Betreff
Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KfW 432) - Erarbeitung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes für das Quartier „Nottuln – Ortskern, Nordwest“,
Vorlage
003/2022/3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Das integrierte energetische Quartierskonzept für das Quartier „Nottuln „Ortskern/Nord-West“ wird beschlossen, vorbehaltlich notwendiger Einzelbeschlüsse.


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Förderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für energetische Sanierungsmaßnahmen zu beantragen und nach Bewilligung ein entsprechendes Konzept zu erstellen.

Dem ist die Gemeindeverwaltung nachgekommen. Nach Erhalt der Förderzusage hat das Büro energielenker den Auftrag erhalten, gemeinsam mit der Verwaltung das erste Quartierskonzept in Nottuln zu erarbeiten. Am 22. August 2023 wurde bereits die Auftaktpräsentation vorgestellt. Nachfolgend wurden die Bestandsanalyse, verschiedene Beteiligungsformate für die Einwohnerinnen und Einwohner im Quartier, die Potentialanalyse und weitere Arbeitsschritte abgeschlossen und die Ergebnisse in der Sitzung am …vorgestellt. Inzwischen wurde dem Ausschuss für Umwelt und Mobilität der Abschlussbericht des ersten integrierten energetischen Quartierskonzeptes für den Bereich „Nottuln – Ortskern, Nordwest“ vorgelegt. Die daraus entwickelten Maßnahmen sollen u.a. dazu beitragen, die Inhalte und Ziele der Strategie zur Umsetzung der Klimaneutralität 2030 zu erreichen.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, das integrierte Quartierskonzept und dessen Umsetzung zu beschließen. Hervorzuheben ist hierbei, dass nach Beschlussfassung nicht automatisch die Umsetzung aller der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt. Jede größere Einzelmaßnahme, die zukünftig umgesetzt werden soll, wird erneut zur Beschlussfassung gegeben in die politische Beratungsfolge gegeben.

Da der Bund beschlossen hat, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm „Energetische Stadtsanierung“ in seinem Haushalt zur Verfügung zu stellen, können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) keine weiteren Anträge für das Programm 432 gestellt werden. Daher werden derzeit andere Umsetzungsmöglichkeiten und Alternativen gesucht. Zum aktuellen Stand der Dinge wird in der Sitzung berichtet.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine weiteren finanziellen Auswirkungen


Anlagen:

Anlage 1:  Abschlussbericht Quartierskonzept „Nottuln Ortskern/Nord-West“