Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag der UBG Fraktion:
Die Gemeinde Nottuln erweitert die Kapazitäten des Pumpwerks im „Hovestadt Wald“, damit der Ausbau von Baugebieten nicht gefährdet wird.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Das „Regenüberlaufbecken Kolpingstraße“ wird durch den Lippeverband
gemäß den jeweils geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen als
Mischwasserbehandlungsanlage betrieben, so dass auch zukünftig die
erforderlichen Voraussetzungen für den Prognosezustand und für den Anschluss
weiterer Baugebiete im Gemeindegebiet erfüllt werden.
Sachverhalt:
Der Antrag der UBG
Fraktion vom 12.12.2021 ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Es wird durch die
UBG Fraktion beantragt, die Kapazitäten des Pumpwerkes im Hovestadt Wald zu
erweitern, damit der Ausbau von Baugebieten nicht gefährdet wird.
Lt. Mitteilung des
Lippeverbandes vom 14.03.2022 handelt es sich bei der betreffenden Anlage nicht
um ein Pumpwerk, sondern um eine Mischwasserbehandlungsanlage bzw. um das
Regenüberlaufbecken Nottuln (RÜB). Das RÜB wird nicht durch die Gemeinde
Nottuln, sondern durch den Lippeverband als Eigentümer im Rahmen der
gesetzlichen Aufgaben betrieben.
Nach Auskunft des
Lippeverbandes wird das RÜB zudem regelkonform gem. § 60 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) sowie der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser für das Land NRW (SüwVO
Abw NRW) betrieben, d.h. alle erforderlichen betrieblichen Tätigkeiten werden durchgeführt
und die gesetzlichen Vorgaben zum Entlastungsverhalten werden eingehalten.
Der Lippeverband und
Gemeinde Nottuln stimmen sich auch in Bezug auf alle anstehenden baulichen
Entwicklungen der Gemeinde ab, so dass lt. Lippeverband das RÜB NOT-Nottuln
auch die erforderlichen Voraussetzungen für den Prognosezustand und damit den
Anschluss weiterer Baugebiete im Gemeindegebiet Nottuln erfüllt.
Die Betriebsleitung hat
mit den Vertretenden des Lippeverbandes und den Vertretern des beauftragten Ingenieurbüros Gnegel,
Sendenhorst, abgestimmt, in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.04.2022
einmal umfassend darüber zu berichten, aus welchen Kanalnetzbereichen des
Gemeindegebietes dem RÜB Misch- und/oder Schmutzwasser zufließen, wie sich die
Funktionsweise der Mischwasserbehandlungsanlage darstellt und auf welchem Weg
das Mischwasser bzw. verdünnte Mischwasser im Anschluss an das RÜB weiter
abgeleitet wird.
Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros Gnegel, Herr Elkendorf, sowie
die Vertretenden des Lippeverbandes werden in der Sitzung des
Betriebsausschusses die o.a. Zusammenhänge auf Basis einer Präsentation
erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Zukunft mögliche Investitionskosten trägt zunächst der Lippeverband. Eine Umlage über die Nutzungsdauer würde in den Folgejahren im jährlichen Lippeverbandsbeitrag, den das Abwasserwerk an den Lippeverband zu entrichten hat, als „Sonderinteresse“ erfolgen.
Anlagen:
Antrag der UBG Fraktion vom 12.12.2021