Betreff
Abfallbeseitung

1) Entwicklung 2022
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2023
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
161/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zu 1)        Die Entwicklung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

Zu 2)        Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2023 wird zur Kenntnis genommen

Zu 3)        Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert

 


Sachverhalt:

Zu 1) Entwicklung 2022

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2022 vor. Anhand derer können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht werden. Da es sich um eine Vielzahl von einzelnen Positionen handelt, werden lediglich diejenigen näher erläutert, bei denen eine Abweichung von mind. +/- 10 % zu erwarten ist:

 

Deponiegebühren

 

Bei den Nutzungsentgelten, Deponie-, und Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen grundsätzlich im einstelligen Prozentbereich. Nur bei den Gebühren für die Entsorgung von Bioabfällen (- 18 %) und den Gebühren für Restmüll aus Straßenpapierkörben (-13%) weichen die erwarteten Gebühren von den kalkulierten Beträgen ab. In beiden Fällen fallen die tatsächlichen Gebühren aufgrund geringerer Mengen niedriger aus.

 

Kosten der Abfallbeseitigung

 

Bei den Kosten der Abfallbeseitigung (u. a. Beförderung von Abfällen, Schadstoffmobil, Presswagen, Umweltaktionen…) wird es zwischen den kalkulierten und hochgerechneten Beträgen jeweils nur geringfügige Abweichungen geben. Nur bei den Muldengestellungskosten für die Abfälle aus den Straßenpapierkörben wurde mehr kalkuliert als benötigt wird. 

 

Wertstoffhof

 

Im Rahmen der Betreibung des Wertstoffhofes fallen Entgelte für den Entsorger (Personal- und Transportkosten, Grundentgelt), Deponie- bzw. Benutzungsgebühren für den Kreis Coesfeld sowie die Miete für das Grundstück an, aber auch Erlöse für die am Wertstoffhof gesammelten Wertstoffmengen. Aufgrund der Hochrechnungen in 2021 für 2022 ergaben sich

insgesamt Aufwendungen von rd. 262.000,00 €. Durch weniger angelieferte Mengen bei allen Fraktionen (Sperrmüll, Holz, Papier, Grünabfälle, Schrott, Metall und Kunststoffe) und höhere am Markt erwirtschaftete Erlöse wird ca. 10 % weniger Aufwand erwartet als ursprünglich kalkuliert.

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden 12.030,00 € in der Kalkulation für diese Leistungen berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte Betrag deutlich überschritten wird. Aufgrund der Hochrechnungen ergibt sich ein Gesamtbetrag i. H. v. ca. 19.000,00 €. Hierbei ist zwischen der Entsorgung von wilden Müllablagerungen und der Haltestellenreinigung zu unterscheiden. Für die Entsorgung von wildem Müll müssen 36 % mehr Mittel aufgewandt werden. Die Ursache hierfür liegt in einem erhöhten Aufkommen an wilden Müllablagerungen im Gemeindegebiet. Im Bereich der Bushaltestellenreinigung kommt es sogar zu einer Steigerung von 73 %. Der Grund für diesen enormen Anstieg konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht eruiert werden und befindet sich derzeitig noch in der Prüfung.

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt marginal unter den kalkulierten Beträgen. Im Bereich der Wertstofferlöse wird aller Voraussicht nach mit einem deutlichen Mehrertrag gerechnet. Die Erlöse, die durch die Wertstoffe Papier, Metall und Schrott erzielt werden können, sind stark schwankend und kaum vorhersehbar.

Die für das Jahr 2022 hochgerechneten Erträge basieren auf den Zahlen der Monate Januar bis Juli. Aufgrund der enormen Schwankungen bei den Wertstofferlösen können sich die Erträge jedoch noch wieder in der zweiten Jahreshälfte stark verändern. Eine verlässliche Aussage ist daher nicht möglich.

 

Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen wird das Jahr 2022 voraussichtlich mit einer Überdeckung abschließen. Dies in erster Linie aufgrund des starken Anstiegs bei den Erlösen.

