Betreff
89. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 "VBB Giesker-Laakmann“
Vorlage
130/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 „VBB Giesker-Laakmann“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für ein Planverfahren nach § 12 (2) BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung der Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes Giesker-Laakmann.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 08.08.2022 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 „VBB Giesker-Laakmann“ eingegangen. (siehe Anlage 1 und 2). Gegenstand des Antrags ist dabei die planungsrechtliche Sicherung einer zunächst temporär erfolgten Erweiterung der Betriebsfläche.

Der Antragsteller hat zunächst im Juni 2018 eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ begehrt. Im Zuge der Bearbeitung ist jedoch deutlich geworden, dass für die Bearbeitung des Anliegens die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus planungsrechtlicher Sicht die korrekte Verfahrenswahl ist.  
 

Die Betriebsfläche ist außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ aufgrund betrieblicher Anforderungen in südlicher Richtung erweitert worden. Der Antragsteller beabsichtigt nun, diese Erweiterungsflächen in Verbindung mit den innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ gelegenen Teilflächen planungsrechtlich zu sichern und hat daher im August 2022 einen Antrag zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 „VBB Giesker-Laakmann“ bei der Gemeinde Nottuln eingereicht. Die Planung des Antragsstellers orientiert sich dabei im Wesentlichen an einer Sicherung des vorhandenen Bestandes.

Planungsrechtliche Situation:

Teile des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 befinden sich im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 81, der durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 165 überlagert werden soll.
 

Die sich im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 81 befindlichen Teilflächen sind im Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die Teilflächen, die im Rahmen der Aufstellung des neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 planungsrechtlich gesichert werden sollen, sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Demnach ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig und vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es wird ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger geschlossen, sodass für die Gemeinde ausschließlich ein interner Personalaufwand zur Begleitung des Verfahrens entsteht.

 


Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage 2: Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Anlage 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan