Beschlussvorschlag:
Die Errichtung
einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Astrid-Lindgren-Grundschule wird
nicht weiterverfolgt.
Im
Gegenzug wird die Gemeinde beauftragt (in Zusammenarbeit mit der GFC) andere
Gebäude zur Errichtung kleinerer PV-Anlagen zu ermitteln.
Sachverhalt:
Anfang
Juli 2020 hat das Gebäudemanagement der Gemeinde Nottuln vom Kreis Coesfeld ein
Informationsschreiben zur geplanten Photovoltaik-Offensive für Kommunalgebäude
erhalten. Diese sollte den Kommunen im Kreis einen Anreiz bzw. die Möglichkeit
bieten, ohne großen eigenen Planungs- und Finanzaufwand, PV-Anlagen auf
kommunalen Dächern zu errichten. Zu diesem Zwecke wurde vom Kreis eigens die
GFC (Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH
vertreten durch Herrn Bischoff) ins Leben gerufen.
Die
Gemeinde Nottuln hat bereits bei Erhalt des Informationsschreibens ihr
Interesse an dieser Initiative bekundet und alle erforderlichen Daten zur
Ermittlung geeigneter Gebäude wurden zeitnah durch das Energiemanagement an
Herrn Bischoff übermittelt. Durch die GFC wurden zunächst sämtliche
gemeindeeigenen Dachflächen bezüglich der Dachausrichtung, Verschattung usw. und
somit ihrer Eignung mittels des Solarkatasters überprüft. Anschließend wurden
anhand der Verbrauchsdaten, mögliche Anlagengrößen für geeignete Gebäude eruiert.
Nach einem Ratsbeschluss hat sich die Gemeinde Nottuln dann offiziell der
PV-Offensive des Kreises Coesfeld angeschlossen.
Neben
der Ermittlung geeigneter Gebäude sollte im Rahmen der PV-Offensive die Ausschreibung,
Anschaffung, Montage und Wartung der Anlage über die GFC erfolgen. Die Gemeinde
Nottuln würde dann nach Errichtung der Anlage den erzeugten Strom im eigenen
Gebäude nutzen können und lediglich eine Pacht für die Anlage . Nach
ausführlicher Prüfung aller Daten wurden fünf Gebäude als geeignet für größere
Anlagen von ca. 30 kWp ermittelt. Nach einer Ortsbegehung mit der GFC sowie
einer ausführlichen Prüfung seitens der Gemeinde Nottuln, stellte sich leider
heraus, dass ein Großteil der Gebäude vorwiegend aufgrund des Baualters, in den
nächsten Jahren abgängig ist und sich somit nicht für die Installation einer PV
Anlage eignet. Weitere Gründe für die Nichteignung einzelner Gebäude waren
vorhandener Denkmalschutz oder bereits geplante energetische
Sanierungskonzepte. Bei der Begehung und aus genannten Gründen, wurde lediglich
das Dach des westlichen Gebäudeteils (Baujahr 1955) der Astrid-Lindgren-Schule
als möglicher Standort einer PV-Anlage festgelegt.
Die
GFC hat daraufhin für mehrere Kommunen im Kreis eine Ausschreibung für
PV-Anlagen in die Wege geleitet und ausgewertet, u. a. auch für die
Astrid-Lindgren-Schule. Die Umsetzung sollte im ersten und zweiten Quartal 2022
erfolgen.
Bei
Umsetzung der in der PV-Offensive geplanten Maßnahmen sowie im Förderfall, ist
die Gemeinde Nottuln für den Nachweis der Standsicherheit des Dachtragwerkes
verantwortlich. Dieser sollte laut GFC aber erst nach Ausschreibung erfolgen.
Zur Dachkonstruktion gibt es weder einen Plan noch eine Statik. Zur Zeit der
Errichtung war es üblich, Dachstühle zimmermäßig ohne rechnerischen Nachweis zu
erstellen. Um das Tragwerk zu beurteilen, wurde ein Aufmaß des Dachstuhles
beauftragt, erstellt und dem Ingenieurbüro Böckermann und Hölscher zur
Beurteilung zur Verfügung gestellt, welches folgendes festgestellt hat:
Wenn
eine zusätzliche Last auf das Tragwerk kommt, muss der Dachstuhl rechnerisch
nachgewiesen werden. Hierzu sind weitere Untersuchungen wie z.B. das Öffnen der
Fußpunkte erforderlich. Aus Erfahrung geht Herr Böckermann davon aus, dass bei
einem rechnerischen Nachweis eine Verstärkung der Dachkonstruktion nötig ist,
wodurch dann zusätzliche Kosten, die noch nicht genau beziffert werden können,
entstehen.
Weiterhin
wurde das Dach mit einem Dachdecker der Fa. Kleinwechter und Bröker
begutachtet. Bei der Dacheindeckung handelt es sich um eine 65 Jahre alte
Pfanneneindeckung, die Dachpfannen sind mit Zement vermörtelt und ohne Folie
verlegt. Das Dach ist entsprechend dem Alter in einem guten Zustand und wird
voraussichtlich auch noch weitere 15 Jahre halten, wenn keine Veränderungen
vorgenommen werden. Bei der Montage einer PV-Anlage kann man davon auszugehen,
dass die alte Dacheindeckung Schaden nimmt, da für die Befestigung der Anlage
Dachziegel aufgenommen werden müssen und das bis dahin homogene Dachtragwerk
aufgelöst wird. Deshalb ist es ratsam, die Dacheindeckung vor der Montage der
PV-Anlage zu erneuern. Auch hier entstehen Aufwendungen, die im Moment nur grob
überschlagen werden können.
Kosten
und der Aufwand für die Installation der geplanten PV-Anlage stehen nach
Einschätzung der Gemeinde Nottuln nicht im Verhältnis zum Nutzen. Aufgrund der
zusätzlich anfallenden Aufwendungen für einen statischen Nachweis, eine
Dachertüchtigung und Erneuerung, ist eine Amortisation der PV-Anlage auch bei
einer 90% Förderung, im voraussichtlichen Nutzungszeitraum, nicht
gewährleistet. Zudem sind diese Aufwendungen nicht im Haushalt eingestellt. Daher
empfiehlt die Gemeinde, Abstand von der geplanten Maßnahme zur Errichtung einer
PV-Anlage auf dem Dach der Astrid-Lindgren-Grundschule zu nehmen. Derzeitig
bezieht die Gemeinde Nottuln für dieses Gebäude 100% Öko-Strom zu einem sehr
günstigen Tarif (5-7 ct/kWh).
Die
GFC wurde bereits darum gebeten, eine Auflistung weiterer geeigneter Gebäude zu
erstellen, auf denen sich dann kleinere Anlagen realisieren lassen. Laut
aktuell vorliegenden Informationen wird es einen zweiten Förderzeitraum für
eine mögliche 90% Förderung geben. Dieser sollte dann mit einer sorgfältigen
Vorplanung genutzt werden. So kann gewährleistet werden, dass die notwenigen
finanziellen Mittel im Haushalt bereitstehen und erforderliche statische
Prüfungen zur tatsächlichen Eignung der Dächer können rechtzeitig vorab
erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
ist zu prüfen, ob ein zweiter Förderzeitraum für eine mögliche 90% Förderung
oder eine andere entsprechende Fördermöglichkeit genutzt werden kann. Auch
Kosten für eine Vorplanung inklusive der erforderlichen statischen Prüfungen sind
zu berücksichtigen.
Anlagen:
keine