 

Eine Entnahme aus dem Sonderposten konnte für 2022 nicht einkalkuliert werden, da zum Zeitpunkt der Kalkulation der Sonderposten nahezu aufgelöst war. Nach Abschluss des Jahres 2021 erfolgte aufgrund einer nicht unerheblichen Überdeckung eine Zuführung zum Sonderposten um rd. 194.000,00 €.

 

 

 

Zu 2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2023

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Die aktuelle wirtschaftliche Lage und die damit verbundenen allgemeinen Preissteigerungen wirken sich auch unmittelbar auf die Abfallentsorgung aus. Durch z. B. höhere Energie- und Logistikkosten können die Entsorger und der Kreis Coesfeld die bisherigen Preise bzw. Gebühren nicht halten und machen für 2023 - zum Teil erhebliche - Preisanpassungen geltend.

Die einzelnen Anpassungen sind den jeweiligen Teilabschnitten dieser Kalkulation zu entnehmen.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren und Erlössätze für 2023 mitgeteilt. Demnach erfolgen Veränderungen von – 100 % bei den Altholzgebühren bis + 133 % bei den Gebühren für Altpapier. Die Gebühren verändern sich wie folgt:

 

 


Gebühren

2019

€/t

2020

€/t

2021

€/t

2022

€/t

2023

€/t

Restabfälle

149,00 €

149,00 €

149,00 €

149,00 €

158,50 €

Sperrgut

149,00 €

149,00 €

149,00 €

149,00 €

158,50 €

Altholz

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

0,00 €

Grün-/Bioabfälle

69,00 €

74,80 €

74,80 €

74,80 €

81,30 €

E-Schrott

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Altmetall

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

55,00 €

Papier

15,00 €

15,00 €

15,00 €

15,00 €

35,00 €

Umschlag1

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

23,00 €

Schadstoffe

300,00 €

300,00 €

320,00 €

320,00 €

320,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut

 

 

 

Erlöse

2020

€/t

2021

€/t

2022

€/t

2023

€/t

 

Papier

73,00 €

45,00 €

80,00 €

140,00 €

 

E-Schrott Sammelgruppe 4

155,00 €

90,00 €

152,00 €

150,00 €

Elektrogroßgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 5

160,00 €

5,00 €

130,00 €

130,00 €

Elektrokleingeräte

Altmetall

185,00 €

175,00 €

185,00 €

240,00 €

 

E-Schrott Depotcontainer

130,00 €

5,00 €

130,00 €

---

E-Kleingeräte/Container

Kunststoff-Sperrmüll

---

---

---

---

 

 

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen und Abweichungen sind nicht auszuschließen. Derzeitig ist die Entwicklung jedoch unerwartet positiv – vor allem im Bereich der Papier- und Metallerlöse. Die Papiererlöse wurden zu Beginn der Kalkulation zunächst aufgrund der positiven Entwicklung seitens der WBC mit 180,00 €/t beziffert. Da es jedoch zwischenzeitlich zu einem Einbruch der Papiererlöse gekommen ist, ist es nach Ansicht der WBC fraglich, ob der Erlös von 180,00 €/t erzielt werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation wird von dem im Oktober 2022 gültigen Betrag i. H. v. 140,00 €/t ausgegangen.

 

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2021 und 2022 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung wird die Möglichkeit eingeräumt, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2023 wird voraussichtlich von jeweils 50 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr sowie eine 14-tägliche Abfuhr gewählt. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2022 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2023 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

2.021 t

x

158,50 €

=

320.328,50 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Der Kreis wird die seit 2019 bestehende Grundgebühr i. H. v. 17,50 € je Einheit, ab dem kommenden Jahr um 9,50 € - das entspricht 54,29 % - auf 27,00 € je Einheit anheben.

 

Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2023 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2022, auf die Gemeinden umlegen.

 

Bei der Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

 

 

 

2023

Vorjahr (zum Vgl.)

