Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hier: Einsatz von Solarlaternen für die Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen
Vorlage
094/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Vorschlag der Bündnis 90 Die Grünen Fraktion:

1.    Die Verwaltung prüft bei allen künftigen Siedlungs- und Bauvorhaben, die Straßen und/ oder Zuwegungen mit einem adaptiven, solarbetriebenen Beleuchtungssystem („Solarlaternen“) auszustatten. Die Belange von Tieren - insbesondere Insekten – werden dabei berücksichtigt, Stichwort Farbtemperatur.

2.    Die Verwaltung prüft zugleich, an welchen Stellen ein Austausch bisheriger Straßen- lampen durch „Solarlaternen“ mit adaptiver und insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist.

 

Vorschlag der Verwaltung:

1.    Bei der Neuinstallation von Leuchtstellen wird auf eine Nachabsenkung und den Einsatz von steuerbaren Leuchten (adaptive Beleuchtung) geachtet.

2.    Ein Austausch von bestehenden Leuchten, im Bereich einer vorhandenen Infrastruktur (Stromversorgung), gegen Solarleuchten, wird nicht weiterverfolgt.

 


Sachverhalt:

Die Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet Nottuln mit einem Anschluss an das Straßenbeleuchtungsnetzt ausgestattet. Die in diesem Antrag angeregten Solarleuchten sind für einen unerschlossenen Bereich vorgesehen.

 

Kosten:

Bei der Neuinstallation von Leuchtstellen wird ein Auftrag über den Mast an die Leuchte gegeben. Ebenso wird die Westnetz AG als Netzbetreiber zur Errichtung eines Netzanschlusses beauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.800 € / je Lichtpunkt. Für die Aufstellung einer Solarleuchte entfallen zwar die Netzanschlusskosten (298,69 €), jedoch fallen ca. 4.500 € / je Lichtpunkt an. Dieser Preis variiert je nach Ausstattung (Speichergröße).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine Solarleuchte ca. 2,5-mal so teuer ist wie eine herkömmliche LED Beleuchtung. Aufgrund der Lebensdauer der verbauten Akkus (ca. 5-10 Jahre) und den hohen Unterhaltungskosten, lässt sich eine Wirtschaftlichkeit nicht erreichen.

 

Je nach Standort ist die „Brenndauer“ pro Tag sehr stark eingeschränkt. In den Wintermonaten kann es dazu kommen, dass Leuchtstellen ohne Funktion sind. Die Betriebssicherheit darf hierbei nicht außer Acht gelassen werden. Solarleuchten sollten ausschließlich in unerschlossenen Bereichen eingesetzt werden. Aufgrund der Betriebssicherheit, Anschaffungskosten und Folgekosten sind fest angeschlossene LED Leuchten vorzuziehen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass auch weiterhin auf moderne LED Leuchten kombiniert mit Zeitprofilen oder sogar bedarfsgerechter Zuschaltung (adaptive Beleuchtung) gesetzt wird. Hierbei ergeben sich bereits sehr hohe Einsparpotentiale, welche auch wirtschaftlich gut vertreten werden können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Anlage 1:       Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Einsatz von Solarlaternen für die

Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen