1) Entwicklung 2022
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2023
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Zu 1) Die Entwicklung 2022
wird zur Kenntnis genommen.
Zu
2) Die Kalkulation der
Abfallbeseitigungsgebühren für 2023 wird zur Kenntnis genommen
Zu
3) Die Abfallgebührensatzung wird –
wie in Anlage 4 - geändert
Sachverhalt:
Zu 1) Entwicklung 2022
Bis
zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und
die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2022 vor. Anhand derer
können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht werden. Da es sich um
eine Vielzahl von einzelnen Positionen handelt, werden lediglich diejenigen
näher erläutert, bei denen eine Abweichung von mind. +/- 10 % zu erwarten ist:
Deponiegebühren
Bei den Nutzungsentgelten, Deponie-, und
Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und
voraussichtlichen Mengen grundsätzlich im einstelligen Prozentbereich. Nur bei
den Gebühren für die Entsorgung von Bioabfällen (- 18 %) und den Gebühren für
Restmüll aus Straßenpapierkörben (-13%) weichen die erwarteten Gebühren von den
kalkulierten Beträgen ab. In beiden Fällen fallen die tatsächlichen Gebühren
aufgrund geringerer Mengen niedriger aus.
Kosten der Abfallbeseitigung
Bei den Kosten der Abfallbeseitigung (u. a.
Beförderung von Abfällen, Schadstoffmobil, Presswagen, Umweltaktionen…) wird es
zwischen den kalkulierten und hochgerechneten Beträgen jeweils nur geringfügige
Abweichungen geben. Nur bei den Muldengestellungskosten für die Abfälle aus den
Straßenpapierkörben wurde mehr kalkuliert als benötigt wird.
Wertstoffhof
Im Rahmen der Betreibung des Wertstoffhofes
fallen Entgelte für den Entsorger (Personal- und Transportkosten,
Grundentgelt), Deponie- bzw. Benutzungsgebühren für den Kreis Coesfeld sowie
die Miete für das Grundstück an, aber auch Erlöse für die am Wertstoffhof
gesammelten Wertstoffmengen. Aufgrund der Hochrechnungen in 2021 für 2022
ergaben sich
insgesamt Aufwendungen von rd. 262.000,00
€. Durch weniger angelieferte Mengen bei allen Fraktionen (Sperrmüll, Holz,
Papier, Grünabfälle, Schrott, Metall und Kunststoffe) und höhere am Markt
erwirtschaftete Erlöse wird ca. 10 % weniger Aufwand erwartet als ursprünglich
kalkuliert.
Gemeindewerke
Die
Gemeindewerke erhalten u. a. Entgelte für die Reinigung der Bushaltestellen und
für die Entsorgung wilder Müllablagerungen. Insgesamt wurden 12.030,00 € in der
Kalkulation für diese Leistungen berücksichtigt. Aufgrund der derzeitigen
Zahlen wird davon ausgegangen, dass der angesetzte Betrag deutlich
überschritten wird. Aufgrund der Hochrechnungen ergibt sich ein Gesamtbetrag i.
H. v. ca. 19.000,00 €. Hierbei ist zwischen der Entsorgung von wilden
Müllablagerungen und der Haltestellenreinigung zu unterscheiden. Für die
Entsorgung von wildem Müll müssen 36 % mehr Mittel aufgewandt werden. Die
Ursache hierfür liegt in einem erhöhten Aufkommen an wilden Müllablagerungen im
Gemeindegebiet. Im Bereich der Bushaltestellenreinigung kommt es sogar zu einer
Steigerung von 73 %. Der Grund für diesen enormen Anstieg konnte zum jetzigen
Zeitpunkt nicht eruiert werden und befindet sich derzeitig noch in der Prüfung.
Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse
Die zu erwartenden Erträge aus
Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt marginal unter den kalkulierten
Beträgen. Im Bereich der Wertstofferlöse wird aller Voraussicht nach mit einem
deutlichen Mehrertrag gerechnet. Die Erlöse, die durch die Wertstoffe Papier,
Metall und Schrott erzielt werden können, sind stark schwankend und kaum
vorhersehbar.
