Betreff
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW: C 85 übernimmt S 60 - Schleife Nottuln Süd
Vorlage
069/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag wird aufgrund fehlender Zuständigkeit an den Kreis Coesfeld verwiesen.

 


Sachverhalt:

Am 25. Januar 2022 ist der Gemeinde Nottuln ein Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW eingegangen, der folgende Variante als Alternative zur neuen S 60 – Linienführung begehrt: die C 85 soll anstelle der S 60 die Fahrgäste in Darup aufnehmen und eine Umsteigemöglichkeit am Busbahnhof Rhodeplatz zur S 60 ermöglichen, während die S 60 wie zuletzt die Schleife über Nottuln – Süd nach Münster bedient.

 

Bei dieser Variante sei die Zahl der umsteigenden Passagiere niedriger als bei einem Umstieg von der C 85, nachdem diese die Schleife Nottuln-Süd gefahren sei. Der Zeitvorteil von rund 10 Minuten, der durch den Wegfall der Schleife Nottuln – Süd entstünde, würde durch die längere Umsteigezeit von der C 85 auf die S 60 kompensiert. Zudem seien die Kosten je Kilometer für die C 85 niedriger als für die S60, sodass diese Variante auch betriebswirtschaftlich sinnvoller sei. Weiterhin entfiele die Zwischenlösung der D-Bus-Linie.

 

Das Thema überregionaler ÖPNV ist keine originäre Aufgabe der Gemeindeverwaltung. Für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des regionalen Buslinienverkehrs ist der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger zuständig.

 

Der Kreistag hat daher am 29.09.21, auch im Hinblick auf die breite Zustimmung seitens der Nottulner Lokalpolitik, die veränderte Linienführung in der Variante 1 – Anbindung Darups ohne Bedienung der Haltestellen im Bereich Nottuln Süd beschlossen. Die veränderte Linienführung der S 60 trat am 25.04.2022 erstmalig in Kraft.

 

Diese veränderte Linienführung ist ein „Pilotprojekt“ mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren. Ob es auch nach diesem Testzeitraum bei dieser Bedienvariante bleibt, ist abzuwarten. Nicht zuletzt werden die Fahrgastzahlen, die Wirtschaftlichkeit sowie die generelle Akzeptanz der neuen Linienführung in diesem Zeitraum bei der abschließenden Eruierung eine zentrale Rolle spielen.

 

Die Gemeindeverwaltung hat somit u.a. auf die derzeitige Linienführung der S 60 sowie der Möglichkeit eines Zubringers zur S 60 durch die Stadtbuslinie C 85 nur geringen Einfluss und schlägt daher vor, den Bürgerantrag abzuweisen und aufgrund fehlender Zuständigkeit an den Kreis Coesfeld zu verweisen, um auch Blick auf diese Bedienvariante zu richten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine.

 


Anlagen:

Anlage 1 - Bürgerantrag