Betreff
Einbringung des Haushaltsentwurfes 2023
Vorlage
155/2022
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird von dem Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für das Land NRW in die Ratssitzung eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2023 bis 2026 sind im Haushaltsplanentwurf 2023 dargestellt.