Die für das Jahr 2022 hochgerechneten
Erträge basieren auf den Zahlen der Monate Januar bis Juli. Aufgrund der
enormen Schwankungen bei den Wertstofferlösen können sich die Erträge jedoch
noch wieder in der zweiten Jahreshälfte stark verändern. Eine verlässliche Aussage
ist daher nicht möglich.
Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen
wird das Jahr 2022 voraussichtlich mit einer Überdeckung abschließen. Dies in
erster Linie aufgrund des starken Anstiegs bei den Erlösen.
Eine Entnahme aus dem Sonderposten konnte
für 2022 nicht einkalkuliert werden, da zum Zeitpunkt der Kalkulation der
Sonderposten nahezu aufgelöst war. Nach Abschluss des Jahres 2021 erfolgte
aufgrund einer nicht unerheblichen Überdeckung eine Zuführung zum Sonderposten
um rd. 194.000,00 €.
Zu 2) Kalkulation
der Abfallbeseitigungsgebühren 2023
Aufgrund
der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden
die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das
Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen
Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und Aufwendungen
der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare
Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des
Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte
jedes Jahr neu kalkuliert werden.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage und die
damit verbundenen allgemeinen Preissteigerungen wirken sich auch unmittelbar
auf die Abfallentsorgung aus. Durch z. B. höhere Energie- und Logistikkosten
können die Entsorger und der Kreis Coesfeld die bisherigen Preise bzw. Gebühren
nicht halten und machen für 2023 - zum Teil erhebliche - Preisanpassungen
geltend.
Die einzelnen Anpassungen sind den
jeweiligen Teilabschnitten dieser Kalkulation zu entnehmen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren und Erlössätze für 2023 mitgeteilt. Demnach erfolgen Veränderungen von – 100 % bei den Altholzgebühren bis + 133 % bei den Gebühren für Altpapier. Die Gebühren verändern sich wie folgt:
|
2019 €/t |
2020 €/t |
2021 €/t |
2022 €/t |
2023 €/t |
Restabfälle |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
158,50 € |
Sperrgut |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
149,00 € |
158,50 € |
Altholz |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
0,00 € |
Grün-/Bioabfälle |
69,00 € |
74,80 € |
74,80 € |
74,80 € |
81,30 € |
E-Schrott |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
Altmetall |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
70,00 € |
55,00 € |
Papier |
15,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
15,00 € |
35,00 € |
Umschlag1 |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
20,00 € |
23,00 € |
Schadstoffe |
300,00 € |
300,00 € |
320,00 € |
320,00 € |
320,00 € |
1 Für Restabfälle aus
Straßenpapierkörben und Sperrgut
Erlöse |
2020 €/t |
2021 €/t |
2022 €/t |
2023 €/t |
|
Papier |
73,00 € |
45,00 € |
80,00 € |
140,00 € |
|
E-Schrott
Sammelgruppe 4 |
155,00 € |
90,00 € |
152,00 € |
150,00 € |
Elektrogroßgeräte |
E-Schrott
Sammelgruppe 5 |
160,00 € |
5,00 € |
130,00 € |
130,00 € |
Elektrokleingeräte |
Altmetall |
185,00 € |
175,00 € |
185,00 € |
240,00 € |
|
E-Schrott
Depotcontainer |
130,00 € |
5,00 € |
130,00 € |
--- |
E-Kleingeräte/Container |
Kunststoff-Sperrmüll |
--- |
--- |
--- |
--- |
|
Die
Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund
der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer
vorherzusehen und Abweichungen sind nicht auszuschließen. Derzeitig ist die
Entwicklung jedoch unerwartet positiv – vor allem im Bereich der Papier- und
Metallerlöse. Die Papiererlöse wurden zu Beginn der Kalkulation zunächst
aufgrund der positiven Entwicklung seitens der WBC mit 180,00 €/t beziffert. Da
es jedoch zwischenzeitlich zu einem Einbruch der Papiererlöse gekommen ist, ist
es nach Ansicht der WBC fraglich, ob der Erlös von 180,00 €/t erzielt werden
kann. Als Grundlage für die Kalkulation wird von dem im Oktober 2022 gültigen
Betrag i. H. v. 140,00 €/t ausgegangen.
I. Ermittlung der
Berechnungsgrundlage
Als
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle
wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der
Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße
berechnet.
a)
Gefäßstückzahlen
Durch
Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen
und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den
Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu
können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen
Gefäßgrößen im Jahr 2021 und 2022 ermittelt. Hieraus resultieren die der
Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).
b) Anzahl der
Abfuhren pro Jahr
Durch die
Abfallbeseitigungssatzung wird die Möglichkeit eingeräumt, zwischen einem
14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne
zu wählen. In 2023 wird voraussichtlich von jeweils 50 % der
Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr sowie eine 14-tägliche Abfuhr
gewählt. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird gut angenommen und sollte deshalb
beibehalten werden.
II. Anteile der
Beseitigungskosten
Auf der Grundlage
des Abfallaufkommens 2022 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen
und somit die Gebühren für das Jahr 2023 beim Restmüll wie folgt geschätzt:
a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten
Restmüll |
2.021 t |
x |
158,50 € |
= |
320.328,50 € |
Die weiteren
Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe,
Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten –
Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen
werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof
berücksichtigt.
Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen
direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch
die Erlöse für Papier.
b) Grundgebühr
Der Kreis
Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.
Seit 1998 wird
die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten)
erhoben. Der Kreis wird die seit 2019 bestehende Grundgebühr i. H. v. 17,50 €
je Einheit, ab dem kommenden Jahr um 9,50 € - das entspricht 54,29 % - auf
27,00 € je Einheit anheben.
Wie bereits in
den Vorjahren wird der Kreis auch 2023 die Grundgebühr nach der Anzahl der
aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2022, auf die Gemeinden umlegen.
Bei der
Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen
Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:
|
|
|
2023 |
Vorjahr (zum Vgl.) |
80 l/120
l-Gefäße 4 w. |
1 |
Einheit |
27,00 € |
17,50 € |
80 l/120
l-Gefäße 14 t |
1,1 |
Einheiten |
29,70 € |
19,25 € |
240 l Gefäße |
2 |
Einheiten |
54,00 € |
35,00 € |
1,1 m³
Container |
10 |
Einheiten |
270,00 € |
175,00 € |
Unter
Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2022 ergibt sich für die Gemeinde
Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:
Gefäßgröße |
Anzahl Stand 01.07.2022 |
|
Grundgebühr |
||
80 l/120 l 4 w |
3.027 |
x |
27,00 € |
= |
81.729,00 € |
80 l/120 14 t |
2.180 |
x |
29,70 € |
= |
64.746,00 € |
240 l |
1.006 |
x |
54,00 € |
= |
54.324,00 € |
1,1 m³ |
23 |
x |
270,00 € |
= |
6.210,00 € |
Grundgebühr |
6.236 |
|
|
|
207.009,00 € |
Die Summe der
mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende
Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der
Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der
Vorgehensweise der Vorjahre.
Ermittlung
der an den Kreis zu zahlenden Gebühren
Gewichtsabhängige
Beseitigungskosten (gerundet) |
320.329,00 € |
Grundgebühr
(gerundet) |
207.009,00 € |
|
527.338,00 € |
Die Grundgebühr
wird nach dem jeweiligen prozentualen Anteil am Gesamtvolumen umgelegt (siehe
Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).
III. Anteile
Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –
Gemäß § 5 Abs. 6 LKrWG
haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese
Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa.
Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2023 wurde seitens
des Entsorgers eine Preisanpassung i. H. v. 11 % geltend gemacht. Aufgrund der
Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 werden die Entgelte für
das Sammeln und Befördern sowie die Gestellung (Mietkauf) der Gefäße an die WBC
(Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld) entrichtet. Die WBC erhalten demnach im
Jahr 2023 eine Vergütung i. H. v. 213.599,32 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III,
abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen
(2.021 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (117 t) wie
folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.
