Hier: Prüfung der vorangetragenen Anregungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden (Offenlagebeschluss)
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“ und zur 85. Änderung
des Flächennutzungsplanes gefasst. Dieser Bebauungsplan wurde im Zuge der
weiteren Bearbeitung in den Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ und den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ unterteilt.
Im obigen
Bauleitplanverfahren fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 BauGB vom 14.06. 2022 bis zum 05.07.2022 statt und die Beteiligung der
berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom
11.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt.
Im Rahmen
dieses Verfahrens wurden von der Öffentlichkeit Anregungen oder Bedenken
vorgetragen.
Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Die erarbeiteten
Abwägungsvorschläge befinden sich in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle.
In der
heutigen Sitzung werden Vertreter der Firma AGRAVIS Raiffeisen AG und des
Planungsbüros WoltersPartner den aktuellen Planungsstand für die Änderung des Flächennutzungsplanes
(siehe Vorlage 139/2022), zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162
„Beisenbusch II“ und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
(siehe Vorlage 138/2022) vorstellen und Fragen des Ausschusses beantworten. Alle
relevanten Dokumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Die
verkehrstechnische Untersuchung, die geruchstechnische Untersuchung, Artenschutzgutachten
sowie die schalltechnische Untersuchung liegen in der Endfassung vor.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der berührten
Behörden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans und
die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 163 soll dann - nach Vorlage aller gutachterlichen
Stellungnahmen – voraussichtlich ab Oktober 2022 durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Bauleitplanung zunächst keine finanziellen
Auswirkungen.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle BP 162
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch
II"
Anlage 3: Begründung und Umweltbericht zum
Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II"
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 5: Verkehrsuntersuchung
Anlage 6:
Schalltechnische Untersuchung BP 162
Anlage 7: Geruchstechnische Untersuchung
Anlage 8:
Geruchstechnische Untersuchung
Anlage