Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW
Hier: Antrag zur Pflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Gemeinden Havixbeck und Nottuln sowie der Stadt Billerbeck

Antrag der Fraktion UBG
Hier: Antrag zur konkreten Umsetzung der Bürgeranregung „Pflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Gemeinden Havixbeck und Nottuln sowie der Stadt Billerbeck“
Vorlage
028/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Vorschlag der UBG-Fraktion:

Im ersten Schritt wird ein runder Tisch mit interessierten Landwirten und Flächeneigentümern, Vertretern der Gemeinde Nottuln und der Bezirksregierung, und der Antragstellerin zeitnah einberufen. Das langfristige Ziel ist die Errichtung von 10 Km Hecke auf dem Gemeindegebiet Nottuln.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Der Ausschuss / Der Gemeinderat begrüßt das Engagement des Imkervereins Havixbeck und Umgebung e.V., durch die Anpflanzung von Gehölzen die Lebensgrundlagen von Insekten zu verbessern und insofern einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt für Flora und Fauna zu leisten. Da aufgrund der Grundstücksbreiten auf den gemeindlichen Flächen die Anpflanzung einer Hecke in den meisten Fällen nicht möglich ist, soll auf diesen Flächen in einem ersten Schritt eine Brache bzw. ein Saumstreifen entwickelt werden. Hierzu sollen auch die Flächen mit geringen Breiten von 1m aufwärts dienen.

Ob zukünftig in einem weiteren Schritt hier auch Gehölze gepflanzt werden können, ist abzuwarten. Da jedoch die Existenz von Saumstrukturen als Lebens- und Nahrungsraum für In-sekten von besonderer Bedeutung sind, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Flächen zu ermitteln und diese sukzessive zu entwickeln. Die Ergebnisse des LEADER-Projektes „Schaffung naturnaher Wegeränder in der Region Baumberge“ sollten dabei ggfls. mit einbezogen werden.

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeinde Nottuln ist am 10.11.2020 ein Antrag nach § 24 GO NRW zugegangen, der die Anpflanzung von 30 km Hecke auf dem Gemeindegebiet Havixbeck und Nottuln sowie dem Stadtgebiet Billerbeck begehrt.

 

Zusätzlich ist der Gemeinde Nottuln am 12.12.2021 der Antrag der UBG-Fraktion zugegangen, welcher eine konkrete Umsetzung der o.g. Bürgeranregung begehrt.

 

Der Antrag nach § 24 GO NRW wurde mit der Vorlage 185/2020 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität am 01.12.2020 beraten. Als Beschluss wurde die nachfolgende Beauftragung gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, sich der Anregung anzunehmen und sich mit den anderen Kommunen zu beraten.“

 

Zur Abstimmung mit den Nachbarkommunen Billerbeck und Havixbeck fand am 28.09.2021 ein erster Termin statt und am 01.12.2021 ein weiterer Termin statt. Zusätzlich wurde zum zweiten Termin, zur Erarbeitung einer einheitlichen Linie, die Untere Naturschutzbehörde Kreis Coesfeld und das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld eingeladen. Es wurde sich auf eine einheitliche Vorlage verständigt welche im Nachgang erarbeitet wurde.

 

Einheitliche Vorlage:

Die erstmalige Beratung dieses Antrages hat bereits im Frühjahr vergangenen Jahres stattgefunden. Die Entscheidung über den Antrag wurde zunächst zurückgestellt, um möglichst unter Einbeziehung des LEADER-Projektes „Schaffung naturnaher Wegeränder in der Region Baumberge“ weitergehende Handlungsansätze zu erhalten.

 

Der Antrag des Imkervereins bezog sich auf Nottuln, Billerbeck und Havixbeck. Unter Beteiligung von Vertretern der unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzzentrums (als Trägerin des LEADER-Projektes) hat eine Abstimmung die 3 Kommunen auf der Arbeitsebene stattgefunden. Übereinstimmend musste festgestellt werden, dass geeignete gemeindliche Flächen für die Anpflanzung von Hecken wegen des umfangreichen Platzbedarfes (Breite 8 m) nur in ganz begrenztem Umfang zur Verfügung stehen bzw. bereits mit Hecken bepflanzt sind. Alle Beteiligten haben jedoch die besondere Bedeutung von naturnah gestalteten Saumstrukturen für Insekten hervorgehoben. Besonders eignen sich hierfür Wegeränder, die in vielen Fällen bisher durch ihre Gestaltung und Pflege für Insekten nur bedingt als Lebens- und Nahrungsraum geeignet sind.  Darüber hinaus können aber auch Flächen, die mindestens 1 m breit sind, für die Anlage einer Brache bzw. eines Saumstreifes genutzt werde. Aus diesem Grunde wird empfohlen, ggfls. unter Einbeziehung der Ergebnisse des LEADER-Projektes entsprechende Flächen zu ermitteln und deren Aufwertung und Entwicklung sukzessive vor-zunehmen.

 

Die Verwaltung wird zum Herbst einen entsprechenden Sachstandbericht im zuständigen Ausschuss vorlegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1       Antrag der UBG-Fraktion - Antrag zur konkreten Umsetzung der Bürgeranregung „Pflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Gemeinden Havixbeck und Nottuln sowie der Stadt Billerbeck

 

Anlage 2       Vorlage der Gemeinde Havixbeck, welche am 10.02.2022 vom Rat der Gemeinde Havixbeck beschlossen wurde.