Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
gem. Anregung nach § 24 GO NRW
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Hauptsatzung dahingehend
vorzubereiten, dass für die Ortsteile Appelhülsen, Darup, Nottuln und
Schapdetten Gemeindebezirke gem. § 39 GO NRW gebildet werden.
Sachverhalt:
Mit als
Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 10.12.2021 regt Herr Benedikt Wessling an,
die Nottulner Ortsteile in die Hauptsatzung aufzunehmen. Auf telefonische
Nachfrage führt Herr Wessling mit als Anlage 2 beigefügter E-Mails vom
18.03.2022 und 21.03.2022 weiter aus, dass für jeden der bislang in § 1 der
Hauptsatzung bezeichneten Ortsteile mit Ausnahme von Limbergen ein
Gemeindebezirk gebildet werden soll.
Die
Gemeindeordnung NRW sieht in § 39 vor, dass kreisangehörige Gemeinden in der
Hauptsatzung die Einteilung in Gemeindebezirke regeln können. Für solche
Gemeindebezirke sind entweder Bezirksausschüsse zu bilden oder Ortsvorsteher zu
wählen. Den Bezirksausschüssen sollen lokale Aufgaben zur Entscheidung
übertragen werden. Entsprechende Haushaltsmittel wären bereitzustellen.
Im Ergebnis
stellt sich die Frage, ob eine entsprechende Bezirksverfassung mit eher
eigenständigen Ortsteilen gewünscht ist oder an der bisherigen Struktur der
einheitlichen Entscheidungskompetenz des Rates festgehalten werden soll.
Für die
Einrichtung von Bezirksausschüssen kann sprechen, dass Entscheidungen vor Ort
möglicherweise aufgrund von größerer Ortskenntnis fundierter mit einer größeren
Akzeptanz getroffen werden können.
Dem könnte
entgegenstehen, dass eine größere Eigenständigkeit aller Ortsteile sich negativ
auf das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinde auswirkt.
Durch das
Kommunalwahlrecht ist bereits jetzt gewährleistet, dass über die Bildung von
Wahlbezirken auch entsprechende Repräsentanten für das gesamte Gemeindegebiet
gleichmäßig im Gemeinderat vertreten sind.
Weiter wäre
die Einrichtung von Gemeindebezirken mit laufenden Kosten verbunden. Es müssten
Haushaltsmittel für die von den Bezirksausschüssen beschlossenen Projekte zur
Verfügung gestellt werden. Entscheidungsprozesse würden durch eine
möglicherweise erforderliche Vorberatung im entsprechenden Bezirksausschuss
verlangsamt. Die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen in Bezirksausschüsse
wäre gegenläufig zu dem bisher eingeschlagenen Weg, der Zentralisierung der
Entscheidungen im Rat.
Schließlich
wäre noch zu berücksichtigen, dass Gemeindebezirke so gebildet werden müssten,
dass bei Kommunalwahlen trennscharf für jeden Gemeindebezirk ein
Stimmenverhältnis dargestellt werden kann. Das ginge letztlich nur darüber,
dass die geographischen Grenzen der Gemeindebezirke deckungsgleich mit denen
der Wahlbezirke sein müssen. Gerade hier hat Ende 2019 das
Landesverfassungsgericht recht strenge Vorgaben gemacht, wie diese Stimmbezirke
zu bilden sind. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass bei Änderungen der
Einwohnerzahl die Stimmbezirke und mit ihnen die Lage der Gemeindebezirke
geändert werden müsste. Das hätte dann mit „gewachsenen Strukturen“ nicht mehr
viel zu tun bzw. würde dazu führen, dass in Außenbereichen Nottulner Bürger mal
dem einen und mal dem anderen Gemeindebezirk zugeordnet wären. Sicher würde es
allerdings dazu führen, dass bei der Bildung von Gemeindebezirken Bürger einem
Gemeindebezirk zugeordnet würden, zu dem sie sich historisch nicht zugehörig
fühlen.
Vor dem
Hintergrund der geschilderten Sachlage schlägt die Verwaltung vor, die
Bürgeranregung abzulehnen.
Im Falle
einer der Bürgeranregung entsprechenden Beauftragung der Verwaltung müsste in
der Folge noch eine Entscheidung getroffen werden, wie die einzelnen
Gemeindebezirke liegen, ob Bezirksvorsteher bestellt oder Bezirksausschüsse in
welcher Größe und Zusammensetzung gebildet werden. Es müsste die Frage der
konkreten Entscheidungskompetenz beantwortet werden und der Haushalt müsste
entsprechend spätestens für das Jahr 2023 dahingehend geplant werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen
in derzeit nicht zu beziffernder Höhe für die Entschädigung von
Bezirksausschüssen bzw. Ortsvorstehern, Personalkosten, Haushaltsmittel für
Projekte.
Anlagen:
Anlage 1: Bürgeranregung vom 10.12.2021
Anlage 2: E-Mail-Korrespondenz zur
Bürgeranregung