Beschlussvorschlag:
Gem. § 7 III
der gemeindlichen Haushaltssatzung 2022 werden
1.
eine
überplanmäßige Auszahlung von 225 T€ für die Planungskosten, Neubau einer
6-gruppigen Kita auf der Gemeindewiese,
2.
ein
überplanmäßiger Aufwand von 34 T€ an sog. Aufwandsentschädigungen für die
Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger:innen,
3.
ein
überplanmäßiger Aufwand von 26 T€ für baulichen Maßnahmen an der St. Sebastian
Grundschule sowie ein außerplanmäßiger Aufwand für die Mieten der
Schulleitungscontainer sowie Treppentürme,
4.
ein
überplanmäßiger Aufwand von 25 T€ für die Erstellung eines integrierten
Quartierskonzeptes für energetische Stadtsanierungsmaßnahmen,
5.
eine
überplanmäßige Auszahlung von 59 T€ für die Errichtung der B+R-Boxen am Bahnhof
Appelhülsen
beschlossen.
Sachverhalt:
Kita
Gemeindewiese
Wie bereits
in den Ausschüssen für Planen und Bauen am 01.02.2022 (VL 010/2022) sowie im
Ausschuss für Bildung und Soziales am 16.02.2022 unter Mitteilungen berichtet
sowie im Rat am 22.02.2022 beschlossen, soll eine 6-gruppige Kita auf der
Gemeindewiese errichtet werden. Im Rahmen der Vorlage wurde bereits darauf
hingewiesen, dass die Planungskosten sich erhöhen werden. Für den Haushalt 2022
wurde noch von einer 4-gruppigen Kita ausgegangen.
Seit der
Ratssitzung konnte nun geklärt werden, dass nicht nur eine 6-gruppige Kita
geplant, sondern auch tatsächlich gebaut werden soll. Hierdurch verändern sich
die Kosten:
Für eine
6-gruppige Kita mittleren Standards (gem. BKI 2021 zzgl. 20%igen Aufschlag)
sind nach einer erfolgten Grob-Kostenschätzung 3,03 Mio. € zu veranschlagen.
Die Planungskosten sind mit 525 T€ beziffert worden, so dass 225 T€ an
überplanmäßigen Auszahlungen (im Haushalt 2022 sind 300 T€ veranschlagt)
notwendig werden. Um nun die notwendigen Vergabeverfahren einzuleiten, bedarf
es einer Ermächtigung in entsprechender Höhe.
Gem. § 7 III
der gemeindlichen Haushaltssatzung 2022 bedürfen erhebliche Auszahlungen der
Genehmigung des Rates. Als erheblich gelten Auszahlungen und Aufwendungen ab 25
T€ bis 250 T€.
Für die
Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte wird nach derzeitiger Einschätzung
ein Kredit (zumindest in erheblichem Umfang) aufgenommen werden müssen. Die
Finanzierungskosten sind in der Großkostenschätzung noch nicht enthalten. Für
die anstehende Investition wurden Mieteinnahmen über eine 25jährige Laufzeit
nach dem Kibiz eingestellt. Das Kostenrisiko bzgl. der Baukostensteigerung
sowie das Zeitrisiko bzgl. der vorgeschriebenen Vergabeverfahren liegt bei der
Gemeinde Nottuln. Dies entspricht dem derzeitigen politischen Willen.
Die
Fertigstellung des Neubaus wird voraussichtlich erst im laufenden
Kindergartenjahr 2024/2025 erfolgen, so dass nach derzeitiger Einschätzung
bereits zum 01.08.2023 weitere Kita-Module angemietet und aufgestellt werden
müssen, um den Bedarf an Kita-Plätzen in Nottuln zu erfüllen.
Weitere
bekannte oder sich abzeichnende wesentliche Veränderungen des Haushaltes 2022
a.
Durch
die seit dem 01.01.2022 angepasste Entschädigungsverordnung werden im laufenden
Jahr voraussichtlich 34 T€ Mehraufwendungen entstehen. Die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger:innen erhalten für ihr Ehrenamt monatlich eine pauschale
Aufwandsentschädigung sowie Sitzungsgelder.
b.
Zur
Optimierung der Raumsituation an der St. Sebastian Grundschule (Schaffung von
zusätzlichen Unterrichtsräumen zum 01.08.2022) werden schätzungsweise 26 T€
zusätzlich für bauliche Maßnahmen benötigt sowie rd. 7 T€ zusätzlich für die
Ausstattung der Klassenräume benötigt.
