Betreff
Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
030/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 2022 werden

 

1.    eine überplanmäßige Auszahlung von 225 T€ für die Planungskosten, Neubau einer 6-gruppigen Kita auf der Gemeindewiese,

2.    ein überplanmäßiger Aufwand von 34 T€ an sog. Aufwandsentschädigungen für die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger:innen,

3.    ein überplanmäßiger Aufwand von 26 T€ für baulichen Maßnahmen an der St. Sebastian Grundschule sowie ein außerplanmäßiger Aufwand für die Mieten der Schulleitungscontainer sowie Treppentürme,

4.    ein überplanmäßiger Aufwand von 25 T€ für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für energetische Stadtsanierungsmaßnahmen,

5.    eine überplanmäßige Auszahlung von 59 T€ für die Errichtung der B+R-Boxen am Bahnhof Appelhülsen

 

beschlossen.

 


Sachverhalt:

Kita Gemeindewiese

Wie bereits in den Ausschüssen für Planen und Bauen am 01.02.2022 (VL 010/2022) sowie im Ausschuss für Bildung und Soziales am 16.02.2022 unter Mitteilungen berichtet sowie im Rat am 22.02.2022 beschlossen, soll eine 6-gruppige Kita auf der Gemeindewiese errichtet werden. Im Rahmen der Vorlage wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Planungskosten sich erhöhen werden. Für den Haushalt 2022 wurde noch von einer 4-gruppigen Kita ausgegangen.

 

Seit der Ratssitzung konnte nun geklärt werden, dass nicht nur eine 6-gruppige Kita geplant, sondern auch tatsächlich gebaut werden soll. Hierdurch verändern sich die Kosten:

 

Für eine 6-gruppige Kita mittleren Standards (gem. BKI 2021 zzgl. 20%igen Aufschlag) sind nach einer erfolgten Grob-Kostenschätzung 3,03 Mio. € zu veranschlagen. Die Planungskosten sind mit 525 T€ beziffert worden, so dass 225 T€ an überplanmäßigen Auszahlungen (im Haushalt 2022 sind 300 T€ veranschlagt) notwendig werden. Um nun die notwendigen Vergabeverfahren einzuleiten, bedarf es einer Ermächtigung in entsprechender Höhe.

 

Gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung 2022 bedürfen erhebliche Auszahlungen der Genehmigung des Rates. Als erheblich gelten Auszahlungen und Aufwendungen ab 25 T€ bis 250 T€.

 

Für die Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte wird nach derzeitiger Einschätzung ein Kredit (zumindest in erheblichem Umfang) aufgenommen werden müssen. Die Finanzierungskosten sind in der Großkostenschätzung noch nicht enthalten. Für die anstehende Investition wurden Mieteinnahmen über eine 25jährige Laufzeit nach dem Kibiz eingestellt. Das Kostenrisiko bzgl. der Baukostensteigerung sowie das Zeitrisiko bzgl. der vorgeschriebenen Vergabeverfahren liegt bei der Gemeinde Nottuln. Dies entspricht dem derzeitigen politischen Willen.

 

Die Fertigstellung des Neubaus wird voraussichtlich erst im laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 erfolgen, so dass nach derzeitiger Einschätzung bereits zum 01.08.2023 weitere Kita-Module angemietet und aufgestellt werden müssen, um den Bedarf an Kita-Plätzen in Nottuln zu erfüllen.

 

 

Weitere bekannte oder sich abzeichnende wesentliche Veränderungen des Haushaltes 2022

 

a.    Durch die seit dem 01.01.2022 angepasste Entschädigungsverordnung werden im laufenden Jahr voraussichtlich 34 T€ Mehraufwendungen entstehen. Die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger:innen erhalten für ihr Ehrenamt monatlich eine pauschale Aufwandsentschädigung sowie Sitzungsgelder.

 

b.    Zur Optimierung der Raumsituation an der St. Sebastian Grundschule (Schaffung von zusätzlichen Unterrichtsräumen zum 01.08.2022) werden schätzungsweise 26 T€ zusätzlich für bauliche Maßnahmen benötigt sowie rd. 7 T€ zusätzlich für die Ausstattung der Klassenräume benötigt.

