Beschlussvorschlag:
Die Satzung wird entsprechend der Anlage beschlossen.
Sachverhalt:
A) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2023
Die
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023 ergibt sich aus der
Anlage 1. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich; aus der
Anlage 3 die Aufteilung auf die Sachkonten.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:
1.
Unternehmerkosten
Die Straßenreinigung wird durch die Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, ausgeführt. Der derzeitige Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann drei Mal um ein Jahr verlängert werden.
Ab dem 01.04.2022 hat die Firma den Namen „ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH“ abgelegt und den Namen „EQQO Infra GmbH“ mit gleicher Adresse: Dieselstraße 14, 48485 Neuenkirchen, angenommen. An den vertraglichen Grundlagen hat sich dadurch nichts geändert.
Kosten: ab dem 01.01.2023 werden neue Preise berechnet:
1. Kehrmaschinen alter Preis: 21,97 €/km/Woche zzgl.MwSt.
ab 2023: 23,50 €/km/Woche zzgl.MwSt.
2. Handreiniger alter Preis: 933,53 €/Reinigungsgang zzgl.MwSt.
ab 2023: 999,53 €/Reinigungsgang zzgl.MwSt.
Demnach sind lt. Berechnung für den Unternehmer 279.455,98
€ zu veranschlagen.
Der tatsächlich zu leistende Betrag ist aufgrund von witterungsbedingten
Ausfällen, zum Beispiel im Winter, meistens geringer. Für die
witterungsbedingten Ausfälle wurde vertraglich festgelegt, dass die Fa. EQQO
Infra GmbH 40 % der Kosten als Vorhaltekosten abrechnen kann.
Reinigungslänge:
Für das Jahr 2023 werden 166 Kehrkilometer kalkuliert.
2. Kosten für den Winterdienst
a) Baubetriebshof
Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird
entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den
Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche
Kostenschwankungen aufgetreten.
Für den Winterdienst durch den Baubetriebshof wird ein durchschnittlicher
Betrag in Höhe von 80.000 € errechnet. Für die Kalkulation werden 80.000 €
zugrunde gelegt.
b) Allgemeiner Winterdienst (Straßen.NRW, Kreis Coesfeld u.a.)
Der Winterdienst für die
landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln, Darup, Appelhülsen und Schapdetten
wird von Straßen.NRW und vom Kreis Coesfeld durchgeführt und mit der Gemeinde
Nottuln abgerechnet.
Bei länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der
Anwohnerstraßen hinzugezogen.
Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2023 werden wieder 3.000 € einkalkuliert.
c) Streumaterialien
Der Vorrat an Streusalz wird von den Gemeindewerken vorfinanziert und von dort nach Bedarf abgerufen und abgerechnet. Für das Jahr 2023 werden 20.000 € seitens der Gemeindewerke eingeplant.
d)
Verwaltungskosten
Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Beschäftigten für den Bereich Straßenreinigung.
Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw. Dieser Betrag wird jährlich neu kalkuliert.
e) Gemeindeanteil
Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken.
Die Kommune übernimmt einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.
f)
Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung
Die hier auszugleichenden Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen entstehen nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst. Der Ausgleich muss gemäß § 6 KAG in einem Zeitraum von vier Jahren erfolgen.
Stand des Sonderpostens am 31.12.2021 = minus 13.000,44 €
In die Kalkulation für 2023 wird eine Unterdeckung i.H.v. 13.000,44 € eingerechnet.
g)
Jahresgebühr 2023 = 2,16 €
Der Gebührensatz je Frontmeter ändert sich von 1,80 € im Jahr 2022 auf 2,16 € im Jahr 2023.
B) Satzungsänderung
1. Der Gebührensatz für das Jahr 2023 wird auf 2,16 € je Frontmeter erhöht.
2. Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft
Verfasst: stellvertretende Fachbereichsleitung
gez. Frau Warmeling gez. Frau Eismann
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der Kalkulation
Anlagen:
1. Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2023
2. Mengenentwicklung
3. Sachkonten
4. Änderungssatzung