Beschlussvorschlag:
Der
Bürgerantrag wird aufgrund fehlender Zuständigkeit an den Kreis Coesfeld
verwiesen.
Sachverhalt:
Am
25. Januar 2022 ist der Gemeinde Nottuln ein Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
eingegangen, der folgende Variante als Alternative zur neuen S 60 –
Linienführung begehrt: die C 85 soll anstelle der S 60 die Fahrgäste in Darup
aufnehmen und eine Umsteigemöglichkeit am Busbahnhof Rhodeplatz zur S 60
ermöglichen, während die S 60 wie zuletzt die Schleife über Nottuln – Süd nach
Münster bedient.
Bei
dieser Variante sei die Zahl der umsteigenden Passagiere niedriger als bei
einem Umstieg von der C 85, nachdem diese die Schleife Nottuln-Süd gefahren
sei. Der Zeitvorteil von rund 10 Minuten, der durch den Wegfall der Schleife
Nottuln – Süd entstünde, würde durch die längere Umsteigezeit von der C 85 auf
die S 60 kompensiert. Zudem seien die Kosten je Kilometer für die C 85
niedriger als für die S60, sodass diese Variante auch betriebswirtschaftlich
sinnvoller sei. Weiterhin entfiele die Zwischenlösung der D-Bus-Linie.
Das
Thema überregionaler ÖPNV ist keine originäre Aufgabe der Gemeindeverwaltung.
Für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des regionalen
Buslinienverkehrs ist der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger zuständig.
Der
Kreistag hat daher am 29.09.21, auch im Hinblick auf die breite Zustimmung
seitens der Nottulner Lokalpolitik, die veränderte Linienführung in der
Variante 1 – Anbindung Darups ohne Bedienung der Haltestellen im Bereich
Nottuln Süd beschlossen. Die veränderte Linienführung der S 60 trat am
25.04.2022 erstmalig in Kraft.
Diese
veränderte Linienführung ist ein „Pilotprojekt“ mit einer Laufzeit von zunächst
zwei Jahren. Ob es auch nach diesem Testzeitraum bei dieser Bedienvariante
bleibt, ist abzuwarten. Nicht zuletzt werden die Fahrgastzahlen, die
Wirtschaftlichkeit sowie die generelle Akzeptanz der neuen Linienführung in
diesem Zeitraum bei der abschließenden Eruierung eine zentrale Rolle spielen.
Die
Gemeindeverwaltung hat somit u.a. auf die derzeitige Linienführung der S 60
sowie der Möglichkeit eines Zubringers zur S 60 durch die Stadtbuslinie C 85
nur geringen Einfluss und schlägt daher vor, den Bürgerantrag abzuweisen und
aufgrund fehlender Zuständigkeit an den Kreis Coesfeld zu verweisen, um auch
Blick auf diese Bedienvariante zu richten.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit
keine.
Anlagen:
Anlage
1 - Bürgerantrag