Betreff
Gesamtabschluss des Jahrs 2018
Vorlage
112/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss:
Für den Gesamtabschluss 2018 wird der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses erteilt.

Beschluss Rat:
Der Rat bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2018.

 


Sachverhalt:

Gem. § 116 GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Für die Gemeinde Nottuln liegen jedoch die Voraussetzungen für die größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 50 KomHVO i. V. m. § 116a (1) GO NRW vor. Von dieser größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses hat die Gemeinde Nottuln erstmalig ab dem Jahr 2019 Gebrauch gemacht. Somit ist für das Jahr 2018 pflichtgemäß zum letzten Mal der Gesamtabschluss erstellt worden.

Der Gesamtabschluss für das Jahr 2010 wurde von Seiten der Gemeinde Nottuln erstellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH geprüft. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH angefertigt. Die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 wurde durch die EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen. Nach Vorlage aller Gesamtabschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss wurden die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt. Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2018 wurde eine Rückstellung in Höhe von 5.000 € bilanziert. Die Vorstellung des Gesamtabschlusses wird in der Sitzung durch die EuReWi erfolgen.

Gem. § 116 Abs. 9 GO i. V. m. § 59 Abs. 3 GO ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Nach eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Rat mitzuteilen. Gemäß § 96 Absatz 1 GO bestätigt der Rat den geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist der Vorlage beigefügt.

Die Anlagen sind wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem abrufbar. Der ausführliche Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers ist aus Datenschutzgründen der nichtöffentlichen Beschlussvorlage 145/2022 beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2018 sind Rückstellungen in Höhe von 5.000 € bilanziert worden.

 


Anlagen:

 

uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

(vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung zu unterzeichnen)