Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die Errichtung von Wohnmodulen für die
Notunterkunft in der Turnhalle am Niederstockumer Weg, um einen angemessenen
Aufenthaltsbereich für die Geflüchteten sicher zu stellen.
Gem.
§ 2 Abs. 2 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im
Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des
Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land NRW vom
11.04.2022 entscheidet der Rat nach § 83 Abs. 2 GO NRW über erhebliche
außerplanmäßige Auszahlungen.
Die
Auszahlung in Höhe von ___________€ für den Kauf von Wohnmodulen wird
beschlossen.
Sachverhalt:
Die
Turnhalle am Niederstockumer Weg wurde seit dem 05.09.2022 zu einer
Notunterkunft umgebaut. Diese Arbeiten wurden zwischenzeitlich fertiggestellt
und die ersten, von maximal 50 Personen, sind in den Räumlichkeiten
untergebracht worden.
Für
die Installation von Sanitärmodulen und die Bereitstellung von zusätzlichen
Aufenthaltsbereichen, wurde ein Abschnitt der Rasenfläche des Baumbergestadions
reserviert.
Dieser
Aufenthaltsbereich dient zum einen der Vorbereitung, Ausgabe und dem Verzehr
der Verpflegung, zum anderen können sich die in der Turnhalle untergebrachten
Personen dort Tagsüber gemeinsam aufhalten. Die Turnhalle selbst bietet dafür
keine ausreichenden Flächen.
In enger Abstimmung mit den zuständigen
Sozialarbeiter:innen sowie der Vertretung des DRK wurde ein Bedarf von ca.
150-200m² an nutzbarer Fläche festgestellt. Die Turnhalle selbst bietet dafür
keine ausreichenden Flächen.
Im Vergleich mit anderen betrachteten baulichen
Varianten stellt die Errichtung der notwendigen Räume in Modulbauweise die
wirtschaftlichste Lösung dar.
Parallel zur Vorlagenerstellung wurden noch
ergänzende Angebote für eine 150 qm Fläche angefordert. Die Angebote sind für
Anfang der kommenden Woche zugesagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die außerplanmäßige Auszahlung reduziert die gemeindliche Liquidität entsprechend.
Variante
Kauf (Fläche ca. 210m²) |
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|
Summe
brutto |
Anbieter
A |
378.600,88€ |
Anbieter
B |
356.058,71€ |
Differenz |
22.542,17€ |
Variante
Miete Fläche ca. 210m²) |
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Summe
Miete 24 Monate brutto |
Anbieter
A |
208.635,56€ |
Anbieter
B |
195.505,10€ |
Differenz |
13.130,46€ |
Anlagen:
1. Skizze der geplanten Module
2. Kostenaufstellung