Hier: Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln wird in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 167 „ Daruper Straße“ wie in Anlage 1 ersichtlich im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 (VL 021/2023/2) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 167 „Daruper Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Der Abwägung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 „Daruper Straße“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
2. Die vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 „Daruper Straße““ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Entwicklung der bestehenden Strukturen sowie zur Bebauung bisher ungenutzter Grundstücke im Plangebiet zu schaffen.
Das beschleunigte Bauleitplanverfahren gem. § 13a BauGB ermöglicht, dass ein Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen kann. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 167 als Gemischte Baufläche dargestellt. Im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nun eine Wohnbaufläche ausgewiesen.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 1) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die
Erarbeitung des Bebauungsplanes sind folgende externe Kosten angefallen:
Planungskosten
Bebauungsplanverfahren Nr. 6: 8.046,01
€
Planungskosten
Bebauungsplanverfahren Nr. 167: 4.284,00 €
Schalltechnische
Untersuchung Bebauungsplanverfahren Nr. 6: 4.337,55
€
Schalltechnische
Untersuchung Bebauungsplanverfahren Nr. 167: 3.332,00
€
Höhenvermessung
Bebauungsplanverfahren Nr. 6 und 167: 3790,88
€
Rechtliche
Beratung Bebauungsplanverfahren Nr. 167: 838,96
€
Gesamtkosten:
24.629,40
€
sowie
interne Personalkosten zur Betreuung des Verfahrens
Anlagen:
Anlage 1: Berichtigung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 167 „Daruper Straße“
