Betreff
Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2021 in das Jahr 2022
Vorlage
007/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 7.990.669,33 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2022 bis 2025 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) zu, der gemeindlichen Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vorsieht. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2021 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 7.990.669,33 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Die Zusammensetzung ist der Anlage 1 „Ermächtigungsübertragungen 2021/2022“ zu entnehmen. Diese Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen ist im Wesentlichen auf folgende Projekte zurückzuführen:

 

1. Innere Verwaltung

            Ankauf von Flächen                                                   rd. 0,7 Mio. €

Die Auszahlungen für Grundstücksankäufe sind mit 9% an den Ermächtigungsübertragungen beteiligt.

 

2. Schulen:

Wiederherstellung Sebastian Grundschule nach Brand        rd. 1,7 Mio. €

Sekundarschule (Planungskosten für Baumaßnahmen)      rd. 0,2 Mio. €

Planungskosten Gymnasium (neue pädagogische

Architektur)                                                              rd. 0,1 Mio. €

Beschaffung von EDV und Mobiliar                                rd. 0,1 Mio. €

Gesamt Schulen                                                     rd. 2,1 Mio. €

Die Investitionen betragen in diesem Bereich 26% der Ermächtigungsübertragungen.

 

3. Sportförderung:

            Sportstättenkonzept

          (Umbau alter Tennisplatz Appelhülsen)                           rd. 0,2 Mio. €

          Kunstrasenplatz Borussia Darup                                    rd. 0,8 Mio. €

          umfangreiche Sanierungsmaßnahme Umkleide Darup        rd. 0,3 Mio. €

          Sanierungsmaßnahme Niederstockumer Weg                  rd. 0,3 Mio. €

          Gesamt Sportförderung                                                    rd. 1,6 Mio. €

Die Investitionen betragen in diesem Bereich 20% der Ermächtigungsübertragungen.

 

4. Straßenbauprojekte:

Straßenbau Industriestr. Appelhülsen                               0,4 Mio. €

Sanierung/Neubau von Brücken                                      0,2 Mio. €

Sonstiges (z.B. Ampelanlage, Beleuchtung etc.)                 0,1 Mio. €

Sonstige Straßenbaumaßnahmen, Zaunanlage                             0,1 Mio. €

Radwegeausbau K11/K13                                             0,2 Mio. €

Gesamt Verkehrsflächen                                                     1,0 Mio. €

Die Investitionen in den Straßenbau betragen rund 12% der Ermächtigungsübertragungen.

 

5. Projekte aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung:

Beschaffung Einsatzleitwagen (ELW 1)                                       0,2 Mio. €

Feuerwehrgerätehaus Appelhülsen                                  1,7 Mio. €

Sanierung Feuerwehrgerätehaus Darup                            0,2 Mio. €

Gesamt Sicherheit und Ordnung                                        2,1 Mio. €

Insgesamt stellt dieser Bereich 26% der Ermächtigungsübertragungen dar.

 

Die fünf Bereiche Innere Verwaltung, Schulen, Sportförderung, Straßenbau und Sicherheit/Ordnung umfassen somit rund 7,5 Mio. € bzw. 94% an der Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen.

 

Der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage sind die Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf die liquiden Mittel bis zum Jahr 2025 zu entnehmen. Ausgehend von dem Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2022 in Höhe von 14.334.775,- €, der Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Haushaltsjahres 2022, den Änderungen auf die Finanzsituation durch die Ermächtigungsübertragungen, den Einzahlungen für geförderte Maßnahmen sowie den Kreditermächtigungen könnte sich der Endbestand zum 31.12.2022 auf rd. 10,7 Mio. € belaufen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragungen der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2021 in das Haushaltsjahr 2022 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 7.990.669,33 €. Zum 01.01.2022 beträgt der Anfangsbestand der liquiden Mittel 14.334.775,- €. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2022 mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres 2022 (gem. Beschluss des Haushaltes 2022 vom 14.12.2021 = -1.090.867,- €), den Einzahlungen aus Förderungen, die mit den Ermächtigungsübertragungen im Zusammenhang stehen, und den Kreditermächtigungen aus den Haushaltsjahren 2020/2021 auf 10.724.383,- € belaufen (siehe Anlage 2 dieser Vorlage).

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2021/2022

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen 2021/2022