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

27,00 €

17,50 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

29,70 €

19,25 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

54,00 €

35,00 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

270,00 €

175,00 €

 

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2022 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2022

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.027

x

27,00 €

=

81.729,00 €

80 l/120    14 t

2.180

x

29,70 €

=

64.746,00 €

240 l

1.006

x

54,00 €

=

54.324,00 €

1,1 m³

23

x

270,00 €

=

6.210,00 €

Grundgebühr

6.236

 

 

 

207.009,00 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Gewichtsabhängige Beseitigungskosten (gerundet)

320.329,00

Grundgebühr (gerundet)

207.009,00 €

 

527.338,00 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem jeweiligen prozentualen Anteil am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LKrWG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2023 wurde seitens des Entsorgers eine Preisanpassung i. H. v. 11 % geltend gemacht. Aufgrund der Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 werden die Entgelte für das Sammeln und Befördern sowie die Gestellung (Mietkauf) der Gefäße an die WBC (Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld) entrichtet. Die WBC erhalten demnach im Jahr 2023 eine Vergütung i. H. v. 213.599,32 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (2.021 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (117 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

Gesamt Restmüll:

 

Gestellung 80 l

3.004 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.046,72 €

Gestellung 120 l

2.201 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

3.433,56 €

Gestellung 240 l

1.034 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

2.233,44 €

Gestellung 1,1 m³

22 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

245,52 €

Beförderung

2.021 t

x

24,83 €

 

 

=

50.181,43 €

Vergütung 14-täglich

3.095 Gefäße

x

1,92 €

x

12 Mon.

=

71.308,80 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.144 Gefäße

x

0,95 €

x

12 Mon.

=

35.841,60 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

22 Gefäße

x

42,44 €

x

12 Mon.

=

11.204,16 €

 

 

 

 

 

 

 

179.495,23 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

34.104,09 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

213.599,32 €

 

 

 

 

a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l

973 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

1.634,64 €

 

Gestellung 120 l

1.235 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.926,60 €

 

Gestellung 240 l

887 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

1.915,92 €

 

Beförderung

1.269 t

x

24,83 €

 

 

=

31.509,27 €

 

Vergütung 14-täglich

3.095 Gefäße

x

1,92 €

x

12 Mon.

=

71.308,80 €

 

 

 

 

 

 

 

 

108.295,23 €

 

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

20.576,09 €

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

128.871,32 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

128.871,32 €

:

3.095

=

41,64 €

 

b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:

 

Gestellung 80 l

2.031 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.412,08 €

Gestellung 120 l

966 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.506,96,08€

Gestellung 240 l

147 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

317,52 €

Beförderung

635 t

x

24,83 €

 

 

=

15.767,05 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.144 Gefäße

x

0,95 €

x

12 Mon.

=

38.841,60 €

 

 

 

 

 

 

 

56.845,21 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

10.800,59 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

67.645,80 €

 

Kostenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

67.645,80 €

:

3.144

=

21,52 €

 

 

c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

Vergütung

22 Gefäße

x

42,44 €

x

12 Mon.

=

11.204,16 €

Gestellung 1,1 m³

22 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

245,52 €

Beförderung

117 t

x

24,83 €

 

 

=

2.905,11 €

 

 

 

 

 

 

 

14.354,79 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

2.727,41 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

17.082,20 €

 

Kostenanteil je Container

17.082,20 €

:

22

=

776,46 €

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die elf verschiedenen Systembetreiber (DSD AG, Interseroh, Belland, etc.) rechnen der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton (PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz enthält Vorgaben für die Abstimmung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport wird nach Volumen abgerechnet. Der Anteil der Kostenbeteiligung der Systembetreiber beträgt nach der geschlossenen Abstimmungsvereinbarung zwischen den WBC und den Systembetreibern 35 %. Der kommunale Anteil liegt somit bei 65 %. Aufgrund der v. g. Abstimmungsvereinbarung beteiligen sich die Systembetreiber beim Sammeln und Befördern der Papierverpackungen für 35 % der gesammelten Mengen mit 125,00 €/t – statt wie bisher mit 112,00 €/t.

