Beschlussvorschlag:
Zur Umsetzung
der Baumaßnahme Neubau Stiftsbrücke wird gem. § 7 Abs. III der gemeindlichen
Haushaltssatzung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 200.000 €
beschlossen.
Sachverhalt:
Für
den beschlossenen Neubau der Stiftsbrücke wurden die Baumaßnahmen
ausgeschrieben. Im Rahmen des Submissionstermines am 14.04.2022 lagen Angebote
vor. Diese wurden nun durch die Roxeler Ingenieurgesellschaft geprüft. Das
preisgünstigste Angebot liegt um 170 T€ über den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln (Ermächtigungsübertragung in Höhe von rd. 46 T€;
Haushaltsplanansatz 2022 von 500 T€). Unter Berücksichtigung eines Betrages von
30 T€ für Unvorhergesehenes im Rahmen der Bauausführung, entsteht eine
überplanmäßige Auszahlung von 200 T€.
Gem.
§ 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung ist für die Bereitstellung ein
Ratsbeschluss notwendig. Eine Deckungsvorschlag für die Mehrkosten kann derzeit
nicht formuliert werden. Die Mehrauszahlung geht zu Lasten der kommunalen
Liquidität und erhöht in den Folgejahren die Abschreibungsbeträge in der
Ergebnisplanung und -rechnung.
Die
beauftragte Ingenieurgesellschaft formuliert in ihrem Vergabevorschlag:
„Aufgrund der derzeit extrem angespannten Marktlage und Preissteigerungen
bedingt durch den Ukrainekrieg liegen die Angebotspreise oberhalb der
Berechnung. … Die Angebotspreise der Firma X sehen wir als nicht überhöht an.
Wir gehen momentan nicht davon aus, dass in absehbarer Zeit preisgünstigere
Angebote zu erwarten sind.“ Insofern wird der Gemeinde Nottuln nach rechnerischer,
formaler, wirtschaftlicher und technischer Prüfung der Angebote der Vorschlag
zur Vergabe an den günstigsten Bieter empfohlen.
Hinweis:
Konkretere
Angaben können im Rahmen der Öffentlichkeit im laufenden Vergabeverfahren nicht
gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Höherer
Liquiditätsabfluss im Haushaltsjahr 2022
Höhere
Abschreibungsbeträge in der Ergebnisrechnung und -planung ab 2023