Betreff
Überplanmäßige Auszahlung für Projekt Stiftsbrücke.
Vorlage
067/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zur Umsetzung der Baumaßnahme Neubau Stiftsbrücke wird gem. § 7 Abs. III der gemeindlichen Haushaltssatzung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 200.000 € beschlossen.

 


Sachverhalt:

Für den beschlossenen Neubau der Stiftsbrücke wurden die Baumaßnahmen ausgeschrieben. Im Rahmen des Submissionstermines am 14.04.2022 lagen Angebote vor. Diese wurden nun durch die Roxeler Ingenieurgesellschaft geprüft. Das preisgünstigste Angebot liegt um 170 T€ über den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln (Ermächtigungsübertragung in Höhe von rd. 46 T€; Haushaltsplanansatz 2022 von 500 T€). Unter Berücksichtigung eines Betrages von 30 T€ für Unvorhergesehenes im Rahmen der Bauausführung, entsteht eine überplanmäßige Auszahlung von 200 T€.

 

Gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung ist für die Bereitstellung ein Ratsbeschluss notwendig. Eine Deckungsvorschlag für die Mehrkosten kann derzeit nicht formuliert werden. Die Mehrauszahlung geht zu Lasten der kommunalen Liquidität und erhöht in den Folgejahren die Abschreibungsbeträge in der Ergebnisplanung und -rechnung.

 

Die beauftragte Ingenieurgesellschaft formuliert in ihrem Vergabevorschlag: „Aufgrund der derzeit extrem angespannten Marktlage und Preissteigerungen bedingt durch den Ukrainekrieg liegen die Angebotspreise oberhalb der Berechnung. … Die Angebotspreise der Firma X sehen wir als nicht überhöht an. Wir gehen momentan nicht davon aus, dass in absehbarer Zeit preisgünstigere Angebote zu erwarten sind.“ Insofern wird der Gemeinde Nottuln nach rechnerischer, formaler, wirtschaftlicher und technischer Prüfung der Angebote der Vorschlag zur Vergabe an den günstigsten Bieter empfohlen.

 

Hinweis:

Konkretere Angaben können im Rahmen der Öffentlichkeit im laufenden Vergabeverfahren nicht gemacht werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Höherer Liquiditätsabfluss im Haushaltsjahr 2022

Höhere Abschreibungsbeträge in der Ergebnisrechnung und -planung ab 2023