Beschlussvorschlag:
1.
Der
außerplanmäßigen Auszahlung für den Kauf von Modulen in Höhe von X € wird
zugestimmt.
Alternativ:
2.
Dem
außerplanmäßigen Aufwand für die Anmietung von Modulen in Höhe von Y € wird
zugestimmt.
Sachverhalt:
Durch die im
August erfolgten Zuweisungen von Geflüchteten, steht der Gemeinde Nottuln für
diesen Personenkreis kein Wohnraum mehr zur Verfügung. Als Notunterkunft wird
seit dem 05.09.2022 die Turnhalle am Niederstockumer Weg hergerichtet. Die
Turnhalle kann bis 50 Personen ein Obdach bieten. Um den Bedarf an Aufenthalts-
und Essensbereichen sicherzustellen, sollen im Außenbereich Module aufgestellt
werden. Eine Preisanfrage bei einer Modulbaufirma läuft. Kurzfristig sind
solche Module nicht zu bekommen. Ein Lieferzeitraum von 13 Wochen ist seitens
der Hersteller formuliert worden.
Sowohl für
die Anmietung oder alternativ den Ankauf von Modulen stehen keine
Haushaltsmittel zur Verfügung. Gemäß einer erlassenen Verordnung der
Landesregierung, sind Ausnahmen für Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung
von Ukraine-Flüchtlingen erlassen worden. Demnach sind solche Maßnahmen
regelmäßig als unabweisbar gem. § 83 Abs. 1 Satz 1 KomHVO einzustufen. Dies ist
auch dann gegeben, wenn ein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Über erhebliche
Aufwendungen und Auszahlungen hat aber weiterhin der Rat der Gemeinde Nottuln
zu entscheiden.
Zum Zeitpunkt
der Vorlagenerstellung liegen noch keine entsprechenden Angebote vor. Der
Sachverhalt wird aber bereits auf die Tagesordnung genommen, damit entsprechend
entschieden werden kann. Sobald die Informationen vorliegen, werden sie
umgehend den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.