Betreff
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln ab dem 01.03.2022
Vorlage
027/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, die monatliche Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 01.03.2022 anzupassen.

 

Die monatlichen Aufwandsentschädigungen werden zum 01.03.2022 wie folgt festgesetzt:

 

- Leiter der Feuerwehr                                319,00 €

- stellv. Leiter der Feuerwehr                     160,00 €

- Zugführer                                                     90,00 €

- stellv. Zugführer                                         44,00 €

- Jugendfeuerwehrwart                               90,00 €

- stellv. Jugendfeuerwehrwart                   44,00 €

- Gerätewart (Atemschutz,Kleiderwart)     90,00 €

 

 


Sachverhalt:

Für Aufwandsentschädigungen der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr gibt es keine zwingende gesetzliche Regelung. Gemäß § 12 Abs. 7 BHKG orientiert sich die Höhe an den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung. Die Bürgermeisterkonferenz im Kreis Coesfeld hat im Jahr 2001 empfohlen, dass sich die Kommunen an den Aufwandsentschädigungen der Bezirksbrandmeister bzw. der Kreisbrandmeister orientieren sollen.

 

Mit der „Verordnung über die Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister) vom 06.01.2021“ hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen u.a. die Aufwandsentschädigung der Bezirksbrandmeister zum 01.01.2021 von bisher 728,00 € auf 850,00 € monatlich angehoben.

 

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 31.10.2001 festgelegt, dass in Abstufung zum Bezirksbrandmeister der Kreisbrandmeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75% der Aufwandsentschädigung des Bezirksbrandmeisters erhalten soll. Gleichzeitig wurde den kreisangehörigen Kommunen unter 30.000 Einwohnern empfohlen, dem Leiter der örtlichen freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der Aufwandsentschädigung des Kreisbrandmeisters zu gewähren. Die Stellvertreter des Leiters (stellv. Wehrführer) erhalten 50% dieser Summe als eigene Aufwandsentschädigung.

 

Unter Beibehaltung der Regelung ergibt sich folgende Neu-Berechnung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Nottulner Wehrführung:

 

850,00 €           Pauschale Bezirksbrandmeister

 

75 % =             637,50 €          Pauschale Kreisbrandmeister        (aufgerundet 638,00 €)

 

50 % =             319,00 €          Pauschale Leiter der Feuerwehr

 

50 % =             159,50 €          Pauschale stellv. Leiter                   (aufgerundet 160,00 €)

 

 

In Ermangelung von konkreten Regelungen auf Landes- bzw. Kreisebene wird vorgeschlagen, die Erhöhung der Aufwandsentschädigung analog der Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Bezirksbrandmeister vorzunehmen.

 

 

 

 

Diese Erhöhung von 728,00 € auf 850,00 € beträgt 122,00 € oder 16,76 %, aufgerundet 17 %. Unter Berücksichtigung dieses Prozentsatzes ergeben sich die im Beschlussentwurf dargelegten Erhöhungsbeträge.

 

Der prozentual höhere Anstieg der Aufwandsentschädigung ist für alle bislang berücksichtigten Funktionsträger insbesondere auch aufgrund der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen in der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2022 gerechtfertigt.

Die monatlichen Aufwandsentschädigungen verändern sich gegenüber den bisherigen Leistungen wie folgt:

 

 

Funktion

 

neu

 

gerundet

 

bisher

Leiter der Freiwilligen Feuerwehr

319,00 €

319,00 €

273,00 €

Stellv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (50 %)

159,50 €

160,00 €

137,00 €

Zugführer

87,75 €

90,00 €

75,00 €

Stellv. Zugführer (50%)

44,00 €

44,00 €

37,50 €

Jugendfeuerwehrwart

87,75 €

90,00 €

75,00€

Stellv. Jugendfeuerwehwart (50%)

44,00 €

44,00 €

37,50 €

Gerätewart einschl. Atemschutz u. Kleiderwart

87,75 €

90,00 €

75,00 €

 

Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen entsteht ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von 3.996,00 € (gerundet 4.000,00 €).

 


Finanzielle Auswirkungen:

jährliche Mehrkosten in Höhe von 4.000,00 €