Betreff
Ad hoc Finanzbericht 2022
Vorlage
061/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Der regelmäßige Verwaltungsfinanzbericht erfolgt zum Stichtag 30.06.2022. Aufgrund der sich bereits im 1. Quartal 2022 abzeichnenden wesentlichen Veränderungen wird ein Ad-hoc-Finanzbericht erstattet.

 

 

Als Anlage 1 beigefügt ist die Ergebnisrechnung für die Monate Januar bis Februar 2022 (im Rahmen der HFA-Sitzung wird die Ergebnisrechnung für das 1. Quartal vorgelegt). Folgende Erkenntnisse gegenüber der Planung liegen bis heute vor:

 

Steuern und ähnliche Abgaben

1.    Gewerbesteuereinnahmen – Die Sollstellungen für die Monate Januar und Februar 2022 bleiben bereits gegenüber den Vorjahren zurück; Ende März beträgt das Defizit ggü. dem HH-Planansatz von 8,4 Mio. € bereits 2,6 Mio. € (Prognose: 5,8 Mio. €). Unterjährige Schwankungen im hohen sechsstelligen Bereich, gar auch bis zu einer Million Euro, sind bei der Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren als durchaus „üblich“ zu bezeichnen. Die sich derzeit abzeichnende Situation weicht davon aber erheblich ab.

 

Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von 1,4 Mio. € ergeben sich insbesondere durch die Veranlagungsbescheide von fünf Gewerbetreibenden für das Jahr 2020 sowie der entsprechend angepassten Vorauszahlungsbescheide.

 

Im Rahmen der sog. Bilanzierungshilfe besteht die Möglichkeit, wenn sich das Defizit bis zum Jahresende nicht durch die Veränderungen bei der Gewerbesteuerveranlagung und -vorauszahlung ändern sollte, einen Teil der Gewerbesteuermindereinnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 zu isolieren. Ab dem Jahr 2025 würden sich in der Folge durch die Auflösung der Bilanzierungshilfe höhere Belastungen für den Gemeindehaushalt ergeben.

2.    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteueranteile – hierüber kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden; die Zahlungen für das 1. Quartal werden erst Ende April bekannt gegeben (liegen voraussichtlich zur HFA-Sitzung vor).

3.    Kompensationsleistungen – laut Bescheid vom 31.03.2022 werden in diesem Jahr 1,186 Mio. € an die Gemeinde Nottuln überwiesen (+ 12 T€ ggü. der HH-Planansatz 2022)

 

Zuwendungen und allg. Umlagen

1.    Schlüsselzuweisungen – werden wie geplant zufließen (geringfügige Erhöhung von 1.356 €).

2.    Erstattungen für Leistungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz – durch die Aufnahme von mehr als 100 Ukrainer:innen bis Ende März, werden sich auch die FlüAG-Pauschalen entsprechend erhöhen. Die Abrechnung für den Monat März liegt noch nicht vor. Eine konkretere Aussage wird in der HFA-Sitzung möglich sein (folglich erhöhen sich auch die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

 

Weitere wesentlichen Abweichungen sind derzeit im Bereich der Erträge nicht zu erkennen.

 

 

Personalaufwendungen

Keine wesentlichen Abweichungen derzeit erkennbar, 2020 – 2022 in den Monaten Januar und Februar je rd. 15 % des (geplanten) Jahresergebnisses.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

1.    Energiekosten – durch die stark steigenden Energiepreise werden höhere Aufwendungen prognostiziert; die bestehenden Gaslieferverträge laufen zum 30.09.2022 aus.

2.    Siehe auch unten über-/außerplanmäßige Aufwendungen

 

Transferaufwendungen

1.    Gewerbesteuerumlage – aufgrund des geringen Gewerbesteuer-Ist-Aufkommens im 1. Quartal sind nur rd. 98 T€ an Gewerbesteuerumlage fällig (anstatt ¼ des HH-Ansatzes von rd. 684 T€ - folglich 171 T€ - ein Minderaufwand von 73 T€)

2.    Kreisumlage – da die Genehmigung des Kreishaushaltes nach dem Haushaltsbeschluss der Gemeinde Nottuln lag, ist die Reduzierung des Hebesatzes nicht mit in die Haushaltsplanung eingeflossen. Laut vorliegendem Bescheid werden an Allgemeiner Kreisumlage dieses Jahr 7.073.198 € fällig, das sind rund 271 T€ weniger als geplant.

3.    Jugendamtsumlage – wie geplant; verringert sich um rd. 4 T€ ggü. dem HH-Planansatz 2022

4.    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Hilfesuchende aus der Ukraine erhalten derzeit Leistungen nach dem AsylbLG. Diese Kosten übernimmt zu 100 % die Gemeinde Nottuln. Dem stehen Erstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gegenüber.  

Beabsichtigt ist seitens des Gesetzgebers, dass zum 01.06.2022 der Leistungsbezug nach dem SGB II erfolgen soll; die Regelsätze würden dann aus dem Bundeshaushalt finanziert; die Kosten der Unterkunft übernimmt dann weiterhin zu 100 % die Gemeinde Nottuln (je 50% im Rahmen einer sog. Spitzabrechnung und über die allgemeine Kreisumlage).

 

 

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen

1.    vgl. Vorlage 030/2020, Rat 23.03.2022

a.    225 T€ Mehrauszahlung für Planungskosten 6-Gruppen Kita

b.    34 T€ Mehraufwand aufgrund Anpassung EntschädigungsVO

c.    26 T€ Mehraufwand für Schaffung Schulraum an der St. Sebastian Grundschule

d.    35 T€ Mehraufwand für Mietkosten Treppentürme und Containermiete St. Sebastian Grundschule – Deckung durch Minderaufwand „Schadstoffbeprobung“ gegeben

e.    21 T€ Mehraufwand baufachliche Begutachtung Astrid-Lindgren-Grundschule

f.      25 T€ Mehraufwand Erstellung integriertes Quartierskonzept für energetische Sanierungsmaßnahmen

g.    59 T€ Mehrauszahlung/ Mehraufwand für Anpassung Schließsystem der Fahrradboxen am Bahnhof Appelhülsen – Deckung durch Mehreinzahlung Fördermittel gegeben

2.    Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen – Deckung durch Fördersumme in Höhe von 63.150,82 € (Bescheid vom 05.04.2022) gegeben

 

Hinweis: Sollten im laufenden Haushaltsjahr keine Deckungsmöglichkeiten für die aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gefunden werden, gehen die Veränderungen zu Lasten des Jahresabschlusses 2022.

 

 

 

Als Anlage 2 ist die Finanzrechnung für die Monate Januar bis März 2022 beigefügt. Die Werte der Finanzrechnung beinhalten auch die Ermächtigungsübertragungen 2021/2022.

 

Hinweis: Bereits zum Kindergartenjahr 2022/2023 zeichnet sich trotz der Inbetriebnahme von zwei zusätzlichen Gruppen auf der Gemeindewiese ab, dass der Bedarf an Kita-Plätzen auch bedingt durch den Ukrainekrieg, weiterhin stark steigen wird. Verwaltungsintern wird bereits jetzt an einer Aufstockung von temporären Kita-Gruppen gearbeitet. Es wird nicht ausgeschlossen, dass hierfür ein Nachtragshaushalt notwendig wird.

 

 

Haushaltswirtschaftliche Konsequenzen

Gem. § 7 Abs. IV der gemeindlichen Haushaltssatzung ist gem. § 81 GO der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig, wenn sich abzeichnet, dass ein erheblicher Jahresfehlbetrag zu entstehen droht. Als erheblich gilt eine Verschlechterung des Jahresergebnisses um mehr als 250.000 € gegenüber dem Planansatz.

 

Derzeit erfolgt die Prüfung eines Nachtragserfordernises, auch im Hinblick auf die im Rahmen der erlassenen Sonderregelungen des COVID-19-Isolierungsgesetzes (Gewerbesteuerveranlagungen für 2020) und den von Ministerin Scharrenbach bereits formulierten möglichen Ausnahmen des Nachtragserfordernisses aufgrund des Ukraine-Krieges.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die wesentlichen, derzeit bekannten Veränderungen ggü. der HH-Planung im 1. Quartal 2022

 

  1. Gewerbesteuer: Minderertrag von 2,6 Mio. €
  2. Gewerbesteuerumlage: Minderaufwand 73 T€
  3. Kreisumlage: Minderaufwand von 275 T€

 

Näheres, siehe Sachverhalt

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Ergebnisrechnung 01.01. – 28.02.2022

Anlage 2 – Finanzrechnung 01.01. – 31.03.2022