Betreff
Stellenplan 2023
Vorlage
207/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stellenpläne für die Beamten:innen und Beschäftigten (m/w/d) werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen.


Sachverhalt:

 

 

I.            Veränderungen im Stellenplan

 

In der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr.: 209/2022 sind die Änderungen im Stellenplan 2023 gegenüber dem Vorjahr – ggf. unter Angabe der jeweiligen Stelleninhaber:innen – dargestellt worden.

 

Zusammenfassend kann öffentlich mitgeteilt werden, dass folgende Veränderungen vorgenommen werden sollen:

 

1.    Verwaltungsleitung:

 

·         Umstrukturierung des Geschäftszimmers BM/BG: Erhöhung des Umfangs einer Teilzeitstelle (0/040) von 22,0 h auf 25,0 h

 

Nach Veränderungen in der Besetzung des Geschäftszimmers der Verwaltungsleitung wird auf die erhöhte Arbeitsbelastung in diesem Bereich reagiert.

 

 

2.    Fachbereich 1 – Zentrale Dienste und Finanzen

 

·         Umwandlung der Stelle „Leitung des Finanzzentrums Baumberge“ (1/40/100) von E 11 in eine E 10-Stelle „Bilanzbuchhaltung“, wegen Entfall der Leitungsfunktion sowie

 

Streichung der Stellen „Zentrale Buchhaltung“ (1/40/120) und „Außendienstvollstreckung“ (1/40/170).

 

Durch die Beendigung der Kooperation „Finanzzentrum Baumberge“ entfallen die Aufgabenbereiche für die Gemeinde Havixbeck.

 

 

·         Verlagerung der Stelle „Kassengeschäfte, Innendienstvollstreckung“ (1/40/150), E 8 in den Fachbereich 2 auf die Stelle „Elternbeiträge nach dem GTK, Bürgerservice“ (2/30/040), E 6, durch stark steigende Kinderbetreuungsplätzen.

 

Somit entfällt der kw-Vermerk „Demogr.-A.“ bei der Stelle „Kassengeschäfte, Innendienstvollstreckung“ (1/40/160).

 

·         Einrichtung von zwei Demografiestellen (1/N11 und 1/N12) nach E 5 für die Auszubildenden, die 2023 ihre Ausbildung beenden.

 

 

 

 

 

 

3.    Fachbereich 2 – Schule und Soziales

 

·         Neueinrichtung von zwei Vollzeitstellen „Wohngeld, Bürgerservice“ (2/30/021 und 2/20/022) – Achtung: Änderung des Stellenplanes ggü. dem Entwurf!

Nach Beschluss der Wohngeld-Plus-Reform durch die Bundesregierung sollen ab Januar 2023 deutlich mehr Haushalte als bisher mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden. Der Kreis der Berechtigten wird deutlich ausgeweitet und soll sich verdreifachen. Um auf diese zusätzliche erhebliche Arbeitsbelastung kurzfristig reagieren zu können, ist die Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen in diesem Bereich nach derzeitigem Stand unabdingbar. Entsprechende Personalkosten sind dafür nicht einkalkuliert.

 

·         Neueinrichtung einer Vollzeitstelle „Fallmanagement SGB II, SGB XII und AsylbLG“ (2/20/050) nach E 10.

 

Aufgrund des Fachkräftemangels und bislang erfolgloser Ausschreibung einer befristeten Stelle zur Elternzeitvertretung im gleichen Aufgabengebiet (2/20/030) konnte die Stelle nun nachbesetzt werden.

 

·         Doppelbesetzung der Stelle „Betreuung von Asylbewerber:innen/Aussiedler:innen, Übergangswohnheime, Mietwohnungen“ (2/40/010)

 

Aus Gründen der Personalgewinnung sowie des bevorstehenden Renteneintritts der Stelleninhaberin ist die Stelle zeitanteilig in 2023 doppelt besetzt.

 

 

 

4.    Fachbereich 3 – Planen, Bauen, Umwelt

 

·         Übertragung der Sachgebietsleitung für die Organisationseinheit Stadtplanung an die Stelle „Orts- und Regionalplanung“ (3/10/010)

 

Die Veränderung ist nicht mit einer Personalkostensteigerung verbunden.

