Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die monatliche
Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr ab dem
01.03.2022 anzupassen.
Die monatlichen
Aufwandsentschädigungen werden zum 01.03.2022 wie folgt festgesetzt:
-
Leiter der Feuerwehr 319,00
€
-
stellv. Leiter der Feuerwehr 160,00
€
-
Zugführer 90,00
€
-
stellv. Zugführer 44,00
€
-
Jugendfeuerwehrwart 90,00
€
-
stellv. Jugendfeuerwehrwart 44,00
€
-
Gerätewart (Atemschutz,Kleiderwart) 90,00
€
Sachverhalt:
Für Aufwandsentschädigungen der
Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr gibt es keine zwingende gesetzliche
Regelung. Gemäß § 12 Abs. 7 BHKG orientiert sich die Höhe an den Bestimmungen
der Entschädigungsverordnung. Die Bürgermeisterkonferenz im Kreis Coesfeld hat
im Jahr 2001 empfohlen, dass sich die Kommunen an den Aufwandsentschädigungen
der Bezirksbrandmeister bzw. der Kreisbrandmeister orientieren sollen.
Mit der „Verordnung über die
Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von
Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und
deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (Aufwandsentschädigungsverordnung
Bezirksbrandmeister) vom 06.01.2021“ hat das Ministerium für Inneres und
Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen u.a. die Aufwandsentschädigung der
Bezirksbrandmeister zum 01.01.2021 von bisher 728,00 € auf 850,00 € monatlich
angehoben.
Der Kreistag hat mit Beschluss vom
31.10.2001 festgelegt, dass in Abstufung zum Bezirksbrandmeister der
Kreisbrandmeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75% der
Aufwandsentschädigung des Bezirksbrandmeisters erhalten soll. Gleichzeitig
wurde den kreisangehörigen Kommunen unter 30.000 Einwohnern empfohlen, dem
Leiter der örtlichen freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der Aufwandsentschädigung des
Kreisbrandmeisters zu gewähren. Die Stellvertreter des Leiters (stellv.
Wehrführer) erhalten 50% dieser Summe als eigene Aufwandsentschädigung.
Unter Beibehaltung der Regelung ergibt
sich folgende Neu-Berechnung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der
Nottulner Wehrführung:
850,00 € Pauschale Bezirksbrandmeister
75 % = 637,50 € Pauschale Kreisbrandmeister (aufgerundet
638,00 €)
50 % = 319,00 € Pauschale Leiter der Feuerwehr
50 % = 159,50 € Pauschale stellv. Leiter (aufgerundet 160,00 €)
In Ermangelung von konkreten Regelungen
auf Landes- bzw. Kreisebene wird vorgeschlagen, die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung analog der Erhöhung der Aufwandsentschädigung der
Bezirksbrandmeister vorzunehmen.
Diese
Erhöhung von 728,00 € auf 850,00 €
beträgt 122,00 € oder 16,76 %, aufgerundet 17 %. Unter Berücksichtigung
dieses Prozentsatzes ergeben sich die im Beschlussentwurf dargelegten
Erhöhungsbeträge.
Der prozentual höhere Anstieg der
Aufwandsentschädigung ist für alle bislang berücksichtigten Funktionsträger
insbesondere auch aufgrund der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen in der
Entschädigungsverordnung zum 01.01.2022 gerechtfertigt.
Die
monatlichen Aufwandsentschädigungen verändern sich gegenüber den bisherigen
Leistungen wie folgt:
Funktion |
neu |
gerundet |
bisher |
Leiter der
Freiwilligen Feuerwehr |
319,00 € |
319,00 € |
273,00 € |
Stellv.
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (50 %) |
159,50 € |
160,00 € |
137,00 € |
Zugführer |
87,75 € |
90,00 € |
75,00 € |
Stellv.
Zugführer (50%) |
44,00 € |
44,00 € |
37,50 € |
Jugendfeuerwehrwart |
87,75 € |
90,00 € |
75,00€ |
Stellv.
Jugendfeuerwehwart (50%) |
44,00 € |
44,00 € |
37,50 € |
Gerätewart
einschl. Atemschutz u. Kleiderwart |
87,75 € |
90,00 € |
75,00 € |
Durch die Erhöhung der
Aufwandsentschädigungen entsteht ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von
3.996,00 € (gerundet 4.000,00 €).
Finanzielle Auswirkungen:
jährliche
Mehrkosten in Höhe von 4.000,00 €