 

Die WBC konnten darüber hinaus aushandeln, dass die im Rahmen der Verwertung erwirtschafteten Erlöse seit 2021 zu 100 % an die Kommunen ausgeschüttet werden. Bisher war der kommunale Anteil wie bei den Kostenbeteiligungen 65 %.

 

Neben den Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung berücksichtigt. In 2023 werden mit geschätzten 140,00 €/t deutlich mehr Erlöse erzielt als im Vorjahr (vgl. Kalkulation 2022: 80,00 €/t). Es werden durch die Verwertung genügend Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu finanzieren. Die die Finanzierung der Papiertonne übersteigenden Erlöse werden unter Punkt VI. „Sonstige Kosten“ berücksichtigt.

 

 

Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

Gestellung 240 l

7.325 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

15.822,00 €

Beförderung

992 t

x

7,92 €

 

 

=

7.856,64 €

Vergütung

7.325 Gefäße

x

0,80 €

x

12 Mon.

=

70.320,00 €

 

 

 

 

 

 

 

93.998,64 €

./. DSD-Anteil

(125,00 €/t für 35 % der Tonage)

347 t

x

125,00 €

 

 

=

43.375,00 €

 

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

50.623,64 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

9.618,49 €

Entsorger

 

 

 

 

 

 

60.242,13 €

Benutzungsgebühren

992 t

x

35,00 €

 

 

=

34.720,00 €

./. DSD-Anteil 35 %

 

 

 

 

 

 

12.152,00 €

Benutzungsgebühren insgesamt

 

 

 

 

 

 

22.568,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

82.810,13 €

 

./. Papiererlöse aus der kommunalen Abfuhr

 

992 t

 

x

 

140,00 €

 

 

 

=

 

138.880,00 €

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

-56.069,87 €

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

 

 

 

Durch die Vermarktung des Altpapiers werden voraussichtlich deutlich mehr Erlöse erwirtschaftet als für die Finanzierung der Papiertonnen erforderlich. Der die Aufwendungen übersteigende Erlös wird unter Pkt. VI „sonstige Kosten“ berücksichtigt.

 

Zusätzliche Papiertonnen

 

Es wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt ebenfalls aufgrund der v. g. Kalkulation 0,00 €.

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

2.961 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

4.619,16 €

Gestellung 240 l

3.449 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

7.449,84 €

Vergütung

6.410 Gefäße

x

1,84 €

x

12 Mon.

=

141.532,80 €

Beförderung

2.956 t

x

7,54 €

 

 

=

22.288,24 €

 

 

 

 

 

 

 

175.890,04 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

33.419,11 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

209.309,15 €

Deponiegebühr

2.956 t

x

81,30 €

 

 

=

240.322,80 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

449.631,95 €

 

Wird ein Antrag auf Eigenkompostierung gestellt, kann lt. Abfallentsorgungssatzung eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang einer Biotonne gemacht werden. Aber auch in den Fällen, in denen keine Biotonne aufgestellt wird, wird dennoch ein Anteil berechnet (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

Voraussichtliche Anzahl der Fälle mit Eigenkompostierung:

687

Voraussichtlicher Gebührenanteil bei der Eigenkompostierung:

(Der Anteil von 24,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

24,00 €

687 Fälle mit Eigenkompostierung x 24,00 € =

16.488,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostierungs-Anteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 433.143,95 €.

 

Die Kosten werden auf alle 5.520 regulären Biotonnen verteilt:

 

433.143,95 €

:

5.520

=

78,47 €

 

 

Zusätzliche Biotonnen

 

Für die Bereitstellung einer zusätzlichen Biotonne fallen folgende Gebühren an:

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 78,36 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen kostenpflichtigen Biotonnen weicht von dem errechneten Gebührenanteil ab. Diese Gebühr wird separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein.

