Hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Abwägung zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 167 „Daruper Straße“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie
in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
2. Die vorliegende Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 167 „Daruper Straße““ (siehe Anlage 2) im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die
zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Zur
Realisierung der Bürgeranregung aus der VL 021/2023 hat der Rat der Gemeinde
Nottuln am 14.03.2023 das Bauleitplanverfahren Nr. 167 „Daruper Straße
eingeleitet. Wie bereits in der damaligen VL erwähnt, hat die Verwaltung durch
die Festsetzung des allgemeinen
Wohngebiets mit Lärmvorbelastung (WA*) eine Festsetzung getroffen, mit der die
unbebauten Grundstücke nun einer Nachverdichtung zugeführt werden können.
Die
Unterlagen zu dem oben genannten Bauleitplanverfahren haben zur frühzeitigen
Information über Ziele und Zwecke gem. § 13 a BauGB in der Zeit vom 20.04.2023
bis einschließlich 22.05.2023, sowie zur formellen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(2) BauGB 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 ausgelegt worden.
Nach
Durchführung aller verfahrensrechtlich notwendigen Schritte kann das Verfahren
nun durch den Satzungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
167 „Daruper Straße“ zum Abschluss gebracht werden. Details sind der
Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) sowie der
schalltechnischen Prüfung (Anlage 4) zu entnehmen.
Im Zuge
der Erstellung der Mitteilungen der Abwägungsergebnisse an die Öffentlichkeit
hat sich herausgestellt, dass bei der Stellungnahme von Einwender 2 Abbildungen
fehlten (siehe Anlage 1, Seite 2 ff.). Aus verfahrensrechtlichen Gründen soll
der Satzungsbeschluss nun erneut – mit Vorlage aller notwendigen
Abwägungsunterlagen – gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die
Erarbeitung des Bebauungsplanes sind folgende externe Kosten angefallen:
Planungskosten
Bebauungsplanverfahren Nr. 6: 8.046,01
€
Planungskosten
Bebauungsplanverfahren Nr. 167: 4.284,00 €
Schalltechnische
Untersuchung Bebauungsplanverfahren Nr. 6: 4.337,55
€
Schalltechnische
Untersuchung Bebauungsplanverfahren Nr. 167: 3.332,00
€
Höhenvermessung
Bebauungsplanverfahren Nr. 6 und 167: 3790,88
€
Rechtliche
Beratung Bebauungsplanverfahren Nr. 167: 838,96
€
Gesamtkosten:
24.629,40
€
sowie
interne Personalkosten zur Betreuung des Verfahrens
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 167
„Daruper Straße“
Anlage
2: Planzeichnung des
Bebauungsplanes Nr. 167 „Daruper Straße“
Anlage
3: Begründung des Bebauungsplanes
Nr. 167 „Daruper Straße“
Anlage
4: Schalltechnische Prüfung
