Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2022 sowie den weiteren in der Sitzung beschlossenen Änderungen zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Nach Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 am 18.10.2022 liegt dieser seit dem 24.11.2022 öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der gesetzten Frist bis einschließlich 08.12.2022 erhoben werden.

Für die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses ist als Anlage 1 die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf beigefügt. Diese enthält zunächst alle Änderungen und Ergänzungen, die sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergeben haben sowie die Ergebnisse aus den Haushaltsberatungen der Fachausschüsse. Weitere Ergänzungen können je nach Beschlussfassung noch aufgenommen werden.

Die Anlagen 2 und 3 geben Aufschluss über die Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzplan 2023 bis 2026, zunächst mit der Sachlage zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage. Die Anlage 4 stellt die vorläufige Entwicklung des Eigenkapitals dar.

 

Hinweis:

Gemäß Information des Städte- und Gemeindebundes NRW findet am 22. November 2022 ein Gespräch mit dem Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden zu den Orientierungsdaten statt. Es ist davon auszugehen, dass der Orientierungsdatenerlass kurzfristig nach diesem Erörterungstermin veröffentlicht wird. Mit diesem Erlass sind auch für die Gemeinde weitere Änderungen zu erwarten. Die sich daraus ergebenden Änderungen werden nach Möglichkeit den Ausschussmitgliedern noch vor der Sitzung mitgeteilt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2023 ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Vorlage.

 


Anlagen:

Anlage 1: Änderungsliste - vorläufig

Anlage 2: Auswirkungen auf den Ergebnisplan - vorläufig

Anlage 3: Auswirkungen auf den Finanzplan - vorläufig

Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals – vorläufig