Gesamt Restmüll:
Gestellung 80 l |
3.004 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
5.046,72 € |
Gestellung 120 l |
2.201 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.433,56 € |
Gestellung 240 l |
1.034 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
2.233,44 € |
Gestellung 1,1 m³ |
22 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
245,52 € |
Beförderung |
2.021 t |
x |
24,83 € |
|
|
= |
50.181,43 € |
Vergütung 14-täglich |
3.095 Gefäße |
x |
1,92 € |
x |
12 Mon. |
= |
71.308,80 € |
Vergütung 4-wöchentl. |
3.144 Gefäße |
x |
0,95 € |
x |
12 Mon. |
= |
35.841,60 € |
Vergütung wöchentl. 1,1 m³ |
22 Gefäße |
x |
42,44 € |
x |
12 Mon. |
= |
11.204,16 € |
|
|
|
|
|
|
|
179.495,23 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
34.104,09 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
213.599,32
€ |
a) Gebührenanteil 14-tägliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
973 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.634,64 € |
|
|||
Gestellung 120 l |
1.235 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.926,60 € |
|
|||
Gestellung 240 l |
887 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.915,92 € |
|
|||
Beförderung |
1.269 t |
x |
24,83 € |
|
|
= |
31.509,27 € |
|
|||
Vergütung 14-täglich |
3.095 Gefäße |
x |
1,92 € |
x |
12 Mon. |
= |
71.308,80 € |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
108.295,23 € |
|
|||
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
20.576,09 € |
|
|||
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
128.871,32
€ |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
Kostenanteil je Gefäß mit 14-täglicher Abfuhr |
128.871,32 € |
: |
3.095 |
= |
41,64 € |
||||||
b) Gebührenanteil 4-wöchentliche Abfuhr:
Gestellung 80 l |
2.031 Gefäße |
x |
0,14 € |
x |
12 Mon. |
= |
3.412,08 € |
Gestellung 120 l |
966 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
1.506,96,08€ |
Gestellung 240 l |
147 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
317,52 € |
Beförderung |
635 t |
x |
24,83 € |
|
|
= |
15.767,05 € |
Vergütung 4 wöchentlich |
3.144 Gefäße |
x |
0,95 € |
x |
12 Mon. |
= |
38.841,60 € |
|
|
|
|
|
|
|
56.845,21 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
10.800,59 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
67.645,80
€ |
Kostenanteil je Gefäß mit 4 wöchentl. Abfuhr |
67.645,80 € |
: |
3.144 |
= |
21,52 € |
c) Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:
Vergütung |
22 Gefäße |
x |
42,44 € |
x |
12 Mon. |
= |
11.204,16 € |
Gestellung 1,1 m³ |
22 Gefäße |
x |
0,93 € |
x |
12 Mon. |
= |
245,52 € |
Beförderung |
117 t |
x |
24,83 € |
|
|
= |
2.905,11 € |
|
|
|
|
|
|
|
14.354,79 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
2.727,41 € |
Insgesamt |
|
|
|
|
|
|
17.082,20 € |
Kostenanteil je Container |
17.082,20 € |
: |
22 |
= |
776,46 € |
IV. Kostenanteil
Papiertonne
Die elf verschiedenen
Systembetreiber (DSD AG, Interseroh, Belland, etc.) rechnen der Gemeinde einen
prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton
(PPK) im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene
Verpackungsgesetz enthält Vorgaben für die Abstimmung zwischen den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systembetreibern. Für die
Sammlung und den Transport wird nach Volumen abgerechnet. Der Anteil der
Kostenbeteiligung der Systembetreiber beträgt nach der geschlossenen
Abstimmungsvereinbarung zwischen den WBC und den Systembetreibern 35 %. Der
kommunale Anteil liegt somit bei 65 %. Aufgrund der v. g.
Abstimmungsvereinbarung beteiligen sich die Systembetreiber beim Sammeln und
Befördern der Papierverpackungen für 35 % der gesammelten Mengen mit 125,00 €/t
– statt wie bisher mit 112,00 €/t.
Die WBC konnten
darüber hinaus aushandeln, dass die im Rahmen der Verwertung erwirtschafteten
Erlöse seit 2021 zu 100 % an die Kommunen ausgeschüttet werden. Bisher war der
kommunale Anteil wie bei den Kostenbeteiligungen 65 %.
Neben den
Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren
werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu
erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung
berücksichtigt. In 2023 werden mit geschätzten 140,00 €/t deutlich mehr Erlöse
erzielt als im Vorjahr (vgl. Kalkulation 2022: 80,00 €/t). Es werden durch die
Verwertung genügend Papiererlöse erwirtschaftet, um die Papiertonne zu
finanzieren. Die die Finanzierung der Papiertonne übersteigenden Erlöse werden
unter Punkt VI. „Sonstige Kosten“ berücksichtigt.
Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:
Gestellung 240 l |
7.325 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
15.822,00 € |
Beförderung |
992 t |
x |
7,92 € |
|
|
= |
7.856,64 € |
Vergütung |
7.325 Gefäße |
x |
0,80 € |
x |
12 Mon. |
= |
70.320,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
93.998,64 € |
./. DSD-Anteil (125,00
€/t für 35 % der Tonage) |
347 t |
x |
125,00 € |
|
|
= |
43.375,00 € |
Gesamt Entsorger |
|
|
|
|
|
|
50.623,64 € |
zzgl.19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
9.618,49 € |
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
60.242,13 € |
Benutzungsgebühren |
992 t |
x |
35,00 € |
|
|
= |
34.720,00 € |
./. DSD-Anteil 35 % |
|
|
|
|
|
|
12.152,00 € |
Benutzungsgebühren insgesamt |
|
|
|
|
|
|
22.568,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
82.810,13
€ |
./. Papiererlöse aus der kommunalen Abfuhr |
992 t |
x |
140,00 € |
|
|
= |
138.880,00 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
-56.069,87
€ |
Gebührenanteil je Gefäß: |
0,00 € |
|
|
Durch die Vermarktung des Altpapiers werden
voraussichtlich deutlich mehr Erlöse erwirtschaftet als für die Finanzierung
der Papiertonnen erforderlich. Der die Aufwendungen übersteigende Erlös wird
unter Pkt. VI „sonstige Kosten“ berücksichtigt.
Zusätzliche
Papiertonnen
Es wird weiterhin
die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die
Gebühr für das Gefäß beträgt ebenfalls aufgrund der v. g. Kalkulation 0,00 €.
V. Kostenanteil
Biotonne
Für
die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an
den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt.
V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).
Gestellung 120 l |
2.961 Gefäße |
x |
0,13 € |
x |
12 Mon. |
= |
4.619,16 € |
Gestellung 240 l |
3.449 Gefäße |
x |
0,18 € |
x |
12 Mon. |
= |
7.449,84 € |
Vergütung |
6.410 Gefäße |
x |
1,84 € |
x |
12 Mon. |
= |
141.532,80 € |
Beförderung |
2.956 t |
x |
7,54 € |
|
|
= |
22.288,24 € |
|
|
|
|
|
|
|
175.890,04 € |
zzgl. 19 % MwSt |
|
|
|
|
|
|
33.419,11 € |
Gesamt
Entsorger |
|
|
|
|
|
|
209.309,15 € |
Deponiegebühr |
2.956 t |
x |
81,30 € |
|
|
= |
240.322,80 € |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
449.631,95 € |
Wird ein Antrag
auf Eigenkompostierung gestellt, kann lt. Abfallentsorgungssatzung eine
Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang einer Biotonne gemacht werden. Aber
auch in den Fällen, in denen keine Biotonne aufgestellt wird, wird dennoch ein
Anteil berechnet (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer
Biotonne).
Voraussichtliche
Anzahl der Fälle mit Eigenkompostierung: |
687 |
Voraussichtlicher
Gebührenanteil bei der Eigenkompostierung: (Der Anteil von
24,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 %
ergibt) |
24,00 € |
687 Fälle mit
Eigenkompostierung x 24,00 € = |
16.488,00 € |
Nach Abzug des
Eigenkompostierungs-Anteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 433.143,95
€.
Die Kosten werden
auf alle 5.520 regulären Biotonnen verteilt:
433.143,95 € |
: |
5.520 |
= |
78,47 € |
Zusätzliche Biotonnen
Für die
Bereitstellung einer zusätzlichen Biotonne fallen folgende Gebühren an:
a) Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.
b) Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche
Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 78,36 € im Jahr.
Die Gebühr für
die zusätzlichen kostenpflichtigen Biotonnen weicht von dem errechneten
Gebührenanteil ab. Diese Gebühr wird separat erhoben und muss daher durch 12
teilbar sein.
