Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Die Stellungnahme gegenüber der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) hat für die Jahre 2017 – 2021 eine überörtliche Prüfung bei der Gemeinde Nottuln durchgeführt. Der Prüfungszeitraum erstreckte sich von April 2023 bis März 2024. Das Abschlussgespräch der Prüfungen fand am 19. März 2024 statt. Zu diesem Termin sind folgende entwurfsfertige Prüfungsberichte der Gemeinde Nottuln zur Verfügung gestellt worden:
- Vorbericht „überörtliche Prüfung“
- Teilbericht „Finanzen - Haushaltssteuerung“
- Teilbericht „Gremienarbeit“
- Teilbericht „Vergabewesen“
- Teilbericht „Informationstechnik an den Schulen“
- Teilbericht „Ordnungsbehördliche Bestattungen“
- Teilbericht „gpa-Kennzahlenset“
Der Gesamtbericht über die überörtliche Prüfung wurde der Gemeinde am 23.04.2024 zur Verfügung gestellt. Das Dokument ist digital im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Rechtlicher Hintergrund:
Gem. § 105 Abs. 6 GO NRW legt der
Bürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht zur Beratung
vor. Die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im
Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner
Beratungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Abschlussrechnung steht noch aus. Ein Vorausleistungsbescheid i. H. v. 50.821,00 Euro ist eingegangen. Insgesamt sind für GPA-Prüfungen Rückstellungen i. H. v. 90.000,00 Euro gebildet worden.
Anlagen:
Der Prüfungsbericht ist als Dokument im Ratsinformationssystem abrufbar.
Die Stellungnahmen sind als Dokument im System hinterlegt.