Zudem ist
ein außerplanmäßiger Aufwand von rd. 35 T€ für die Bereitstellung der
Schulleitungscontainer sowie die Treppenturmmiete an der St. Sebastian
Grundschule notwendig. Eine Veranschlagung im Haushalt 2022 ist leider nicht
erfolgt.
c.
Für
die fachliche Begutachtung der Astrid-Lindgren-Grundschule bzgl. der
notwendigen Sanierung und Erweiterung (nicht zuletzt wegen der Ganztagsbetreuung)
ist ein Fachbüro beauftragt worden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 21
T€, die im Haushalt 2022 so nicht enthalten sind. Eine entsprechende
außerplanmäßige Ausgabe hat die Unterzeichnerin bereits genehmigt.
d.
Mit
Ratsbeschluss vom 22.02.2022 wurde die Erstellung eines integrierten
Quartierskonzepts für energetische Sanierungsmaßnahmen beschlossen (vgl. VL
003/2022). Nach Bewilligung der Fördermittel soll ein entsprechendes Konzept
beauftragt werden. Die Auftragssumme wird auf 50 T€ geschätzt. Im Haushaltsplan
für 2022 sind für Klimaschutzmaßnahmen allerdings nur 35.500 € veranschlagt, so
dass sich rechnerisch ein Mehraufwand von 14.500 € ergibt. Weitere
Klimaschutzmaßnahmen wären damit im laufenden Jahr nicht mehr möglich, da das
Budget komplett ausgeschöpft wäre. Insofern wird voraussichtlich ein
überplanmäßiger Aufwand für das laufende Haushaltsjahr von 25 T€
(Abschlagszahlungen) entstehen. Das fertige Konzept wird im Jahr 2023
vorliegen, so dass die geplanten Fördermittel auch erst im Jahr 2023 fließen
werden.
e.
Im
Rahmen der Erweiterung der B+R Anlage am Bahnhof Appelhülsen, der Anpassung der
vorhandenen Boxen an das neue Schließsystem und der enormen
Materialpreissteigerungen am Markt ist davon auszugehen, dass die veranschlagten
Gesamtausgaben von 95.010 € auf 163.800 € steigen werden. Im Haushalt sind
105.000 € als Auszahlung und 85.500 € als Einzahlung aus Fördergeldern
dargestellt. Im gestellten Förderantrag wurden die zuwendungsfähigen Kosten auf
156.600 €, die Gesamtkosten auf 163.800 € und die beantragte Förderung auf
140.940 € beziffert.
Der
Saldo aus der Maßnahme erhöht sich somit von bislang 20 T€ auf 22.860 €. Da
aber die Mehrauszahlung sich auf 58.800 € beläuft (163.800 € neu abzgl. 105.000
€ HH 2022), ist eine überplanmäßige Auszahlung zu beschließen. Eine Deckung der
Mehrauszahlung ist im Wesentlichen durch die beantragte höhere Fördersumme
gegeben (140.940 € neu abzgl. 85.000 € HH 2022).
f.
Die
Entwicklung der Strom- und Heizkosten wird zu einer erheblichen
Aufwandserhöhung führen. Die bestehenden Gaslieferverträge laufen zum
30.09.2022 aus, danach ist mit einer massiven Kostensteigerung zu rechnen.
Ebenso bekannt ist, dass es im Bereich der Heizölpreise der Aufwand sich
erhöhen wird. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann aufgrund der sich extrem schnell
verändernden Preisstruktur noch keine verlässliche Schätzung abgegeben werden.
g.
Nicht
einschätzbar ist derzeit die finanzielle Belastung der Gemeinde Nottuln durch
die Flüchtlingswelle bedingt durch den Ukrainekrieg. Neben der derzeit im Fokus
stehenden humanitären Hilfe, wird bereits auf allen staatlichen Ebenen an einer
Lastenverteilung gearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
zusätzlichen investiven Mittel von 225 T€ sind für die Auftragsvergabe Kita-Neubau
notwendig. Die überplanmäßige Auszahlung wird aber nicht im Haushaltsjahr 2022
fällig werden.
Die weiteren
zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 58.800 T€ für die B+R-Boxen werden
bis auf 2.860 € durch erwartete höhere Fördermittel gedeckt.
Für die außer-
und überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 141 T€ können zu
Beginn des Haushaltsjahres noch keine Deckungsvorschläge unterbreitet werden.
Sollte dies auch im weiteren Verlauf des Jahres nicht möglich sein, wird das
Jahresergebnis 2022 entsprechend belastet.
Anlagen:
keine