Zudem ist ein außerplanmäßiger Aufwand von rd. 35 T€ für die Bereitstellung der Schulleitungscontainer sowie die Treppenturmmiete an der St. Sebastian Grundschule notwendig. Eine Veranschlagung im Haushalt 2022 ist leider nicht erfolgt.

 

c.    Für die fachliche Begutachtung der Astrid-Lindgren-Grundschule bzgl. der notwendigen Sanierung und Erweiterung (nicht zuletzt wegen der Ganztagsbetreuung) ist ein Fachbüro beauftragt worden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 21 T€, die im Haushalt 2022 so nicht enthalten sind. Eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe hat die Unterzeichnerin bereits genehmigt.

 

d.    Mit Ratsbeschluss vom 22.02.2022 wurde die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts für energetische Sanierungsmaßnahmen beschlossen (vgl. VL 003/2022). Nach Bewilligung der Fördermittel soll ein entsprechendes Konzept beauftragt werden. Die Auftragssumme wird auf 50 T€ geschätzt. Im Haushaltsplan für 2022 sind für Klimaschutzmaßnahmen allerdings nur 35.500 € veranschlagt, so dass sich rechnerisch ein Mehraufwand von 14.500 € ergibt. Weitere Klimaschutzmaßnahmen wären damit im laufenden Jahr nicht mehr möglich, da das Budget komplett ausgeschöpft wäre. Insofern wird voraussichtlich ein überplanmäßiger Aufwand für das laufende Haushaltsjahr von 25 T€ (Abschlagszahlungen) entstehen. Das fertige Konzept wird im Jahr 2023 vorliegen, so dass die geplanten Fördermittel auch erst im Jahr 2023 fließen werden.

 

e.    Im Rahmen der Erweiterung der B+R Anlage am Bahnhof Appelhülsen, der Anpassung der vorhandenen Boxen an das neue Schließsystem und der enormen Materialpreissteigerungen am Markt ist davon auszugehen, dass die veranschlagten Gesamtausgaben von 95.010 € auf 163.800 € steigen werden. Im Haushalt sind 105.000 € als Auszahlung und 85.500 € als Einzahlung aus Fördergeldern dargestellt. Im gestellten Förderantrag wurden die zuwendungsfähigen Kosten auf 156.600 €, die Gesamtkosten auf 163.800 € und die beantragte Förderung auf 140.940 € beziffert.

Der Saldo aus der Maßnahme erhöht sich somit von bislang 20 T€ auf 22.860 €. Da aber die Mehrauszahlung sich auf 58.800 € beläuft (163.800 € neu abzgl. 105.000 € HH 2022), ist eine überplanmäßige Auszahlung zu beschließen. Eine Deckung der Mehrauszahlung ist im Wesentlichen durch die beantragte höhere Fördersumme gegeben (140.940 € neu abzgl. 85.000 € HH 2022).

 

f.     Die Entwicklung der Strom- und Heizkosten wird zu einer erheblichen Aufwandserhöhung führen. Die bestehenden Gaslieferverträge laufen zum 30.09.2022 aus, danach ist mit einer massiven Kostensteigerung zu rechnen. Ebenso bekannt ist, dass es im Bereich der Heizölpreise der Aufwand sich erhöhen wird. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann aufgrund der sich extrem schnell verändernden Preisstruktur noch keine verlässliche Schätzung abgegeben werden.

 

g.    Nicht einschätzbar ist derzeit die finanzielle Belastung der Gemeinde Nottuln durch die Flüchtlingswelle bedingt durch den Ukrainekrieg. Neben der derzeit im Fokus stehenden humanitären Hilfe, wird bereits auf allen staatlichen Ebenen an einer Lastenverteilung gearbeitet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die zusätzlichen investiven Mittel von 225 T€ sind für die Auftragsvergabe Kita-Neubau notwendig. Die überplanmäßige Auszahlung wird aber nicht im Haushaltsjahr 2022 fällig werden. 

Die weiteren zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 58.800 T€ für die B+R-Boxen werden bis auf 2.860 € durch erwartete höhere Fördermittel gedeckt.

 

Für die außer- und überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 141 T€ können zu Beginn des Haushaltsjahres noch keine Deckungsvorschläge unterbreitet werden. Sollte dies auch im weiteren Verlauf des Jahres nicht möglich sein, wird das Jahresergebnis 2022 entsprechend belastet.

 

 


Anlagen:

keine