VI. Anteil an den
sonstigen Kosten (gerundet)
1. |
Personalkosten |
59.771,00 € |
2. |
Verwaltungskosten |
6.073,00 € |
3. |
Kosten für die
Erstellung des Abfuhrkalenders |
1.423,00 € |
4. |
Kosten für die
Verteilung des Abfuhrkalenders |
1.678,00 € |
5. |
Beseitigung von
„wildem Müll“ a) wilde
Müllablagerungen b) Reinigung
der Bushaltestellen |
7.700,00 € 11.800,00 € |
6. |
Kosten für
Umweltaktionen |
726,00 € |
7. |
Kosten für den
Einsatz des Schadstoffmobiles a) Sammlung b) Entsorgung |
24.503,00 € 5.440,00 € |
8. |
Kosten für die
Straßenpapierkörbe a)
Entleerungskosten des Bauhofes b)
Deponiegebühren c)
Muldengestellungskosten d)
Anschaffungs-/Aufstellungskosten |
23.400,00 € 6.716,00 € 2.027,00 € 2.000,00 € |
9. |
Presswagen |
2.900,00 € |
10. |
Betreibung
Wertstoffhof |
212.939,00 € |
11. |
Behälterbestandspflege |
17.086,00 € |
12. |
Kopplungsnachlass |
-12.608,00 € |
13. |
WBC
Aufwandsentschädigung |
9.801,00 € |
14. |
Überschüssige
Papiererlöse |
- 56.069,87 € |
15. |
Erträge aus der
Auflösung aus dem Sonderposten |
- 96.287,00 € |
|
Gesamt |
231.018,13 € |
Erläuterungen:
1. |
Für die Kalkulation werden die
Personalkosten für 2023 entsprechend der Personalkostenhochrechnung
berücksichtigt. |
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2. |
Als Verwaltungskosten wird, wie in den
Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß
zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für
anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc.. |
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3. |
Der Betrag wurde aufgrund der in den
Vorjahren entstandenen Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. |
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4. |
Der Betrag
wurde aufgrund der in 2022 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. |
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5. |
Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz
(LKrWG) haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig
abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den
Beschäftigten des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die
Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten
gemäß § 9 Abs. 2 LKrWG im Sinne des KAG zählen, sind sie auf die Gebühren
umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Der hier
angesetzte Betrag basiert auf der Hochrechnung der bisher in 2022 gesammelten
Mengen. Darüber hinaus wurde berücksichtigt, dass die Gemeindewerke für 2023
eine Preissteigerung angekündigt haben. |
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6. |
Hierunter sind
die Deponiegebühren für die im Rahmen der Umweltaktionen gesammelten Abfälle
zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis
kostenlos zur Verfügung. |
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7. |
Die Fa. Drekopf übernimmt z. Zt. die
Sammlung von Schadstoffen in der Gemeinde Nottuln. Aufgrund des bestehenden
Vertrages macht die Fa. Drekopf zum 01.01.2023 eine Preisanpassung i. H.
v. 23,36 % geltend. Demnach fallen für
eine Standzeitstunde nicht mehr – wie in 2022 - 254,66 € (inkl. MwSt) an,
sondern 314,16 €. Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis
Coesfeld wie im vergangenen Jahr 320,00 €/t. Bei kalkulierten 17 t ergibt das
eine Gebühr i. H. v. 5.440,00 €. |
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8. |
Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs.
2 LKrWG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und die
Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und
Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der
Abfälle. |
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9. |
Wie in den vergangenen
Jahren wird auch im Herbst 2023 in den Ortsteilen Schapdetten, Darup und
Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln
selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt.
