hier: Änderungen in der Haushaltsplanung im Bereich Klimaschutz
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die nächsten Jahre vorsorglich eingestellten Mittel für weitere Quartierskonzepte und nachfolgendem Sanierungsmanagement (in Höhe der jeweiligen Eigenanteile) für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Quartierskonzept und weiterer Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung einzusetzen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 22.02.2022 hat der Rat der Gemeinde Nottuln beschlossen, die „Förderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für energetische Sanierungsmaßnahmen“ zu beantragen und „nach Bewilligung ein entsprechendes Konzept“ zu erstellen. In einem zweiten Schritt sollte der Zuschuss für ein entsprechendes Sanierungsmanagement beantragt und nach Bewilligung ein solches Management durchgeführt werden, das die Planung sowie die Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert. Dafür notwendige Haushaltsmittel sollten sukzessive bereit bereitgestellt werden. Weitere Quartierskonzepte mit entsprechendem Sanierungsmanagement sollten folgen.
Dem ist die Gemeindeverwaltung gefolgt und zwischenzeitlich wurde das erste Quartierskonzept „Nottuln Ortskern/Nord-West“ fertiggestellt (Kosten 57.721 €). Für die Beantragung der Auszahlung der zugehörigen Förderung (43.291 €) fehlt aktuell noch der Beschluss des Rates. Auch Mittel für ein entsprechendes Sanierungsmanagement (i.d.R. dreijährig) sowie für nachfolgende Quartierskonzepte mit entsprechendem Management wurden vorsorglich im Haushalt für 2024 und die folgenden Jahre eingeplant.
Bedauerlicherweise hat der Bund im letzten Quartal 2023 beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm "Energetische Stadtsanierung" im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen. Damit konnten bereits Ende 2023 und können voraussichtlich auch künftig im KfW-Programm 432 keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits zugesagte Zuschüsse sind von diesen Beschlüssen nicht betroffen.
Da das geplante Sanierungsmanagement entfällt, arbeitet die Verwaltung bereits intensiv an alternativen Umsetzungsmöglichkeiten. Im Hinblick auf die Beratung der Bürger:innen wird die gute Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW sowie der Kreishandwerkerschaft und dem Kreis Coesfeld fortgesetzt und intensiviert. Beispielsweise hat die Gemeinde Nottuln für das erste Quartal 2025 von der VZ NRW bereits ein Kontingent über 40 Energieberatungen vor Ort (mit Abschlussbericht) erhalten. Die Kosten für die Bürger:innen im Quartier, die eine solche Beratung in Anspruch nehmen, betragen jeweils 30 €. Diese werden von der Verwaltung rückwirkend gegen Vorlage der Rechnung erstattet werden.
Im integrierten energetischen Quartierskonzept „Nottuln Ortskern/Nord-West“ sind u. a. einige Maßnahmen zum Thema Mobilität, hier beispielsweise auch zum Stichwort Barrierefreiheit enthalten sowie Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Für diese und für Sanierungsmaßnahmen könnten Mittel der Städtebauförderung eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein neues integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Auch weitere Fördermöglichkeiten, beispielsweise im Rahmen der KfW-Förderung „Natürlicher Klimaschutz“ und anderer Fördermittelgeber werden geprüft.
Das Quartierskonzept „Nottuln Ortskern/Nord-West“ enthält viele Anregungen und Maßnahmen, die auch auf andere Teile des Gemeindegebietes zutreffen und übertragbar sind. Auch hier soll eine Umsetzung erfolgen.
Darüber hinaus werden in den kommenden Jahren natürlich auch auf Nottuln zunehmend Aufgaben im Rahmen der Klimaanpassung, nicht zuletzt auch der Hitzeaktionsplanung zukommen.
Auch bleibt abzuwarten wie NRW das aktuelle bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG) im Hinblick auf eine Aktualisierung des eigenen KlAnG NRW umsetzt und ob daraus eine Pflicht für ein Klimaanpassungskonzept und dessen Umsetzung entsteht.
Die Verwaltung empfiehlt daher die für die nächsten Jahre vorsorglich eingestellten Mittel für weitere Quartierskonzepte mit Sanierungsmanagement (in Höhe der jeweiligen Eigenanteile) für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Quartierskonzept und weiterer Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung einzusetzen. Nicht zuletzt soll damit ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität im Jahre 2030 gegangen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine weiteren.
