Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2023
Vorlage
159/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzung wird entsprechend der Anlage beschlossen.

 


Sachverhalt:

A)   Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2023

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023 ergibt sich aus der
Anlage 1. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich; aus der Anlage 3 die Aufteilung auf die Sachkonten.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

1.               Unternehmerkosten

Die Straßenreinigung wird durch die Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, ausgeführt. Der derzeitige Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann drei Mal um ein Jahr verlängert werden.

Ab dem 01.04.2022 hat die Firma den Namen „ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH“ abgelegt und den Namen „EQQO Infra GmbH“ mit gleicher Adresse: Dieselstraße 14, 48485 Neuenkirchen, angenommen. An den vertraglichen Grundlagen hat sich dadurch nichts geändert.

Kosten: ab dem 01.01.2023 werden neue Preise berechnet:

1.    Kehrmaschinen         alter Preis:      21,97 €/km/Woche            zzgl.MwSt.

ab 2023:         23,50 €/km/Woche                         zzgl.MwSt.

2.    Handreiniger             alter Preis:     933,53 €/Reinigungsgang     zzgl.MwSt.

ab 2023:        999,53 €/Reinigungsgang    zzgl.MwSt.

 

Demnach sind lt. Berechnung für den Unternehmer 279.455,98 zu veranschlagen.
Der tatsächlich zu leistende Betrag ist aufgrund von witterungsbedingten Ausfällen, zum Beispiel im Winter, meistens geringer. Für die witterungsbedingten Ausfälle wurde vertraglich festgelegt, dass die Fa. EQQO Infra GmbH 40 % der Kosten als Vorhaltekosten abrechnen kann.

 

Reinigungslänge:

Für das Jahr 2023 werden 166 Kehrkilometer kalkuliert.

 

2.               Kosten für den Winterdienst

a)               Baubetriebshof

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten.
Für den Winterdienst durch den Baubetriebshof wird ein durchschnittlicher Betrag in Höhe von 80.000 € errechnet. Für die Kalkulation werden 80.000 € zugrunde gelegt.

 

b)     Allgemeiner Winterdienst (Straßen.NRW, Kreis Coesfeld u.a.)

Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln, Darup, Appelhülsen und Schapdetten wird von Straßen.NRW und vom Kreis Coesfeld durchgeführt und mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.
Bei länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der Anwohnerstraßen hinzugezogen.

 

Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2023 werden wieder 3.000 € einkalkuliert.

 

c)     Streumaterialien

Der Vorrat an Streusalz wird von den Gemeindewerken vorfinanziert und von dort nach Bedarf abgerufen und abgerechnet. Für das Jahr 2023 werden 20.000 € seitens der Gemeindewerke eingeplant.

 

d)     Verwaltungskosten

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Beschäftigten für den Bereich Straßenreinigung.

Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw. Dieser Betrag wird jährlich neu kalkuliert.

 

e)     Gemeindeanteil

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken.

Die Kommune übernimmt einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

f)      Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung

Die hier auszugleichenden Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen entstehen nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst. Der Ausgleich muss gemäß § 6 KAG in einem Zeitraum von vier Jahren erfolgen.

 

Stand des Sonderpostens am 31.12.2021       = minus 13.000,44 €

In die Kalkulation für 2023 wird eine Unterdeckung i.H.v. 13.000,44 € eingerechnet.

 

g)    Jahresgebühr 2023 = 2,16

Der Gebührensatz je Frontmeter ändert sich von 1,80 € im Jahr 2022 auf 2,16 € im Jahr 2023.

 

B)   Satzungsänderung

1.   Der Gebührensatz für das Jahr 2023 wird auf 2,16 € je Frontmeter erhöht.

2.   Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft

 

 

 

 

Verfasst:                                              stellvertretende Fachbereichsleitung

gez. Frau Warmeling                              gez. Frau Eismann

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der Kalkulation

 


Anlagen:

 

1. Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2023

2. Mengenentwicklung

3. Sachkonten

4. Änderungssatzung