Hier: Beschluss zur Aufstellung eines ISEK
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, gem. § 1 Abs. 5 BauGB i.V.m. §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein Verfahren
zur Aufstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
für den im beigefügten Abgrenzungsplan dargestellten Bereich des Ortskern
Nottulns einzuleiten.
2. Die Verwaltung beauftragt das
favorisierte Angebot in Höhe von 53.141,24 €.
Sachverhalt:
Sachstand
Die
Gemeinde Nottuln plant die Aufstellung eines neuen integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Ortskern Nottulns. Im Fokus der Aufgabe
steht der historische Ortskern, der als Musterbeispiel barocker Stadtplanung
und Architektur gilt. Das ISEK soll die städtebauliche Zukunft des Ortskerns
darstellen und einen Förderzugang zur Städtebauförderung ermöglichen.
Das
noch gegenwärtige ISEK aus dem Jahr 2015 läuft im Jahr 2025 aus und ist auf
Basis einer nicht mehr rechtskräftigen Städtebauförderrichtlinie aufgestellt
worden. In Absprache mit der Bezirksregierung wurde das gegenwärtige ISEK
schlussgerechnet. Weiterhin umfasst das bestehende ISEK Maßnahmen, die keine
politische Mehrheit erlangen konnten und aufgrund dessen nicht umgesetzt wurden.
Dies
hat die Verwaltung veranlasst, eine Angebotsabfrage bei Planungsbüros zu
starten. Die vorliegenden Angebote liegen in einer Preisspanne von 39.412,36 €
bis 71.542,80 € brutto. Die Verwaltung favorisiert ein Büro, dass im Rahmen der
Aufstellung des ISEKs ebenfalls die Erstellung eines städtebaulichen
Rahmenplanes im Preis inbegriffen hat. Aufgrund der Tatsache, dass das
preisgünstigste Angebot, Leistungen wie die Abstimmung mit dem Fördergeber
(Bezirksregierung) und eine Abschlusspräsentation nicht im Angebot inbegriffen
hat, sondern dies als optionale Leistungen aufführt, plant die Verwaltung die
Vergabe an das favorisierte Büro und nicht an das Preisgünstigste.
Verfahren der Aufstellung des integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
§
1 Abs. 5 BauGB i.V.m. §1 Abs. 6 Nr. 11 verpflichtet die Gemeinde,
städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen für eine langfristige, nachhaltige sowie
generationenintegrierende städtebauliche Innenentwicklung aufzustellen. Zur
Konkretisierung der Entwicklungsmaßnahmen im historischen Ortskern Nottuln soll
ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) nach den
aktuellsten Vorgaben der Städtebauförderung erstellt werden.
Hierzu
werden im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse im
angestrebten Geltungsbereich durchgeführt. Anschließend werden Stärken und
Schwächen ermittelt und evaluiert sowie des Weiteren Entwicklungsziele und
Handlungsfelder erarbeitet. Im nächsten Schritt wird ein Rahmenplan in
Verbindung mit einem Handlungskonzept erstellt. Parallel hierzu wird der
Geltungsbereich konkretisiert. An dieser Stelle plant die Verwaltung die
Durchführung von Bürgerbeteiligungen. Aus diesen wird zuletzt ein
Handlungsprogramm mit Maßnahmen, Kosten, Finanzierung und einer zeitlichen Planung
entwickelt.
Weiteres Vorgehen
Im
Sinne einer weiteren positiven Ortskernentwicklung strebt die Verwaltung die
Vergabe an das favorisierte Büro an. Trotz Überschreitung des Haushaltsansatzes
von 40.000,00 € um 13.141,24 € möchte die Verwaltung an dem favorisierten Büro
festhalten. Hintergrund hierfür ist die zusätzliche Erstellung eines
städtebaulichen Rahmenplanes sowie der Integration von mehreren
Öffentlichkeitsveranstaltungen im angegebenen Gesamtpreis. Die Differenz von
13.141,24 € kann aus den allgemeinen Planungskosten aus dem Produktbereich 9
gedeckt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Verwaltung hat sechs Angebote von Planungsbüros eingeholt. Das favorisierte
Angebot ist im Folgenden aufgelistet:
Erarbeitung
ISEK (netto)
44.656,50
€
Mehrwertsteuer
19 % 8.484,74 €
Gesamtkosten für die Gemeinde Nottuln 53.141,24 €
Haushaltsansatz
ISEK 40.000,00
€
Differenz 13.141,24 €
Anlagen:
Anlage
1 – Geltungsbereich des ISEK
