Betreff
Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Astrid-Lindgren-Schule
Vorlage
147/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag Bildung und Soziales:

Die vom Büro Hartig/Meyer/Wömpner vorgestellte Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Beschlussvorschlag Planen und Bauen:

1.    Die vom Büro Hartig/Meyer/Wömpner vorgestellte Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt,

a.    den Planungs- und Bauprozess für den Umbau der Astrid-Lindgren-Schule am bestehenden Standort fortzusetzen oder

b.    den Planungs- und Bauprozess für den Neubau an einem anderen Standort fortzusetzen und das bestehende Grundstück der Astrid-Lindgren-Schule zu vermarkten.

 


Sachverhalt:

Ortsbesichtigung

 

Allen interessierten Mitgliedern der Ausschüsse Planen u. Bauen und Bildung u. Soziales wird vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung am 19.09.2022 die Möglichkeit geben, an zwei Besichtigungen der Astrid-Lindgren-Grundschule teilzunehmen. Eine der Besichtigungen wird die Schule aus schulisch-pädagogischer Sicht betrachten und die andere Besichtigung aus baulich-architektonischer Sicht. Treffpunkt für die Besichtigungen ist der Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule um 17.30 Uhr (Es wird darum gebeten, bei den Besichtigungen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen).

 

Ganztagsanspruch ab 2026/2027

 

Laut Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2.10.2021 hat ein Kind, dass im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Nähere Ausführungsbestimmungen von Bund/Land gibt es noch nicht. Diese werden mit Spannung erwartet.

 

In den letzten Jahren konnte beobachtet werden, dass der zunehmende Betreuungsbedarf im Kindergartenbereich auch in die Grundschule übergeht. Dieses bedeutet, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in den nächsten Jahren tendenziell steigen wird.

 

Schon jetzt kann die Astrid-Lindgren-Grundschule im Offenen Ganztag nicht allen Kindern einen Platz anbieten. Zurzeit stehen drei Kinder auf der Warteliste.

 

Bei der Prognose gem. Anlage 1 wurde unter Berücksichtigung der letzten drei Jahre eine Steigerungsrate von 6% angenommen. Hiernach ist bereits 2027/2028 mit einer Auslastung von rd. 80% auszugehen, die prognostisch noch bis zum Jahr 2029/2030 auf rd. 92% ansteigen dürfte.

 

Ob und wie sich das tatsächliche Wahlverhalten der Eltern darstellen wird, bleibt abzuwarten.

Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ob neben dem Ganztagsangebot auch weiterhin die Übermittagsbetreuung bis 13.00 Uhr angeboten werden kann bzw. nachgefragt wird. In den letzten Jahren schwankte der Betreuungsbedarf in diesem Bereich zwischen 7 % und 12 %.

 

Handlungsbedarf in den Grundschulen

 

Auf Grund des prognostizierten Anstiegs der Schülerzahlen im offenen Ganztag wurden die Astrid-Lindgren-, die St. Marien- und St. Martinusschule intern auf ihre Bestandssituation untersucht.

 

Verglichen wurde dabei die vorhandene Raumsituation mit den Vorgaben des Deutschen Städtetages zum Schulbau. Hierbei wurden Anzahl und Größe der Räume betrachtet. Bei Betrachtung der Anzahl und Größe der Räume wurde schnell deutlich, dass alle Schulen Defizite sowohl in Größe wie auch Anzahl der Räume aufweisen, wobei die größten Defizite bei der Astrid-Lindgren-Schule vorliegen (Hinweis: Im Jahr 2023 sollen die St. Marien- und die St. Martinusschule durch eine externes Büro begutachtet werden).

 

Bestandssituation Astrid-Lindgren-Schule

 

Das Hauptgebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen. Im Altbau (aus dem Jahre 1936) sind im EG und OG Klassenräume und Verwaltungsräume untergebracht und im DG ein Mehrzweckraum sowie weitere kleine Differenzierungsräume. Im Mittelteil des Schulgebäudes (EG aus dem Jahre 1955 und OG und DG aus dem Jahre 1996) befinden sich im EG Toiletten und die Pausenhalle, im OG Klassenräume sowie im DG die Aula. Im rechten Anbau befinden sich im EG und OG Klassenräume und im DG ein Lagerraum. Im Kellergeschoss ist derzeit die Küche und der Essensraum der OGS untergebracht, sowie ein Betreuungsraum.

 

Sowohl die Klassenraumgröße und -organisation wie auch die Situation der Versorgung im Keller entspricht nicht den heutigen Anforderungen an eine Schule. Hinzu kommt, dass alle Gebäudeteile verschiedene Höhen aufweisen. Selbst mit dem Einbau mehrerer Aufzüge ist keine Barrierefreiheit zu erreichen. Auch wenn immer wieder einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, weist die Bausubstanz Mängel auf. Die Haustechnik ist in der Vergangenheit nur flickenhaft ergänzt bzw. saniert worden und müsste einer genaueren Untersuchung unterzogen werden.

 

Im Jahr 1970 wurden zwei Klassenräume bestehend aus jeweils acht Containern auf dem Schulhof errichtet. Diese wurden im Laufe der Jahre um Anbauten und Überdachungen ergänzt. Inzwischen ist im Pavillon die OGS- Betreuung untergebracht. Die Bausubstanz weist Risse auf und ist mittelfristig abgängig. Außerdem besteht auch hier auf Grund der verschiedenen Höhen keine Barrierefreiheit.

