Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag Bildung und Soziales:
Die
vom Büro Hartig/Meyer/Wömpner vorgestellte Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag Planen und Bauen:
1. Die vom Büro Hartig/Meyer/Wömpner
vorgestellte Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
a. den Planungs- und Bauprozess für den Umbau der Astrid-Lindgren-Schule am
bestehenden Standort fortzusetzen oder
b. den Planungs- und Bauprozess für den Neubau an einem anderen Standort
fortzusetzen und das bestehende Grundstück der Astrid-Lindgren-Schule zu
vermarkten.
Sachverhalt:
Ortsbesichtigung
Allen
interessierten Mitgliedern der Ausschüsse Planen u. Bauen und Bildung u.
Soziales wird vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung am 19.09.2022 die
Möglichkeit geben, an zwei Besichtigungen der Astrid-Lindgren-Grundschule
teilzunehmen. Eine der Besichtigungen wird die Schule aus schulisch-pädagogischer
Sicht betrachten und die andere Besichtigung aus baulich-architektonischer
Sicht. Treffpunkt für die Besichtigungen ist der Schulhof der
Astrid-Lindgren-Schule um 17.30 Uhr (Es wird darum gebeten, bei den
Besichtigungen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen).
Ganztagsanspruch ab 2026/2027
Laut
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2.10.2021 hat ein Kind, dass im
Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe
besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klassenstufe einen Anspruch
auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Nähere Ausführungsbestimmungen von
Bund/Land gibt es noch nicht. Diese werden mit Spannung erwartet.
In
den letzten Jahren konnte beobachtet werden, dass der zunehmende
Betreuungsbedarf im Kindergartenbereich auch in die Grundschule übergeht.
Dieses bedeutet, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in den nächsten Jahren
tendenziell steigen wird.
Schon
jetzt kann die Astrid-Lindgren-Grundschule im Offenen Ganztag nicht allen
Kindern einen Platz anbieten. Zurzeit stehen drei Kinder auf der Warteliste.
Bei
der Prognose gem. Anlage 1 wurde unter Berücksichtigung der letzten drei Jahre
eine Steigerungsrate von 6% angenommen. Hiernach ist bereits 2027/2028 mit
einer Auslastung von rd. 80% auszugehen, die prognostisch noch bis zum Jahr
2029/2030 auf rd. 92% ansteigen dürfte.
Ob
und wie sich das tatsächliche Wahlverhalten der Eltern darstellen wird, bleibt
abzuwarten.
Auch
kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ob neben dem
Ganztagsangebot auch weiterhin die Übermittagsbetreuung bis 13.00 Uhr angeboten
werden kann bzw. nachgefragt wird. In den letzten Jahren schwankte der
Betreuungsbedarf in diesem Bereich zwischen 7 % und 12 %.
Handlungsbedarf in den Grundschulen
Auf
Grund des prognostizierten Anstiegs der Schülerzahlen im offenen Ganztag wurden
die Astrid-Lindgren-, die St. Marien- und St. Martinusschule intern auf ihre
Bestandssituation untersucht.
Verglichen
wurde dabei die vorhandene Raumsituation mit den Vorgaben des Deutschen
Städtetages zum Schulbau. Hierbei wurden Anzahl und Größe der Räume betrachtet.
Bei Betrachtung der Anzahl und Größe der Räume wurde schnell deutlich, dass
alle Schulen Defizite sowohl in Größe wie auch Anzahl der Räume aufweisen,
wobei die größten Defizite bei der Astrid-Lindgren-Schule vorliegen (Hinweis:
Im Jahr 2023 sollen die St. Marien- und die St. Martinusschule durch eine
externes Büro begutachtet werden).
Bestandssituation Astrid-Lindgren-Schule
Das
Hauptgebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen. Im Altbau (aus dem Jahre 1936) sind
im EG und OG Klassenräume und Verwaltungsräume untergebracht und im DG ein
Mehrzweckraum sowie weitere kleine Differenzierungsräume. Im Mittelteil des
Schulgebäudes (EG aus dem Jahre 1955 und OG und DG aus dem Jahre 1996) befinden
sich im EG Toiletten und die Pausenhalle, im OG Klassenräume sowie im DG die
Aula. Im rechten Anbau befinden sich im EG und OG Klassenräume und im DG ein
Lagerraum. Im Kellergeschoss ist derzeit die Küche und der Essensraum der OGS
untergebracht, sowie ein Betreuungsraum.
Sowohl
die Klassenraumgröße und -organisation wie auch die Situation der Versorgung im
Keller entspricht nicht den heutigen Anforderungen an eine Schule. Hinzu kommt,
dass alle Gebäudeteile verschiedene Höhen aufweisen. Selbst mit dem Einbau
mehrerer Aufzüge ist keine Barrierefreiheit zu erreichen. Auch wenn immer
wieder einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, weist die Bausubstanz
Mängel auf. Die Haustechnik ist in der Vergangenheit nur flickenhaft ergänzt
bzw. saniert worden und müsste einer genaueren Untersuchung unterzogen werden.
Im
Jahr 1970 wurden zwei Klassenräume bestehend aus jeweils acht Containern auf
dem Schulhof errichtet. Diese wurden im Laufe der Jahre um Anbauten und
Überdachungen ergänzt. Inzwischen ist im Pavillon die OGS- Betreuung untergebracht.
Die Bausubstanz weist Risse auf und ist mittelfristig abgängig. Außerdem
besteht auch hier auf Grund der verschiedenen Höhen keine Barrierefreiheit.
Handlungsbedarf Astrid-Lindgren-Schule
Die
Steuerungsgruppe Schulentwicklung und die Schulleitungen haben bereits im
November 2021 Ideen zur pädagogischen Ausrichtung der Schule gesammelt. Hierbei
geht es um einen zeitgemäßen Unterricht mit individueller Förderung,
selbständigem sowie kooperativen Lernen. Die Schule ist seit 2021 ein Ort des
„Gemeinsamen Lernens“ von Kindern mit unterschiedlichen Förderbedarfen.
Dies
führt zu einer Veränderung in den Raumbedarfen: Es werden mehr Räume zur
Differenzierung und Arbeiten in Kleingruppen gewünscht. Die Lehrerschaft wünscht sich ein
Cluster-System (Lern- und Unterrichtsräume mit Differenzierungs-, Aufenthalts-
und Erholungsbereichen) statt einer Flurschule (leere Flure, an denen sich die
Klassenräume aufreihen).
Die
steigenden Schülerzahlenprognosen (vgl. Anlage 1) lassen erwarten, dass die
Schule zukünftig ggfs. dreizügig wird. Dies führt zu einem zwingenden
Handlungsbedarf.
Machbarkeitsstudie
Im
März 2022 wurde daraufhin das Büro Hartig/Meyer/Wömpner aus Münster mit einer
Machbarkeitsstudie beauftragt.
Ziele
der Studie:
·
eine
Standortanalyse mit der Untersuchung des Bestandes auf die Zukunftsfähigkeit
·
Aufstellung
eines Raumprogrammes
·
Nachweis,
des gewünschten Raumprogrammes auf dem bestehenden Grundstück
·
eine
Kostenschätzung nach BKI
·
Kostenschätzung
nach BKI für den Neubau einer dreizügigen Grundschule auf einem freien
Grundstück.
Die
Machbarkeitsstudie sieht eine zweijährige Bauzeit mit verschiedenen Abschnitten
vor. In der Planung und Kostenschätzung wurde berücksichtigt, dass die Schülerinnen
und Schüler während der Bauphase in Unterrichtsmodulen
auf dem Grundstück beschult werden. Die Kosten liegen geschätzt bei ca. 14 Mio.
€ (inkl. Unterrichtsmodule).
Alternativ
wurde eine Kostenschätzung für einen Neubau an einem anderen Standort
abgegeben, diese liegt bei ca. 12 Mio. €. Als freie/ verfügbare gemeindliche
Grundstücke kämen zum einen die Fläche neben der Steverschule und zum anderen
die Gemeindewiese an der St. Amand Montrond Straße (derzeit temporäre
Modul-Kita Hummelbach) in Frage. Die erforderliche Grundstücksgröße für einen
Ersatz-Neubau kann zu diesem Zeitpunkt pauschal nicht genannt werden, da diese
von Bauweise und Baurecht abhängig ist. In der Folge könnte das bestehende
Schulgrundstück vermarktet werden (rd. 5.500 qm x 225 € Bodenrichtwert = 1,24
Mio. €).
Aus
Verwaltungssicht ist die bauliche und räumliche Optimierung an der
Astrid-Lindgren-Grundschule, auch im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung, dringend notwendig. Die Finanzierung einer der Optionen
der Konzeptstudie stellt die Gemeinde Nottuln vor immense Probleme, da
überschüssige Mittel nicht vorhanden sind. Neben der Inanspruchnahme von
Fördermitteln wird die Gemeinde Nottuln die Maßnahme mit Hilfe von Krediten
finanzieren müssen. Zins- und Tilgungszahlungen müssen z.B. aus
Schlüsselzuweisungen, Verkaufserlösen oder Steuermitteln aufgebracht werden.
Das
Büro Hartig/Meyer/Wömpner wird die Machbarkeitsstudie im Rahmen der Sitzung
vorstellen.
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Die
Verwaltung wird die Architekten-, Haustechnikplanungs- und Tragwerksplanung
gem. Beschlussfassung von Alternative a oder b in einem EU-weiten Vergabeverfahren
für die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI 2021 ausschreiben und vergeben. Grundlage
für die Honorarberechnung der Ingenieure ist die Kostenschätzung aus der
vorliegenden Machbarkeitsstudie. Die Honorare müssen dann nach Vorlage des
Entwurfs und der Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 angepasst werden.
Weiterhin werden vorbereitende Untersuchungen wie z.B. Schadstoffuntersuchungen
und Bodengutachten beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für
die Machbarkeitsstudie sind Kosten von ca. 28.000 € entstanden.
Alternative
a: Für das Haushaltsjahr 2023 werden 600.000 € für die Planungskosten
(Leistungsphasen 1-3 und erforderliche Gutachten) eingestellt. Die Kosten der
Gesamtmaßnahme liegen bei ca. 14 Mio. €.
Alternative
b: Für das Haushaltsjahr 2023 werden 500.000,00 € für die Planungskosten
(Leistungsphasen 1-3 und erforderliche Gutachten) eingestellt. Die Kosten der
Gesamtmaßnahme liegen bei ca. 12 Mio. € (Dieser Wert wurde anhand vom
Raumbedarf und Kostenkennwerten nach BKI ohne weitere Planung ermittelt. Nicht
enthalten sind Erschließungskosten sowie Außenanlagen mit entsprechenden
Spielgeräten usw.)
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beinhalten in beiden Alternativen nicht die Kostengruppe 600 (Ausstattung).
Anlagen:
Anlage 1 – Aufstellung OGS-Prognose