Beschlussvorschlag:
Die
als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der
Finanzbuchhaltung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für den Zweckverband Mobilität
Münsterland ab dem 01.01.2023 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Zweckverband Mobilität Münsterland
ist mit der Anfrage an die Gemeinde Nottuln herangetreten, die Aufgaben der
Finanzbuchhaltung gem. § 94 GO NW zu übernehmen. Die Übertragung der Aufgaben
soll ab dem 01.01.2023 erfolgen. Zur Regelung des
Vorhabens soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden. Der
vereinbarte Entwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Bzgl. des
Aufgabenumfanges, der Finanzierung sowie der Laufzeit wird auf die Anlage
verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Abrechnung der erbrachten Dienstleistung mit einem Stundensatz von derzeit 60,44 €/Std.
Anlagen:
Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem ZVM