Aufgrund des aktuellen Abfallabfuhrvertrages macht die Fa. Remondis eine
Preisanpassung geltend. Somit erhöht sich der Preis pro Tag von 864,65 € auf
958,90 € (inkl. MwSt.). Für die neue Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages
zum 01.01.2025 sollte geprüft werden, ob dieses Angebot weiterhin
aufrechterhalten wird. Aufgrund der vorliegenden Angaben kann von einer
durchschnittlichen Anlieferungsmenge beim Presswagen von ca. 12 t Grünabfälle
im Jahr ausgegangen werden. Bei den ab 2023 gültigen Preisen bedeutet das,
dass eine Tonne ca. 240,00 € kostet. Dieser Preis beinhaltet nur die Sammlung
und den Transport der Abfälle. Der Transport einer Tonne Grünabfälle vom
Wertstoffhof hingegen beläuft sich lediglich auf 24,35 € zzgl. MwSt. Die
Kosten für die Sammlung (Personalkosten) sind nicht zu addieren, da der
Wertstoffhof mit den zwei Mitarbeitern ohnehin bezahlt wird. |
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10. |
Die Kosten für die Betreibung des
Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:
|
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|
Für das Jahr
2023 hat die Fa. Remondis eine Preisanpassung geltend gemacht. Im Bereich der
Transportkosten wird es zu einer Preissteigerung von 9,91 % kommen und die
Personalkosten werden um 4,04 % angehoben. Als Neuerung
wurde zum vierten Quartal 2022 die Übernahme und Verwertung von Frittierfett
und Speiseölen eingeführt. Die Fa. Remondis nimmt die Stoffe am Wertstoffhof
an und erzeugt damit in der Biogasanlage Biodiesel oder grünen Strom. Die
Annahme, den Transport und die Miete der Behälter stellt die Fa. Remondis in
Rechnung. Im Gegenzug erhält die Gemeinde hierfür entsprechende Erlöse, die
die Kosten voraussichtlich übersteigen werden. Es handelt sich jedoch bei
dieser Position lediglich um Kleinstbeträge – im Vergleich zu den
Gesamtkosten bzgl. der Betreibung des Wertstoffhofes. |
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11. |
Durch Wartung
und Instandhaltung sind die aufgestellten Abfallgefäße durch den Entsorger im
funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind
auszutauschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Behälterpools
(Behälterbestandspflege) werden durch den neuen, seit 01.01.2019 geltenden,
Abfallabfuhrvertrag separat ausgewiesen. |
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12. |
Der
Kopplungsnachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung gewährt,
da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und
Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den
Transport und Umschlag von Papier/Pappe/Karton (Los 3 der Ausschreibung)
erhalten hat. |
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13. |
Zur Optimierung
der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen wird
der Kreis Coesfeld, bzw. die WBC, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung die operativen Aufgaben übernehmen. Der Bearbeitungsaufwand wird
spitz nach den tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen
dabei mit 1 % der Rechnungssumme. Darüber hinaus wird ein 1%iger
Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC erhoben. Hierbei handelt es sich
um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der
Weiterberechnung von Leistungen erheben muss. |
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14. |
Durch die zu
erwartenden Erlöse aus der Verwertung von Papier werden voraussichtlich
deutlich mehr Erlöse erwirtschaftet, als für die Finanzierung der Papiertonne
erforderlich sind. Siehe Punkt IV,
Seite 8, dieser Kalkulation. |
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15. |
Das Jahr 2021
hat mit einer hohen Überdeckung abgeschlossen. Diese Überdeckung ist in den
Jahren 2022 – 2025 dem Gebührenhaushalt wieder zuzuführen. Für die
Kalkulation 2023 werden 96.287,42 € (gerundet: 96.287,00 €) aus dem
Sonderposten entnommen. |
Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten,
wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße
geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch
Rundungsdifferenzen)
231.018,13 € |
: |
6.261 Gefäße |
= |
36,90 € |
VII. Ermittlung
der Gesamtgebühr
Zur Berechnung
der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten
Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.
Laut Angaben der
citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei
Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch
zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres
Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben
können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen
einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell
ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in
einigen Fällen geringfügig abgeändert.
VIII. Aus der
Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr
Die
kostendeckende Gebühr 2023 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der
Kalkulation durchschnittlich 4,83 % bzw. 8,00 € unter den in 2022 gültigen
Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2,
Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.
Da die Verteilung
der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach
dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche
Steigerungen innerhalb der Abgabearten.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der
anliegenden Kalkulation
Anlagen:
Anlage 1 – Gefäßstückzahlen
Anlage 2 – Kalkulation 2023
Anlage 3 – Haushaltsansätze 2023
Anlage 4 – Änderung der Abfallgebührensatzung 2023