Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe für die Anschaffung/Anmietung von Modulen für Geflüchtete
Vorlage
152/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der außerplanmäßigen Auszahlung für den Kauf von Modulen in Höhe von X € wird zugestimmt.

 

Alternativ:

2.    Dem außerplanmäßigen Aufwand für die Anmietung von Modulen in Höhe von Y € wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

Durch die im August erfolgten Zuweisungen von Geflüchteten, steht der Gemeinde Nottuln für diesen Personenkreis kein Wohnraum mehr zur Verfügung. Als Notunterkunft wird seit dem 05.09.2022 die Turnhalle am Niederstockumer Weg hergerichtet. Die Turnhalle kann bis 50 Personen ein Obdach bieten. Um den Bedarf an Aufenthalts- und Essensbereichen sicherzustellen, sollen im Außenbereich Module aufgestellt werden. Eine Preisanfrage bei einer Modulbaufirma läuft. Kurzfristig sind solche Module nicht zu bekommen. Ein Lieferzeitraum von 13 Wochen ist seitens der Hersteller formuliert worden. 

 

Sowohl für die Anmietung oder alternativ den Ankauf von Modulen stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Gemäß einer erlassenen Verordnung der Landesregierung, sind Ausnahmen für Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen erlassen worden. Demnach sind solche Maßnahmen regelmäßig als unabweisbar gem. § 83 Abs. 1 Satz 1 KomHVO einzustufen. Dies ist auch dann gegeben, wenn ein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Über erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen hat aber weiterhin der Rat der Gemeinde Nottuln zu entscheiden.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegen noch keine entsprechenden Angebote vor. Der Sachverhalt wird aber bereits auf die Tagesordnung genommen, damit entsprechend entschieden werden kann. Sobald die Informationen vorliegen, werden sie umgehend den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.