Betreff
Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes für die Gemeinde Nottuln
Vorlage
001/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1)    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Nahmobilitätskonzept durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen.

2)    Dazu soll kurzfristig eine Angebotsabfrage in die Wege geleitet, erhaltene Angebote verglichen und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 23.06.2020 wurde im Zuge der Beratung des TOP 7.1: „Verkehrsentwicklung im Ortsteil Nottuln und Aktualisierung des Verkehrsmodells - Vorstellung der Erhebungsergebnisse und weiteres Vorgehen“ beschlossen, dass die Verwaltung einen Nahmobilitätsplan entwickelt, der solche Maßnahmen berücksichtigt, die einen sicheren Rad- und Fußverkehr gewährleisten, das Gesamtverkehrsaufkommen reduzieren sowie zu einer Verkehrsverlagerung führen (vgl. Anlage 1: Niederschrift Ratssitzung 23.06.2020).

 

Im Rahmen der ursprünglichen Auftragsvergabe des Mobilitätskonzeptes Mitte letzten Jahres sowie der bevorstehenden Neuvergabe aufgrund der Kündigung seitens des beauftragten Planungsbüros erfolgte der erste Schritt, die Mobilität im Gemeindegebiet positiv zu verändern. Ziel des aufzustellenden Mobilitätskonzepts ist es, sich an den Bedürfnissen der Bürger:innen zu orientieren und damit langfristig den nichtmotorisierten und motorisierten Individualverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr so zu kombinieren, dass der Verzicht auf das eigene Auto für viele Bewohner:innen in den Ortsteilen der Gemeinde Nottuln möglich und selbstverständlich wird.

 

Neben der Bereitschaft in der Bevölkerung, auf das Auto zu verzichten und ihre Alltagswege mithilfe unterschiedlicher sowie öffentlicher Verkehrsmittel zu kombinieren, muss jedoch auch die entsprechende Infrastruktur vorhanden sein, welche die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und -angebote fördert. Gerade im Hinblick auf Fuß- und Radwege besteht jedoch Verbesserungs- und Ausbaubedarf, wenngleich in der Gemeinde bereits erste Maßnahmen, wie etwa die Einführung einer Fahrradstraße, umgesetzt werden.

 

Nahmobilität bezeichnet die individuelle Mobilität, vorzugsweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad, aber auch mit anderen nichtmotorisierten Verkehrsmitteln wie etwa Rollern, Inlinern oder ähnlichem. Mithilfe eines Nahmobilitätskonzeptes ließen sich daher vorhandene Mängel und Lücken im Rad- und Fußwegenetz erfassen sowie passgenaue Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität, insbesondere mit Blick auf die kurzen (Fuß-)Wege und interkommunalen Verbindungen zwischen den einzelnen Ortsteilen und darüber hinaus, auf dem Nottulner Gemeindegebiet erarbeiten.

 

Darüber hinaus bietet das Vorhandensein eines solchen Nahmobilitätskonzeptes auch weitere Anreize, wie etwa Mitgliedschaften (beispielsweise AGFS) in bundesweit agierenden Vereinen und Netzwerken zum Wissens- und Erfahrungsaustausch, sowie einem verbesserten Zugang zu Fördermitteln und -möglichkeiten. So ist etwa eine Zuwendungsvoraussetzung der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) das Vorliegen eines Rad- und Fußverkehrskonzeptes oder einer vergleichbaren Planunterlage mit Darstellung des vorhandenen Rad- und Fußverkehrsnetzes (siehe dazu Anlage 2: Förderrichtlinie Nahmobilität).

 

Ursprünglich war geplant, das integrierte Verkehrskonzept 2011 fortzuschreiben – entsprechende Mittel wurden für 2023 bereits in den Haushalt eingestellt. Nach reiflicher Überlegung sieht die Gemeindeverwaltung nun jedoch davon ab, da es ohnehin bei städtebaulichen Entwicklungen auf dem Nottulner Gemeindegebiet, die naturgemäß mit verkehrlichen Auswirkungen einhergehen, zu der Erstellung umfangreicher Verkehrsgutachten kommt.

 

Weiterhin unterscheidet sich das nun zusätzlich zu erarbeitende Nahmobilitätskonzept insofern vom Mobilitätskonzept, da es sich bei dem Nahmobilitätskonzept um eine Detailplanung für das Rad- und Fußverkehrsnetz handelt. Während im Mobilitätskonzept u.a. lediglich Verknüpfungsmöglichkeiten einzelner Verkehrsmittel betrachtet werden, wird im Nahmobilitätskonzept eine detaillierte Befahrung und Bewertung vorhandener Infrastruktur vorgenommen. Dennoch sind inhaltliche Überschneidungen mit dem Mobilitätskonzept nicht vermeidbar, sodass darauf geachtet werden muss, dass sich die beiden Konzepte gegenseitig ergänzen. Aufgrund dessen soll die Erarbeitung zeitnah, möglichst parallel zur anstehenden Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes erfolgen, um Synergieeffekte nutzen zu können.

 

Die Gemeindeverwaltung möchte dem Wunsch nun nachkommen und die Erarbeitung eines solchen „Nahmobilitätskonzeptes“ zeitnah an ein externes Planungsbüro vergeben. Ein solches ist notwendig, da es sowohl über die notwendigen personellen Ressourcen als auch die vertiefenden (verkehrs-)planerischen Fachkenntnisse verfügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine. Bei der Erstellung eines solchen Konzeptes durch ein externes Planungsbüro ist mit Kosten von rund 50.000 € zu rechnen. Diese wurden bereits im Haushaltsplan 2022 für 2023 als „Planungskosten für die Überarbeitung des integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes“ berücksichtigt. Darüber hinaus ebnet das Vorhandensein eines solchen Nahmobilitätskonzeptes Zugang zu Fördermöglichkeiten und -mitteln, sodass zu einem späteren Zeitpunkt geplante Vorhaben mit einem reduzierten Eigenanteil finanziert werden könnten.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Niederschrift Ratssitzung 23.06.2020

Anlage 2:         Förderrichtlinie Nahmobilität