Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 89.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 165 „VBB Giesker-Laakmann“ für den in Anlage 1 abgegrenzten
Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
für ein Planverfahren nach § 12 (2) BauGB)
Ziel des Verfahrens
ist die planungsrechtliche Sicherung der Erweiterung des bestehenden
Gewerbebetriebes Giesker-Laakmann.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
08.08.2022 ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 „VBB
Giesker-Laakmann“ eingegangen. (siehe Anlage 1 und 2). Gegenstand des Antrags
ist dabei die planungsrechtliche Sicherung einer zunächst temporär erfolgten
Erweiterung der Betriebsfläche.
Der Antragsteller hat
zunächst im Juni 2018 eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 81
„Gewerbegebiet Buxtrup“ begehrt. Im Zuge der Bearbeitung ist jedoch deutlich
geworden, dass für die Bearbeitung des Anliegens die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus planungsrechtlicher Sicht die korrekte
Verfahrenswahl ist.
Die Betriebsfläche
ist außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet
Buxtrup“ aufgrund betrieblicher Anforderungen in südlicher Richtung erweitert
worden. Der Antragsteller beabsichtigt nun, diese Erweiterungsflächen in
Verbindung mit den innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“
gelegenen Teilflächen planungsrechtlich zu sichern und hat daher im August 2022
einen Antrag zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 „VBB
Giesker-Laakmann“ bei der Gemeinde Nottuln eingereicht. Die Planung des
Antragsstellers orientiert sich dabei im Wesentlichen an einer Sicherung des
vorhandenen Bestandes.
Planungsrechtliche
Situation:
Teile des
Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 befinden sich
im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 81, der durch den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 165 überlagert werden soll.
Die sich im
Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 81 befindlichen Teilflächen
sind im Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die
Teilflächen, die im Rahmen der Aufstellung des neuen vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 165 planungsrechtlich gesichert werden sollen, sind im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln als Flächen für die Landwirtschaft
dargestellt. Demnach ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren notwendig und vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird ein
Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger geschlossen,
sodass für die Gemeinde ausschließlich ein interner Personalaufwand zur
Begleitung des Verfahrens entsteht.
Anlagen:
Anlage 1:
Geltungsbereich
Anlage 2: Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Anlage 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan