Beschlussvorschlag:
Die Stellenpläne für die Beamten:innen und Beschäftigten (m/w/d) werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen.
Sachverhalt:
I.
Veränderungen im
Stellenplan
In
der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr.: 209/2022 sind die Änderungen im
Stellenplan 2023 gegenüber dem Vorjahr – ggf. unter Angabe der jeweiligen
Stelleninhaber:innen – dargestellt worden.
Zusammenfassend
kann öffentlich mitgeteilt werden, dass folgende Veränderungen vorgenommen
werden sollen:
1.
Verwaltungsleitung:
·
Umstrukturierung
des Geschäftszimmers BM/BG: Erhöhung des Umfangs einer Teilzeitstelle (0/040)
von 22,0 h auf 25,0 h
Nach
Veränderungen in der Besetzung des Geschäftszimmers der Verwaltungsleitung wird
auf die erhöhte Arbeitsbelastung in diesem Bereich reagiert.
2.
Fachbereich
1 – Zentrale Dienste und Finanzen
·
Umwandlung
der Stelle „Leitung des Finanzzentrums Baumberge“ (1/40/100) von E 11 in eine E
10-Stelle „Bilanzbuchhaltung“, wegen Entfall der Leitungsfunktion sowie
Streichung
der Stellen „Zentrale Buchhaltung“ (1/40/120) und „Außendienstvollstreckung“ (1/40/170).
Durch die
Beendigung der Kooperation „Finanzzentrum Baumberge“ entfallen die
Aufgabenbereiche für die Gemeinde Havixbeck.
·
Verlagerung
der Stelle „Kassengeschäfte, Innendienstvollstreckung“ (1/40/150), E 8 in den
Fachbereich 2 auf die Stelle „Elternbeiträge nach dem GTK, Bürgerservice“ (2/30/040),
E 6, durch stark steigende Kinderbetreuungsplätzen.
Somit
entfällt der kw-Vermerk „Demogr.-A.“ bei der Stelle „Kassengeschäfte,
Innendienstvollstreckung“ (1/40/160).
·
Einrichtung
von zwei Demografiestellen (1/N11 und 1/N12) nach E 5 für die Auszubildenden,
die 2023 ihre Ausbildung beenden.
3.
Fachbereich
2 – Schule und Soziales
·
Neueinrichtung
von zwei Vollzeitstellen „Wohngeld, Bürgerservice“ (2/30/021 und 2/20/022) – Achtung: Änderung des Stellenplanes ggü.
dem Entwurf!
Nach Beschluss
der Wohngeld-Plus-Reform durch die Bundesregierung sollen ab Januar 2023
deutlich mehr Haushalte als bisher mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet
werden. Der Kreis der Berechtigten wird deutlich ausgeweitet und soll sich
verdreifachen. Um auf diese zusätzliche erhebliche Arbeitsbelastung kurzfristig
reagieren zu können, ist die Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen
in diesem Bereich nach derzeitigem Stand unabdingbar. Entsprechende
Personalkosten sind dafür nicht einkalkuliert.
·
Neueinrichtung
einer Vollzeitstelle „Fallmanagement SGB II, SGB XII und AsylbLG“ (2/20/050) nach
E 10.
Aufgrund des
Fachkräftemangels und bislang erfolgloser Ausschreibung einer befristeten
Stelle zur Elternzeitvertretung im gleichen Aufgabengebiet (2/20/030) konnte
die Stelle nun nachbesetzt werden.
·
Doppelbesetzung
der Stelle „Betreuung von Asylbewerber:innen/Aussiedler:innen,
Übergangswohnheime, Mietwohnungen“ (2/40/010)
Aus Gründen der
Personalgewinnung sowie des bevorstehenden Renteneintritts der Stelleninhaberin
ist die Stelle zeitanteilig in 2023 doppelt besetzt.
4.
Fachbereich
3 – Planen, Bauen, Umwelt
·
Übertragung
der Sachgebietsleitung für die Organisationseinheit Stadtplanung an die Stelle „Orts-
und Regionalplanung“ (3/10/010)
Die
Veränderung ist nicht mit einer Personalkostensteigerung verbunden.
·
Besetzung
von zeitlich befristeten freien Stellenanteile der Stellen „Orts- und
Regionalplanung“ (3/10/020) und „Klimaschutz“ (3/10/110) bis zum 31.10.2025.
Die
Einrichtung einer befristeten Teilzeitstelle in diesem Bereich ermöglicht es,
auf den erhöhten Arbeitsanfall im Bereich Klimaschutz und Mobilitätsmanagement
reagieren zu können.
5.
Fachbereich
6 – Wirtschaft, Kultur, Marketing
·
Die
Aufgaben der Fachbereichsleitung wird den Stellen „Wirtschaftsförderung“ (6/10/010)
und „Archiv, Tourismus, Kommunalmarketing“ (6/20/010) zu gleichen Teilen
übertragen.
Eine
Personalkostensteigerung ist mit der Aufgabenübertragung nicht verbunden.
·
Erhöhung
des Umfangs der Teilzeitstelle „Homepageredaktion“ (6/20/030) von 19,5 h auf
30,0 h
Die
vielschichtige Aufgabenzuweisung erfordert ein höheres Stundenkontingent.
II.
Personalkostenentwicklung
Grundsätzlich werden die
Personalaufwendungen für jedes Haushaltsjahr neu kalkuliert. Die Veranschlagung
der Personal- und Versorgungsaufwendungen basiert im Wesentlichen auf einer
personenscharfen Kalkulation der Bedarfe unter Berücksichtigung der jeweiligen
besoldungs- bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen. Planbare Stellenwechsel und
Vakanzen werden eingeplant. Grundlage hierfür sind zwei verschiedene
Instrumente, der Stellenplan und der
Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan.
Der Stellenplan ist als Anlage zum Haushalt ein
rechtsverbindliches SOLL-Instrument in der Personalbewirtschaftung für Anzahl
und Wertigkeit von Stellen. Dem Stellenplan ist u.a. eine Übersicht über die
vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche
beizufügen (Stellenübersicht).
Der Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan ist
eine nach Fachbereichen sortierte Übersicht über die anzahlmäßige Besetzung der
SOLL-Stellen aus dem Stellenplan.
Im Rahmen der Kalkulation der Personalaufwendungen
werden immer nur die Stellen aus dem
Stellenbesetzungsplan/Arbeitsverteilungsplan kalkuliert. Somit werden immer nur
die Stellen/Stellenanteile kalkuliert, die auch tatsächlich besetzt sind bzw.
voraussichtlich besetzt sein werden, nicht aber z.B. die sich in Elternzeit
befindlichen Beschäftigten oder die Kosten für Vollzeitstellen, die nur
teilweise besetzt sind.
Eine Verringerung der kalkulierten
Personalaufwendungen durch Nichtberücksichtigung der unbesetzten
Stellen/Stellenanteile ist damit nicht möglich, da die Kalkulation sich an den
tatsächlich besetzten Stellen (IST-Zahlen) orientiert.
Die Personalaufwendungen haben sind gegenüber dem
Haushaltsjahr 2022 um rund 563 T€ erhöht. Die Mehrkosten entstehen durch die
Berücksichtigung von unbeeinflussbaren
Mehrbedarfen, wie z.B. Stufensteigerungen. Zudem ist eine
Personalkostensteigerung für die laufenden Tarifverhandlungen von 3,5 %
einkalkuliert worden.
III.
Pensions-
und Beihilferückstellungen
Die Basis für die Berechnung der Pensions- und
Beihilferückstellungen der kommenden Jahre bilden die Daten der Kommunalen
Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Anhand der durchschnittlichen Veränderung der
Vorjahre wurde eine Hochrechnung für die Jahre 2023 - 2026 vorgenommen.
Die Mehrbedarfe bei den Versorgungszahlungen und
Pensionsrückstellungen sind insbesondere auf die Besoldungssteigerung der
vergangenen Jahre zurückzuführen.
a.
Versorgungsempfänger:innen
In den Versorgungsaufwendungen
sind zum einen die Rückstellungen und zum anderen die tatsächlichen
Aufwendungen für die Pensions- und Beihilfezahlungen enthalten. Insgesamt ist
eine negative Veränderung von rund 12 T € zu verzeichnen.
Grundsätzlich ist der Bereich
der Rückstellung nur schwer prognostizierbar, da anhand von statistischen
Werten die voraussichtlichen Lebenserwartungen der aktiven Beamten:innen sowie
der Pensionäre:innen zugrunde gelegt werden. Lediglich ein planmäßiges
Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand kann bei der Planung
berücksichtigt werden.
b.
Aktive Beamt:innen
Für die
aktiven Beamte: innen sind
die Anpassungen unter den Personalaufwendungen auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalaufwendungen des Haushaltsjahres 2023 sind mit 6.932.686 € kalkuliert.
Für Vorsorgeaufwendungen sind Mittel im Entwurf in Höhe von 763.487 € eingeplant.
Anlagen:
Anlage 1 – Stellenplan Teil A: Beamte – vollzeitverrechnet
Anlage 2 – Stellenplan Teil B: Beschäftigte - vollzeitverrechnet