 

Handlungsbedarf Astrid-Lindgren-Schule

 

Die Steuerungsgruppe Schulentwicklung und die Schulleitungen haben bereits im November 2021 Ideen zur pädagogischen Ausrichtung der Schule gesammelt. Hierbei geht es um einen zeitgemäßen Unterricht mit individueller Förderung, selbständigem sowie kooperativen Lernen. Die Schule ist seit 2021 ein Ort des „Gemeinsamen Lernens“ von Kindern mit unterschiedlichen Förderbedarfen.

 

Dies führt zu einer Veränderung in den Raumbedarfen: Es werden mehr Räume zur Differenzierung und Arbeiten in Kleingruppen gewünscht.  Die Lehrerschaft wünscht sich ein Cluster-System (Lern- und Unterrichtsräume mit Differenzierungs-, Aufenthalts- und Erholungsbereichen) statt einer Flurschule (leere Flure, an denen sich die Klassenräume aufreihen).

 

Die steigenden Schülerzahlenprognosen (vgl. Anlage 1) lassen erwarten, dass die Schule zukünftig ggfs. dreizügig wird. Dies führt zu einem zwingenden Handlungsbedarf.

 

Machbarkeitsstudie

 

Im März 2022 wurde daraufhin das Büro Hartig/Meyer/Wömpner aus Münster mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

 

Ziele der Studie:

·         eine Standortanalyse mit der Untersuchung des Bestandes auf die Zukunftsfähigkeit

·         Aufstellung eines Raumprogrammes

·         Nachweis, des gewünschten Raumprogrammes auf dem bestehenden Grundstück

·         eine Kostenschätzung nach BKI

·         Kostenschätzung nach BKI für den Neubau einer dreizügigen Grundschule auf einem freien Grundstück.

 

Die Machbarkeitsstudie sieht eine zweijährige Bauzeit mit verschiedenen Abschnitten vor. In der Planung und Kostenschätzung wurde berücksichtigt, dass die Schülerinnen und Schüler während der Bauphase in Unterrichtsmodulen auf dem Grundstück beschult werden. Die Kosten liegen geschätzt bei ca. 14 Mio. € (inkl. Unterrichtsmodule).

 

Alternativ wurde eine Kostenschätzung für einen Neubau an einem anderen Standort abgegeben, diese liegt bei ca. 12 Mio. €. Als freie/ verfügbare gemeindliche Grundstücke kämen zum einen die Fläche neben der Steverschule und zum anderen die Gemeindewiese an der St. Amand Montrond Straße (derzeit temporäre Modul-Kita Hummelbach) in Frage. Die erforderliche Grundstücksgröße für einen Ersatz-Neubau kann zu diesem Zeitpunkt pauschal nicht genannt werden, da diese von Bauweise und Baurecht abhängig ist. In der Folge könnte das bestehende Schulgrundstück vermarktet werden (rd. 5.500 qm x 225 € Bodenrichtwert = 1,24 Mio. €).

 

Aus Verwaltungssicht ist die bauliche und räumliche Optimierung an der Astrid-Lindgren-Grundschule, auch im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, dringend notwendig. Die Finanzierung einer der Optionen der Konzeptstudie stellt die Gemeinde Nottuln vor immense Probleme, da überschüssige Mittel nicht vorhanden sind. Neben der Inanspruchnahme von Fördermitteln wird die Gemeinde Nottuln die Maßnahme mit Hilfe von Krediten finanzieren müssen. Zins- und Tilgungszahlungen müssen z.B. aus Schlüsselzuweisungen, Verkaufserlösen oder Steuermitteln aufgebracht werden.

 

Das Büro Hartig/Meyer/Wömpner wird die Machbarkeitsstudie im Rahmen der Sitzung vorstellen.

 

Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

 

Die Verwaltung wird die Architekten-, Haustechnikplanungs- und Tragwerksplanung gem. Beschlussfassung von Alternative a oder b in einem EU-weiten Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI 2021 ausschreiben und vergeben. Grundlage für die Honorarberechnung der Ingenieure ist die Kostenschätzung aus der vorliegenden Machbarkeitsstudie. Die Honorare müssen dann nach Vorlage des Entwurfs und der Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 angepasst werden. Weiterhin werden vorbereitende Untersuchungen wie z.B. Schadstoffuntersuchungen und Bodengutachten beauftragt.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Machbarkeitsstudie sind Kosten von ca. 28.000 € entstanden.

 

Alternative a: Für das Haushaltsjahr 2023 werden 600.000 € für die Planungskosten (Leistungsphasen 1-3 und erforderliche Gutachten) eingestellt. Die Kosten der Gesamtmaßnahme liegen bei ca. 14 Mio. €.

 

Alternative b: Für das Haushaltsjahr 2023 werden 500.000,00 € für die Planungskosten (Leistungsphasen 1-3 und erforderliche Gutachten) eingestellt. Die Kosten der Gesamtmaßnahme liegen bei ca. 12 Mio. € (Dieser Wert wurde anhand vom Raumbedarf und Kostenkennwerten nach BKI ohne weitere Planung ermittelt. Nicht enthalten sind Erschließungskosten sowie Außenanlagen mit entsprechenden Spielgeräten usw.)

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beinhalten in beiden Alternativen nicht die Kostengruppe 600 (Ausstattung).


Anlagen:

Anlage 1 – Aufstellung OGS-Prognose