltung unzufrieden sein.
  • Bereits bestehende Beteiligungsangebote
    Durch die vorhandenen Formate (Bürgermeisterfragestunde, Politik vor Ort, diverse Fraktionssprechstunden) besteht bereits ein breites Spektrum an Möglichkeiten, Anliegen direkt oder in einem niedrigschwelligen Rahmen einzubringen. Eine zusätzliche Bürgerfragestunde in jeder Ratssitzung könnte die bestehenden Instrumente doppeln und ggf. an Wirksamkeit verlieren lassen.
  • Lenkungsfunktion der Tagesordnung
    Die in der Geschäftsordnung vorgesehene Möglichkeit, auf Antrag eine Bürgerfragestunde für die nächste Sitzung aufzunehmen, trägt bereits dem Anliegen der Bürger:innen Rechnung, ohne jede Sitzung zu überfrachten. Damit bleibt der Rat handlungsfähig und kann über den Sitzungsablauf flexibel entscheiden.

Insgesamt überwiegen die Nachteile einer fest verankerten Bürgerfragestunde (zeitliche Verzögerungen, erhöhter Organisations- und Informationsbedarf, Wiederholung bereits angebotener Formate), sodass ein zusätzlicher Nutzen für die Bürger:innen fraglich ist.

4. Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die geltende Geschäftsordnung eine Bürgerfragestunde für einzelne Sitzungen ermöglicht. Zusammen mit den bewährten Formaten (Bürgermeisterfragestunde, Politik vor Ort) und den Beteiligungsangeboten der Fraktionen bestehen ausreichend niederschwellige und transparente Wege für den Austausch zwischen Bürger:innen und Politik.
Daher empfiehlt die Verwaltung, an der bisherigen Praxis festzuhalten und keinen neuen Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde“ als generelle Einrichtung in jeder Ratssitzung aufzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Höhere Aufwendungen für den Sitzungsdienst


Anlagen:

Anlage 1:   Anregung 10-2025 der SPD-Fraktion vom 19.02.2025