Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung; Übernahme der Finanzbuchhaltung gem. § 94 Abs. 1 GO NW
Vorlage
096/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Finanzbuchhaltung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für den Zweckverband Mobilität Münsterland ab dem 01.01.2023 wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Der Zweckverband Mobilität Münsterland ist mit der Anfrage an die Gemeinde Nottuln herangetreten, die Aufgaben der Finanzbuchhaltung gem. § 94 GO NW zu übernehmen. Die Übertragung der Aufgaben soll ab dem 01.01.2023 erfolgen. Zur Regelung des Vorhabens soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden. Der vereinbarte Entwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Bzgl. des Aufgabenumfanges, der Finanzierung sowie der Laufzeit wird auf die Anlage verwiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abrechnung der erbrachten Dienstleistung mit einem Stundensatz von derzeit 60,44 €/Std.

 


Anlagen:

Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem ZVM