 

·         Besetzung von zeitlich befristeten freien Stellenanteile der Stellen „Orts- und Regionalplanung“ (3/10/020) und „Klimaschutz“ (3/10/110) bis zum 31.10.2025.

 

Die Einrichtung einer befristeten Teilzeitstelle in diesem Bereich ermöglicht es, auf den erhöhten Arbeitsanfall im Bereich Klimaschutz und Mobilitätsmanagement reagieren zu können.

 

 

 

5.    Fachbereich 6 – Wirtschaft, Kultur, Marketing

 

·         Die Aufgaben der Fachbereichsleitung wird den Stellen „Wirtschaftsförderung“ (6/10/010) und „Archiv, Tourismus, Kommunalmarketing“ (6/20/010) zu gleichen Teilen übertragen.

 

Eine Personalkostensteigerung ist mit der Aufgabenübertragung nicht verbunden.

 

·         Erhöhung des Umfangs der Teilzeitstelle „Homepageredaktion“ (6/20/030) von 19,5 h auf 30,0 h

 

Die vielschichtige Aufgabenzuweisung erfordert ein höheres Stundenkontingent.

 

 

 

II.          Personalkostenentwicklung

Grundsätzlich werden die Personalaufwendungen für jedes Haushaltsjahr neu kalkuliert. Die Veranschlagung der Personal- und Versorgungsaufwendungen basiert im Wesentlichen auf einer personenscharfen Kalkulation der Bedarfe unter Berücksichtigung der jeweiligen besoldungs- bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen. Planbare Stellenwechsel und Vakanzen werden eingeplant. Grundlage hierfür sind zwei verschiedene Instrumente, der Stellenplan und der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan.

 

Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt ein rechtsverbindliches SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für Anzahl und Wertigkeit von Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche beizufügen (Stellenübersicht).

 

Der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan ist eine nach Fachbereichen sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung der SOLL-Stellen aus dem Stellenplan.

 

Im Rahmen der Kalkulation der Personalaufwendungen werden immer nur die Stellen aus dem Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan kalkuliert. Somit werden immer nur die Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw. voraussichtlich besetzt sein werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit befindlichen Beschäftigten oder die Kosten für Vollzeitstellen, die nur teilweise besetzt sind.

 

Eine Verringerung der kalkulierten Personalaufwendungen durch Nichtberücksichtigung der unbesetzten Stellen/Stellenanteile ist damit nicht möglich, da die Kalkulation sich an den tatsächlich besetzten Stellen (IST-Zahlen) orientiert.

 

Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 um rund 563 T€ erhöht. Die Mehrkosten entstehen durch die Berücksichtigung von unbeeinflussbaren   Mehrbedarfen, wie z.B. Stufensteigerungen. Zudem ist eine Personalkostensteigerung für die laufenden Tarifverhandlungen von 3,5 % einkalkuliert worden.

 

III.        Pensions- und Beihilferückstellungen

 

Die Basis für die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2023 - 2026 vorgenommen.

 

Die Mehrbedarfe bei den Versorgungszahlungen und Pensionsrückstellungen sind insbesondere auf die Besoldungssteigerung der vergangenen Jahre zurückzuführen.

a.           Versorgungsempfänger:innen

In den Versorgungsaufwendungen sind zum einen die Rückstellungen und zum anderen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen enthalten. Insgesamt ist eine negative Veränderung von rund 12 T € zu verzeichnen.

Grundsätzlich ist der Bereich der Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistischen Werten die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamten:innen sowie der Pensionäre:innen zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung berücksichtigt werden.

 

b.           Aktive Beamt:innen

Für    die    aktiven    Beamte: innen    sind    die    Anpassungen    unter den Personalaufwendungen auszuweisen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2023 sind mit 6.932.686 € kalkuliert.

Für Vorsorgeaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 763.487 € eingeplant.


Anlagen:

Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet

Anlage 2 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte - vollzeitverrechnet