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten (gerundet)

 

1.

Personalkosten

59.771,00 €

2.

Verwaltungskosten

6.073,00 €

3.

Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders

1.423,00 €

4.

Kosten für die Verteilung des Abfuhrkalenders

1.678,00 €

5.

Beseitigung von „wildem Müll“

a) wilde Müllablagerungen

b) Reinigung der Bushaltestellen

 

 

7.700,00 €

11.800,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

726,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung

 

 

24.503,00 €

5.440,00 €

8.

Kosten für die Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten

 

 

23.400,00 €

6.716,00 €

2.027,00 €

2.000,00 €

9.

Presswagen

2.900,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

212.939,00 €

11.

Behälterbestandspflege

17.086,00 €

12.

Kopplungsnachlass

-12.608,00 €

13.

WBC Aufwandsentschädigung

9.801,00 €

14.

Überschüssige Papiererlöse

- 56.069,87 €

15.

Erträge aus der Auflösung aus dem Sonderposten

- 96.287,00 €

 

 

Gesamt

 

231.018,13 €

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2023 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wird, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2022 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt.

 

5.

Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LKrWG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Der hier angesetzte Betrag basiert auf der Hochrechnung der bisher in 2022 gesammelten Mengen. Darüber hinaus wurde berücksichtigt, dass die Gemeindewerke für 2023 eine Preissteigerung angekündigt haben.

 

6.

Hierunter sind die Deponiegebühren für die im Rahmen der Umweltaktionen gesammelten Abfälle zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung.

 

7.

Die Fa. Drekopf übernimmt z. Zt. die Sammlung von Schadstoffen in der Gemeinde Nottuln. Aufgrund des bestehenden Vertrages macht die Fa. Drekopf zum 01.01.2023 eine Preisanpassung i. H. v.  23,36 % geltend. Demnach fallen für eine Standzeitstunde nicht mehr – wie in 2022 - 254,66 € (inkl. MwSt) an, sondern 314,16 €. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld wie im vergangenen Jahr 320,00 €/t. Bei kalkulierten 17 t ergibt das eine Gebühr i. H. v. 5.440,00 €.

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LKrWG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2023 in den Ortsteilen Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt. Aufgrund des aktuellen Abfallabfuhrvertrages macht die Fa. Remondis eine Preisanpassung geltend. Somit erhöht sich der Preis pro Tag von 864,65 € auf 958,90 € (inkl. MwSt.). Für die neue Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2025 sollte geprüft werden, ob dieses Angebot weiterhin aufrechterhalten wird. Aufgrund der vorliegenden Angaben kann von einer durchschnittlichen Anlieferungsmenge beim Presswagen von ca. 12 t Grünabfälle im Jahr ausgegangen werden. Bei den ab 2023 gültigen Preisen bedeutet das, dass eine Tonne ca. 240,00 € kostet. Dieser Preis beinhaltet nur die Sammlung und den Transport der Abfälle. Der Transport einer Tonne Grünabfälle vom Wertstoffhof hingegen beläuft sich lediglich auf 24,35 € zzgl. MwSt. Die Kosten für die Sammlung (Personalkosten) sind nicht zu addieren, da der Wertstoffhof mit den zwei Mitarbeitern ohnehin bezahlt wird.

 

 

10.

 

 

Die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

45,15 €

670 Std.

30.250,50 €

 

Transport Sperrmüll

43,29 €

280 t

12.121,20 €

 

Transport Holz

30,31 €

360 t

10.911,60 €

 

Transport Papier

DSD-Anteil Papier

88,55 €

-       125,00 €

121 t

42 t

10.714,55 €

- 5.250,00 €

 

Transport Grünabfall

24,35 €

519 t

12.637,65 €

 

Transport Kunststoffe

Mautgebühren

Entsorgung/Erlöse von Altfetten

64,95 €

10,00 €

26 t

552 Mulden

1.688,70 €

5.520,00 €

- 218,00 €

 

Gesamt

 

94.604,25 €

 

MwSt

 

17.974,81 €

 

Gesamt Betreiber

 

 

112.579,06 €

B

Miete Grundstück

 

39.885,62 €

 

Unterhaltung

Versicherung (Feuer, Einbruch)

 

1.000,00 €

65,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

40.950,62 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

181,50 €

280 t

50.820,00 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

81,30 €

519 t

42.194,70 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

70,00 €

106 t

7.420,00 €

 

Benutzungsgebühren Altmetall

55,00 €

66 t

3.630,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

35,00 €

79 t

2.765,00 €

 

Gesamt Kreis

 

 

106.829,70 €

D

Erlöse Papier

Erlöse SG 4

140,00 €

152,00 €

121 t

54 t

16.940,00 €

6.450,00 €

 

Erlöse SG 5

130,00 €

61 t

8.190,00 €

 

Erlöse Altmetall

185,00 €

80 t

15.840,00 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

47.420,00 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

212.939,38 €

 

gerundet

 

 

212.939,00 €

 

 

 

Für das Jahr 2023 hat die Fa. Remondis eine Preisanpassung geltend gemacht. Im Bereich der Transportkosten wird es zu einer Preissteigerung von 9,91 % kommen und die Personalkosten werden um 4,04 % angehoben.

Als Neuerung wurde zum vierten Quartal 2022 die Übernahme und Verwertung von Frittierfett und Speiseölen eingeführt. Die Fa. Remondis nimmt die Stoffe am Wertstoffhof an und erzeugt damit in der Biogasanlage Biodiesel oder grünen Strom. Die Annahme, den Transport und die Miete der Behälter stellt die Fa. Remondis in Rechnung. Im Gegenzug erhält die Gemeinde hierfür entsprechende Erlöse, die die Kosten voraussichtlich übersteigen werden. Es handelt sich jedoch bei dieser Position lediglich um Kleinstbeträge – im Vergleich zu den Gesamtkosten bzgl. der Betreibung des Wertstoffhofes.

 

11.

Durch Wartung und Instandhaltung sind die aufgestellten Abfallgefäße durch den Entsorger im funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind auszutauschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Behälterpools (Behälterbestandspflege) werden durch den neuen, seit 01.01.2019 geltenden, Abfallabfuhrvertrag separat ausgewiesen.

 

12.

Der Kopplungsnachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung gewährt, da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den Transport und Umschlag von Papier/Pappe/Karton (Los 3 der Ausschreibung) erhalten hat.

 

13.

Zur Optimierung der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen wird der Kreis Coesfeld, bzw. die WBC, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die operativen Aufgaben übernehmen. Der Bearbeitungsaufwand wird spitz nach den tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen dabei mit 1 % der Rechnungssumme. Darüber hinaus wird ein 1%iger Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC erhoben. Hierbei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der Weiterberechnung von Leistungen erheben muss.

 

14.

Durch die zu erwartenden Erlöse aus der Verwertung von Papier werden voraussichtlich deutlich mehr Erlöse erwirtschaftet, als für die Finanzierung der Papiertonne erforderlich sind.  Siehe Punkt IV, Seite 8, dieser Kalkulation.

 

15.

Das Jahr 2021 hat mit einer hohen Überdeckung abgeschlossen. Diese Überdeckung ist in den Jahren 2022 – 2025 dem Gebührenhaushalt wieder zuzuführen. Für die Kalkulation 2023 werden 96.287,42 € (gerundet: 96.287,00 €) aus dem Sonderposten entnommen.

 

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

231.018,13 €

:

6.261 Gefäße

=

36,90 €

 

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2023 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich 4,83 % bzw. 8,00 € unter den in 2022 gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation

 


Anlagen:

Anlage 1 – Gefäßstückzahlen

Anlage 2 – Kalkulation 2023

Anlage 3 – Haushaltsansätze 2023

Anlage 4 – Änderung der Abfallgebührensatzung 2023