Betreff
Kalkulation der Wasserverbandsgebühren 2023
Änderung der Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren
Vorlage
193/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.     Die Kalkulation der Wasserverbandsgebühr für 2023 wird zur Kenntnis genommen.

2.     Die Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren wird – wie in Anlage 3 - geändert


Sachverhalt:

 

I. Ausgangslage

Die Gemeinde Nottuln erhebt Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW.

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach befestigten und unbefestigten (übrigen) Grundstücksflächen. 

 

II. Gebührenkalkulation

 

1. Personalkosten

Zum umlagefähigen Aufwand gehören nach § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW

(siehe Anlage 1 Kalkulation)

-       Personalkosten

-       die Kosten der Wasserverbände

 

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2023 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt. Diese wurden mit 9.492,00 € zu Grunde gelegt.

 

 

2. Sonderposten

Die Unterdeckung aus vergangenen Haushaltsjahren wurde annähernd ausgeglichen. In der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2023 sind daher keine weiteren Posten zu berücksichtigen.

 

3. Kosten der Wasser- und Bodenverbände

Die Gebührenbescheide 2022 der sieben Wasser- und Bodenverbände liegen vor.

 

Diese bilden die Grundlage für die Gebühren 2023.

 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr 2022

Vergleich zum Vorjahr

 

pro ha

pro ha

Havixbeck-Roxel

2.452,80

10,95

11,50

Obere Stever

77.900,49

15,95

12,51

Stever-Senden

4.042,28

15,50

12,00

Münstersche Aa

719,28

13,50

11,00

Obere Berkel

3.553,40

6,50

6,50

Oberer Kleuterbach

44.034,95

15,00

15,00

Unterer Kleuterbach

1.608,66

15,00

15,00

 

134.311,86

 

 

 

 

4. Zusammenstellung

Personalkosten:                                             9.492,00 €

Kosten der Wasser- und Bodenverbände:          134.311,86 €

Gesamt:                                                        143.803,86 € 

 

Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 143.803,86 EUR verteilt sich auf die einzelnen Wasser- und Bodenverbände.

 

Für jeden Wasser- und Bodenverband wird je nach Aufwand / Flächenverteilung eine eigene Gebühr festgesetzt.

 

Vergleich der Wasserverbandsgebühren 2022/2023

 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr je m²

Veränderung
in %

Gebühr je m²

Veränderung
in %

befestigte Fläche

 

unbefestigte (übrige) Fläche

 

 

2022

2023

 

2022

2023

 

Havixbeck-Roxel

0,06463 €

0,06068 €

-6,12

0,00016 €

0,00016 €

0,00

Obere Stever

0,01223 €

0,01515 €

23,89

0,00015 €

0,00019 €

23,73

Stever-Senden

0,01005 €

0,01218 €

21,21

0,00014 €

0,00017 €

24,25

Münstersche Aa

0,02238 €

0,02661 €

18,93

0,00011 €

0,00013 €

14,79

Obere Berkel

0,01914 €

0,01885 €

-1,52

0,00010 €

0,00009 €

-5,21

Oberer Kleuterbach

0,02118 €

0,02102 €

-0,75

0,00020 €

0,00020 €

-1,75

Unterer Kleuterbach

0,28358 €

0,28142 €

-0,76

0,00015 €

0,00015 €

-1,70

 

 

 

5. Gebührensatzung

Die Gebührensätze 2023 ergeben sich aus der Kalkulation (Anlage 1).

 

Neben § 5 der Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren (Gebührensätze) wird auch § 4 der Satzung geändert. Hierbei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung. Das Landeswassergesetz bezeichnet die „versiegelten Flächen“ nun als „befestigte Flächen“ und die „sonstigen Flächen“ als „unbefestigte (übrige) Flächen“.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

 

Anlage 1 – Kalkulation 2023

Anlage 2 – Haushaltsansätze 2023

Anlage 3 – Änderungssatzung