Betreff
1. Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung; Erweiterung des Aufgabenportfolios
Vorlage
096/2022/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Finanzbuchhaltung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für den Zweckverband Mobilität Münsterland ab dem 01.01.2023 wird beschlossen.


Sachverhalt:

Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 17.05.2022 werden gem. § 94 GO NW i. V. m. der KomHVO Aufgaben der Finanzbuchhaltung vom Zweckverband Mobilität Münsterland der Gemeinde Nottuln übertragen.

Diese Vereinbarung soll nun um den Aufgabenbereich „Bus“ erweitert werden (s. folgende Synopse):

 

Synopse zur örV ZVM

 

Fassung vom 17.05.2022

Fassung vom 15.11.2022

 

 

§ 1      Gegenstand der Vereinbarung

Der Zweckverband Mobilität Münsterland als juristische Person des öffentlichen Rechts überträgt auf die Gemeinde Nottuln die Aufgaben der Finanzbuchhaltung für den Bereich Mobilität gem. § 2 dieser Vereinbarung.

 

§ 1      Gegenstand der Vereinbarung

Der Zweckverband Mobilität Münsterland als juristische Person des öffentlichen Rechts überträgt auf die Gemeinde Nottuln die Aufgaben der Finanzbuchhaltung für die Bereiche Mobilität und Bus gem. § 2 dieser Vereinbarung.

 

§ 2      Aufgaben

Auf die Gemeinde Nottuln werden die Aufgaben der Finanzbuchhaltung gem. § 94 GO NW in Verbindung mit der KomHVO, mit Ausnahme der Vollstreckung, übertragen. Zu diesen Aufgaben gehören gem. § 93 GO NW insbesondere

·         die Buchführung (Verbuchung der Geschäftsvorfälle nach Vorkontierung) für den Bereich Mobilität,

 

§ 2      Aufgaben

Auf die Gemeinde Nottuln werden die Aufgaben der Finanzbuchhaltung gem. § 94 GO NW in Verbindung mit der KomHVO, mit Ausnahme der Vollstreckung, übertragen. Zu diesen Aufgaben gehören gem. § 93 GO NW insbesondere

·         die Buchführung (Verbuchung der Geschäftsvorfälle nach Vorkontierung) für die Bereiche Mobilität und Bus,

 

§ 4      Finanzierung

…….

 

 

 

·         Für die erstmalige Übernahme der Aufgabe incl. Einrichtung, Abklärung von Abläufen, Kommunikationswege u. ä. wird ein Zeitaufwand von 16 Stunden zugrunde gelegt.

·         Für das laufende Buchungsgeschäft werden 8 Stunden pro Monat veranschlagt.

§ 4      Finanzierung

……

Mit der 1. Ergänzung der Vereinbarung werden gemeinsam folgende Annahmen getroffen:

 

·         Für die erstmalige Übernahme der Aufgabe incl. Einrichtung, Abklärung von Abläufen, Kommunikationswege u. ä. wird ein Zeitaufwand von 20 Stunden zugrunde gelegt.

·         Für das laufende Buchungsgeschäft werden 10 Stunden pro Monat veranschlagt.

§ 9      Inkrafttreten

Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2023 in Kraft, frühestens aber am Tage nach der Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der zuständigen Aufsichtsbehörde.

§ 9      Inkrafttreten

Die Vereinbarung in der Fassung vom 17.05.2022 nebst Änderungen in der Fassung vom 16.11.2022 tritt zum 01.01.2023 in Kraft, frühestens aber am Tage nach der Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der zuständigen Aufsichtsbehörde.

 

 

Der vereinbarte Änderungsentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Bzgl. des Aufgabenumfanges, der Finanzierung sowie der Laufzeit wird auf die Anlage verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abrechnung der erbrachten Dienstleistung mit einem Stundensatz von derzeit 60,44 €/Std..


Anlagen:

Entwurf der 1. Änderung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem ZVM