Betreff
Photovoltaik-Offensive für Kommunalgebäude, hier: Astrid-Lindgren-Schule
Vorlage
005/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Astrid-Lindgren-Grundschule wird nicht weiterverfolgt.

Im Gegenzug wird die Gemeinde beauftragt (in Zusammenarbeit mit der GFC) andere Gebäude zur Errichtung kleinerer PV-Anlagen zu ermitteln.

 


Sachverhalt:

Anfang Juli 2020 hat das Gebäudemanagement der Gemeinde Nottuln vom Kreis Coesfeld ein Informationsschreiben zur geplanten Photovoltaik-Offensive für Kommunalgebäude erhalten. Diese sollte den Kommunen im Kreis einen Anreiz bzw. die Möglichkeit bieten, ohne großen eigenen Planungs- und Finanzaufwand, PV-Anlagen auf kommunalen Dächern zu errichten. Zu diesem Zwecke wurde vom Kreis eigens die GFC (Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH vertreten durch Herrn Bischoff) ins Leben gerufen.

Die Gemeinde Nottuln hat bereits bei Erhalt des Informationsschreibens ihr Interesse an dieser Initiative bekundet und alle erforderlichen Daten zur Ermittlung geeigneter Gebäude wurden zeitnah durch das Energiemanagement an Herrn Bischoff übermittelt. Durch die GFC wurden zunächst sämtliche gemeindeeigenen Dachflächen bezüglich der Dachausrichtung, Verschattung usw. und somit ihrer Eignung mittels des Solarkatasters überprüft. Anschließend wurden anhand der Verbrauchsdaten, mögliche Anlagengrößen für geeignete Gebäude eruiert. Nach einem Ratsbeschluss hat sich die Gemeinde Nottuln dann offiziell der PV-Offensive des Kreises Coesfeld angeschlossen.

Neben der Ermittlung geeigneter Gebäude sollte im Rahmen der PV-Offensive die Ausschreibung, Anschaffung, Montage und Wartung der Anlage über die GFC erfolgen. Die Gemeinde Nottuln würde dann nach Errichtung der Anlage den erzeugten Strom im eigenen Gebäude nutzen können und lediglich eine Pacht für die Anlage . Nach ausführlicher Prüfung aller Daten wurden fünf Gebäude als geeignet für größere Anlagen von ca. 30 kWp ermittelt. Nach einer Ortsbegehung mit der GFC sowie einer ausführlichen Prüfung seitens der Gemeinde Nottuln, stellte sich leider heraus, dass ein Großteil der Gebäude vorwiegend aufgrund des Baualters, in den nächsten Jahren abgängig ist und sich somit nicht für die Installation einer PV Anlage eignet. Weitere Gründe für die Nichteignung einzelner Gebäude waren vorhandener Denkmalschutz oder bereits geplante energetische Sanierungskonzepte. Bei der Begehung und aus genannten Gründen, wurde lediglich das Dach des westlichen Gebäudeteils (Baujahr 1955) der Astrid-Lindgren-Schule als möglicher Standort einer PV-Anlage festgelegt.

 

Die GFC hat daraufhin für mehrere Kommunen im Kreis eine Ausschreibung für PV-Anlagen in die Wege geleitet und ausgewertet, u. a. auch für die Astrid-Lindgren-Schule. Die Umsetzung sollte im ersten und zweiten Quartal 2022 erfolgen.

 

Bei Umsetzung der in der PV-Offensive geplanten Maßnahmen sowie im Förderfall, ist die Gemeinde Nottuln für den Nachweis der Standsicherheit des Dachtragwerkes verantwortlich. Dieser sollte laut GFC aber erst nach Ausschreibung erfolgen. Zur Dachkonstruktion gibt es weder einen Plan noch eine Statik. Zur Zeit der Errichtung war es üblich, Dachstühle zimmermäßig ohne rechnerischen Nachweis zu erstellen. Um das Tragwerk zu beurteilen, wurde ein Aufmaß des Dachstuhles beauftragt, erstellt und dem Ingenieurbüro Böckermann und Hölscher zur Beurteilung zur Verfügung gestellt, welches folgendes festgestellt hat:

 

Wenn eine zusätzliche Last auf das Tragwerk kommt, muss der Dachstuhl rechnerisch nachgewiesen werden. Hierzu sind weitere Untersuchungen wie z.B. das Öffnen der Fußpunkte erforderlich. Aus Erfahrung geht Herr Böckermann davon aus, dass bei einem rechnerischen Nachweis eine Verstärkung der Dachkonstruktion nötig ist, wodurch dann zusätzliche Kosten, die noch nicht genau beziffert werden können, entstehen.

 

Weiterhin wurde das Dach mit einem Dachdecker der Fa. Kleinwechter und Bröker begutachtet. Bei der Dacheindeckung handelt es sich um eine 65 Jahre alte Pfanneneindeckung, die Dachpfannen sind mit Zement vermörtelt und ohne Folie verlegt. Das Dach ist entsprechend dem Alter in einem guten Zustand und wird voraussichtlich auch noch weitere 15 Jahre halten, wenn keine Veränderungen vorgenommen werden. Bei der Montage einer PV-Anlage kann man davon auszugehen, dass die alte Dacheindeckung Schaden nimmt, da für die Befestigung der Anlage Dachziegel aufgenommen werden müssen und das bis dahin homogene Dachtragwerk aufgelöst wird. Deshalb ist es ratsam, die Dacheindeckung vor der Montage der PV-Anlage zu erneuern. Auch hier entstehen Aufwendungen, die im Moment nur grob überschlagen werden können.

 

Kosten und der Aufwand für die Installation der geplanten PV-Anlage stehen nach Einschätzung der Gemeinde Nottuln nicht im Verhältnis zum Nutzen. Aufgrund der zusätzlich anfallenden Aufwendungen für einen statischen Nachweis, eine Dachertüchtigung und Erneuerung, ist eine Amortisation der PV-Anlage auch bei einer 90% Förderung, im voraussichtlichen Nutzungszeitraum, nicht gewährleistet. Zudem sind diese Aufwendungen nicht im Haushalt eingestellt. Daher empfiehlt die Gemeinde, Abstand von der geplanten Maßnahme zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der Astrid-Lindgren-Grundschule zu nehmen. Derzeitig bezieht die Gemeinde Nottuln für dieses Gebäude 100% Öko-Strom zu einem sehr günstigen Tarif (5-7 ct/kWh).

Die GFC wurde bereits darum gebeten, eine Auflistung weiterer geeigneter Gebäude zu erstellen, auf denen sich dann kleinere Anlagen realisieren lassen. Laut aktuell vorliegenden Informationen wird es einen zweiten Förderzeitraum für eine mögliche 90% Förderung geben. Dieser sollte dann mit einer sorgfältigen Vorplanung genutzt werden. So kann gewährleistet werden, dass die notwenigen finanziellen Mittel im Haushalt bereitstehen und erforderliche statische Prüfungen zur tatsächlichen Eignung der Dächer können rechtzeitig vorab erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es ist zu prüfen, ob ein zweiter Förderzeitraum für eine mögliche 90% Förderung oder eine andere entsprechende Fördermöglichkeit genutzt werden kann. Auch Kosten für eine Vorplanung inklusive der erforderlichen statischen Prüfungen sind zu berücksichtigen.

 


Anlagen:

keine