Betreff
Kommunales Casemanagement in den kreisangehörigen Kommunen des Kreises Coesfeld
Vorlage
181/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zur Finanzierung etwaig nicht refinanzierter Kosten zur Errichtung und Unterhaltung eines kommunalen Case-Managements werden ab dem Jahr 2023 Kosten in Höhe von bis zu 5.000 € bereitgestellt.


Sachverhalt:

Über den Stand der Umsetzung eines sogenannten Case-Managements in den kreisangehörigen Kommunen des Kreises Coesfeld wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 31.08.2022 berichtet.

Demnach hatten sich die Kommunen des Kreises Coesfeld im Rahmen einer gemeinsamen Interessenbekundung beim Kreis Coesfeld – Kommunales Integrationszentrum (KI) – erfolgreich auf eine Förderung aus dem Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“, Baustein „Kommunales Casemanagement“ beworben.

Case-Management i.S. der Landesförderung „unterstützt die Etablierung effektiver Strukturen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit aller auf kommunaler Ebene vorhandenen Ämter, Behörden und weiterer integrationspolitischer Akteure:innen, die Dienstleistungen zur Integration von Eingewanderten erbringen – ausgehend von der Betrachtung der Bearbeitung von Einzelfällen und den damit verbundenen unterschiedlichen Sichtweisen und Verantwortlichkeiten“.

Gefördert werden 6 Vollzeitstellen zu je 55.000 €/Jahr. Hiermit soll ein rechtskreisübergreifendes kommunales Case-Management aufgebaut und vorgehalten werden. Die kreisangehörigen Kommunen versprechen sich von der Kooperation eine effektive Dienstleistungserbringung sowie verbesserten Personal- und Sachmitteleinsatz.

Auf die Region Mitte (Dülmen und Nottuln) entfällt 1 Stelle.

Es war bereits darüber berichtet worden, dass von den 6 Stellen also ca. 0,5 Stellen auf die Stadt Dülmen (Anstellungskörperschaft) und die Gemeinde Nottuln entfallen. Da mit der Umsetzung erst im nächsten Jahr zu rechnen ist, sollen ab dem Jahr 2023 Haushaltsmittel zur Finanzierung etwaig nicht refinanzierter Kosten in Höhe von bis zu 5.000 €/Jahr bereitgestellt werden.

Der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

5.000 € p.a. ab HH.-Jahr 2023


Anlagen:

Entwurf Kooperationsvereinbarung