Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Finanzbuchhaltung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für den Zweckverband Mobilität Münsterland ab dem 01.01.2023 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 17.05.2022 werden gem. § 94 GO NW i. V. m. der KomHVO Aufgaben der Finanzbuchhaltung vom Zweckverband Mobilität Münsterland der Gemeinde Nottuln übertragen.
Diese Vereinbarung soll nun um den Aufgabenbereich „Bus“ erweitert werden (s. folgende Synopse):
Synopse zur örV ZVM
Fassung vom 17.05.2022 |
Fassung vom 15.11.2022 |
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§ 1 Gegenstand der Vereinbarung Der
Zweckverband Mobilität Münsterland als juristische Person des öffentlichen
Rechts überträgt auf die Gemeinde Nottuln die Aufgaben der Finanzbuchhaltung
für den Bereich Mobilität gem. § 2 dieser Vereinbarung. |
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung Der
Zweckverband Mobilität Münsterland als juristische Person des öffentlichen
Rechts überträgt auf die Gemeinde Nottuln die Aufgaben der Finanzbuchhaltung
für die Bereiche Mobilität und Bus gem. § 2
dieser Vereinbarung. |
§ 2 Aufgaben Auf
die Gemeinde Nottuln werden die Aufgaben der Finanzbuchhaltung gem. § 94 GO
NW in Verbindung mit der KomHVO, mit Ausnahme der Vollstreckung, übertragen.
Zu diesen Aufgaben gehören gem. § 93 GO NW insbesondere ·
die Buchführung (Verbuchung der
Geschäftsvorfälle nach Vorkontierung) für den Bereich Mobilität, |
§ 2 Aufgaben Auf
die Gemeinde Nottuln werden die Aufgaben der Finanzbuchhaltung gem. § 94 GO
NW in Verbindung mit der KomHVO, mit Ausnahme der Vollstreckung, übertragen.
Zu diesen Aufgaben gehören gem. § 93 GO NW insbesondere ·
die Buchführung (Verbuchung der
Geschäftsvorfälle nach Vorkontierung) für die
Bereiche Mobilität und Bus, |
§ 4 Finanzierung ……. ·
Für die erstmalige Übernahme der
Aufgabe incl. Einrichtung, Abklärung von Abläufen, Kommunikationswege u. ä.
wird ein Zeitaufwand von 16 Stunden zugrunde gelegt. ·
Für das laufende
Buchungsgeschäft werden 8 Stunden pro Monat veranschlagt. |
§ 4 Finanzierung …… Mit der 1. Ergänzung der Vereinbarung werden gemeinsam folgende
Annahmen getroffen: ·
Für die erstmalige Übernahme der
Aufgabe incl. Einrichtung, Abklärung von Abläufen, Kommunikationswege u. ä.
wird ein Zeitaufwand von 20 Stunden zugrunde
gelegt. ·
Für das laufende Buchungsgeschäft
werden 10 Stunden pro Monat veranschlagt. |
§ 9 Inkrafttreten Die
Vereinbarung tritt zum 01.01.2023 in Kraft, frühestens aber am Tage nach der
Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der zuständigen Aufsichtsbehörde. |
§ 9 Inkrafttreten Die
Vereinbarung in der Fassung vom 17.05.2022 nebst
Änderungen in der Fassung vom 16.11.2022 tritt zum 01.01.2023 in
Kraft, frühestens aber am Tage nach der Bekanntmachung im
Veröffentlichungsblatt der zuständigen Aufsichtsbehörde. |
Der vereinbarte Änderungsentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Bzgl. des Aufgabenumfanges, der Finanzierung sowie der Laufzeit wird auf die Anlage verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Abrechnung der erbrachten Dienstleistung mit einem Stundensatz von derzeit 60,44 €/Std..
Anlagen:
Entwurf der 1. Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem ZVM