Beschlussvorschlag:
Dem
Gemeindeverband und den Ortsverbänden der Christlich Demokratischen Union (CDU)
in Nottuln wird die Nutzung des Gemeindewappens zu politischen Zwecken
dauerhaft genehmigt.
Sachverhalt:
Die
beantragte dauerhafte Nutzung des Gemeindewappens (siehe Anlage 1) ist nach § 2
der am 23.03.2021 durch den Rat der Gemeinde beschlossenen Wappenrichtlinie
grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt bei dauerhafter
Nutzung der Rat der Gemeinde Nottuln.
Voraussetzung
für eine Genehmigung ist, dass ein Antrag vorliegt, jeder Anschein einer
amtlichen Verwendung vermieden wird, die Verwendung das Ansehen der Gemeinde
Nottuln nicht gefährdet oder schädigt und der Verwendung ein örtlicher Bezug
zugrunde liegt.
Vorliegend
kann davon ausgegangen werden, dass die CDU-Fraktion im Gemeinderat berechtigt
ist, für den Gemeindeverband und die Ortsverbände einen entsprechenden Antrag
zu stellen. Weiter kann auf der Grundlage der Verwendung des Wappens durch die
Antragsteller in den vergangenen Jahren insbesondere anlässlich von Wahlkämpfen
die im Antrag erwähnte Corporate Idenitity der CDU als bekannt vorausgesetzt
werden. Es ist weder der Anschein einer amtlichen Verwendung noch eine
Gefährdung des Ansehens der Gemeinde oder ein fehlender örtlicher Bezug
erkennbar, sodass auf der Basis eine Genehmigung erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag der CDU vom 31.05.2022