Betreff
Antrag der UBG Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln vom 12.12.2021/Antrag auf Verbesserung der Abwasserleitung Richtung Klärwerk Appelhülsen
Vorlage
053/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag der UBG Fraktion:

Die Gemeinde Nottuln erweitert die Kapazitäten des Pumpwerks im „Hovestadt Wald“, damit der Ausbau von Baugebieten nicht gefährdet wird.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Das „Regenüberlaufbecken Kolpingstraße“ wird durch den Lippeverband gemäß den jeweils geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen als Mischwasserbehandlungsanlage betrieben, so dass auch zukünftig die erforderlichen Voraussetzungen für den Prognosezustand und für den Anschluss weiterer Baugebiete im Gemeindegebiet erfüllt werden. 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der UBG Fraktion vom 12.12.2021 ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Es wird durch die UBG Fraktion beantragt, die Kapazitäten des Pumpwerkes im Hovestadt Wald zu erweitern, damit der Ausbau von Baugebieten nicht gefährdet wird.

 

Lt. Mitteilung des Lippeverbandes vom 14.03.2022 handelt es sich bei der betreffenden Anlage nicht um ein Pumpwerk, sondern um eine Mischwasserbehandlungsanlage bzw. um das Regenüberlaufbecken Nottuln (RÜB). Das RÜB wird nicht durch die Gemeinde Nottuln, sondern durch den Lippeverband als Eigentümer im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben betrieben.

 

Nach Auskunft des Lippeverbandes wird das RÜB zudem regelkonform gem. § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser für das Land NRW (SüwVO Abw NRW) betrieben, d.h. alle erforderlichen betrieblichen Tätigkeiten werden durchgeführt und die gesetzlichen Vorgaben zum Entlastungsverhalten werden eingehalten.

 

Der Lippeverband und Gemeinde Nottuln stimmen sich auch in Bezug auf alle anstehenden baulichen Entwicklungen der Gemeinde ab, so dass lt. Lippeverband das RÜB NOT-Nottuln auch die erforderlichen Voraussetzungen für den Prognosezustand und damit den Anschluss weiterer Baugebiete im Gemeindegebiet Nottuln erfüllt. 

 

Die Betriebsleitung hat mit den Vertretenden des Lippeverbandes und den Vertretern des beauftragten Ingenieurbüros Gnegel, Sendenhorst, abgestimmt, in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.04.2022 einmal umfassend darüber zu berichten, aus welchen Kanalnetzbereichen des Gemeindegebietes dem RÜB Misch- und/oder Schmutzwasser zufließen, wie sich die Funktionsweise der Mischwasserbehandlungsanlage darstellt und auf welchem Weg das Mischwasser bzw. verdünnte Mischwasser im Anschluss an das RÜB weiter abgeleitet wird.

 

Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros Gnegel, Herr Elkendorf, sowie die Vertretenden des Lippeverbandes werden in der Sitzung des Betriebsausschusses die o.a. Zusammenhänge auf Basis einer Präsentation erläutern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Zukunft mögliche Investitionskosten trägt zunächst der Lippeverband. Eine Umlage über die Nutzungsdauer würde in den Folgejahren im jährlichen Lippeverbandsbeitrag, den das Abwasserwerk an den Lippeverband zu entrichten hat, als „Sonderinteresse“ erfolgen.

 

 


Anlagen:

 

Antrag der UBG Fraktion vom 12.12.2021