Betreff
Nutzung des Gemeindewappens
Vorlage
106/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeindeverband und den Ortsverbänden der Christlich Demokratischen Union (CDU) in Nottuln wird die Nutzung des Gemeindewappens zu politischen Zwecken dauerhaft genehmigt.

 


Sachverhalt:

Die beantragte dauerhafte Nutzung des Gemeindewappens (siehe Anlage 1) ist nach § 2 der am 23.03.2021 durch den Rat der Gemeinde beschlossenen Wappenrichtlinie grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt bei dauerhafter Nutzung der Rat der Gemeinde Nottuln.

Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass ein Antrag vorliegt, jeder Anschein einer amtlichen Verwendung vermieden wird, die Verwendung das Ansehen der Gemeinde Nottuln nicht gefährdet oder schädigt und der Verwendung ein örtlicher Bezug zugrunde liegt.

Vorliegend kann davon ausgegangen werden, dass die CDU-Fraktion im Gemeinderat berechtigt ist, für den Gemeindeverband und die Ortsverbände einen entsprechenden Antrag zu stellen. Weiter kann auf der Grundlage der Verwendung des Wappens durch die Antragsteller in den vergangenen Jahren insbesondere anlässlich von Wahlkämpfen die im Antrag erwähnte Corporate Idenitity der CDU als bekannt vorausgesetzt werden. Es ist weder der Anschein einer amtlichen Verwendung noch eine Gefährdung des Ansehens der Gemeinde oder ein fehlender örtlicher Bezug erkennbar, sodass auf der Basis eine Genehmigung erteilt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag der CDU vom 31.05.2022