Beschlussvorschlag:
1)
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Nahmobilitätskonzept durch ein externes
Planungsbüro erstellen zu lassen.
2)
Dazu
soll kurzfristig eine Angebotsabfrage in die Wege geleitet, erhaltene Angebote
verglichen und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Sachverhalt:
In
der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 23.06.2020 wurde im Zuge der
Beratung des TOP 7.1: „Verkehrsentwicklung im Ortsteil Nottuln und
Aktualisierung des Verkehrsmodells - Vorstellung der Erhebungsergebnisse und
weiteres Vorgehen“ beschlossen, dass die Verwaltung einen Nahmobilitätsplan
entwickelt, der solche Maßnahmen berücksichtigt, die einen sicheren Rad- und
Fußverkehr gewährleisten, das Gesamtverkehrsaufkommen reduzieren sowie zu einer
Verkehrsverlagerung führen (vgl. Anlage
1: Niederschrift Ratssitzung 23.06.2020).
Im
Rahmen der ursprünglichen Auftragsvergabe des Mobilitätskonzeptes Mitte letzten
Jahres sowie der bevorstehenden Neuvergabe aufgrund der Kündigung seitens des
beauftragten Planungsbüros erfolgte der erste Schritt, die Mobilität im
Gemeindegebiet positiv zu verändern. Ziel des aufzustellenden
Mobilitätskonzepts ist es, sich an den Bedürfnissen der Bürger:innen zu
orientieren und damit langfristig den nichtmotorisierten und motorisierten
Individualverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr so zu kombinieren,
dass der Verzicht auf das eigene Auto für viele Bewohner:innen in den
Ortsteilen der Gemeinde Nottuln möglich und selbstverständlich wird.
Neben
der Bereitschaft in der Bevölkerung, auf das Auto zu verzichten und ihre Alltagswege
mithilfe unterschiedlicher sowie öffentlicher Verkehrsmittel zu kombinieren,
muss jedoch auch die entsprechende Infrastruktur vorhanden sein, welche die
Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und -angebote fördert. Gerade im Hinblick
auf Fuß- und Radwege besteht jedoch Verbesserungs- und Ausbaubedarf, wenngleich
in der Gemeinde bereits erste Maßnahmen, wie etwa die Einführung einer
Fahrradstraße, umgesetzt werden.
Nahmobilität
bezeichnet die individuelle Mobilität, vorzugsweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad,
aber auch mit anderen nichtmotorisierten Verkehrsmitteln wie etwa Rollern,
Inlinern oder ähnlichem. Mithilfe eines Nahmobilitätskonzeptes ließen sich
daher vorhandene Mängel und Lücken im Rad- und Fußwegenetz erfassen sowie
passgenaue Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität, insbesondere mit Blick
auf die kurzen (Fuß-)Wege und interkommunalen Verbindungen zwischen den
einzelnen Ortsteilen und darüber hinaus, auf dem Nottulner Gemeindegebiet
erarbeiten.
Darüber
hinaus bietet das Vorhandensein eines solchen Nahmobilitätskonzeptes auch
weitere Anreize, wie etwa Mitgliedschaften (beispielsweise AGFS) in bundesweit
agierenden Vereinen und Netzwerken zum Wissens- und Erfahrungsaustausch, sowie
einem verbesserten Zugang zu Fördermitteln und -möglichkeiten. So ist etwa eine
Zuwendungsvoraussetzung der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) das
Vorliegen eines Rad- und Fußverkehrskonzeptes oder einer vergleichbaren
Planunterlage mit Darstellung des vorhandenen Rad- und Fußverkehrsnetzes (siehe dazu Anlage 2: Förderrichtlinie
Nahmobilität).
Ursprünglich
war geplant, das integrierte Verkehrskonzept 2011 fortzuschreiben –
entsprechende Mittel wurden für 2023 bereits in den Haushalt eingestellt. Nach
reiflicher Überlegung sieht die Gemeindeverwaltung nun jedoch davon ab, da es
ohnehin bei städtebaulichen Entwicklungen auf dem Nottulner Gemeindegebiet, die
naturgemäß mit verkehrlichen Auswirkungen einhergehen, zu der Erstellung
umfangreicher Verkehrsgutachten kommt.
Weiterhin
unterscheidet sich das nun zusätzlich zu erarbeitende Nahmobilitätskonzept
insofern vom Mobilitätskonzept, da es sich bei dem Nahmobilitätskonzept um eine
Detailplanung für das Rad- und Fußverkehrsnetz handelt. Während im
Mobilitätskonzept u.a. lediglich Verknüpfungsmöglichkeiten einzelner
Verkehrsmittel betrachtet werden, wird im Nahmobilitätskonzept eine
detaillierte Befahrung und Bewertung vorhandener Infrastruktur vorgenommen.
Dennoch sind inhaltliche Überschneidungen mit dem Mobilitätskonzept nicht
vermeidbar, sodass darauf geachtet werden muss, dass sich die beiden Konzepte
gegenseitig ergänzen. Aufgrund dessen soll die Erarbeitung zeitnah, möglichst
parallel zur anstehenden Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes erfolgen, um
Synergieeffekte nutzen zu können.
Die
Gemeindeverwaltung möchte dem Wunsch nun nachkommen und die Erarbeitung eines
solchen „Nahmobilitätskonzeptes“ zeitnah an ein externes Planungsbüro vergeben.
Ein solches ist notwendig, da es sowohl über die notwendigen personellen
Ressourcen als auch die vertiefenden (verkehrs-)planerischen Fachkenntnisse
verfügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit
keine. Bei der Erstellung eines solchen Konzeptes durch ein externes
Planungsbüro ist mit Kosten von rund 50.000 € zu rechnen. Diese wurden bereits
im Haushaltsplan 2022 für 2023 als „Planungskosten für die Überarbeitung des
integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes“ berücksichtigt. Darüber hinaus
ebnet das Vorhandensein eines solchen Nahmobilitätskonzeptes Zugang zu
Fördermöglichkeiten und -mitteln, sodass zu einem späteren Zeitpunkt geplante
Vorhaben mit einem reduzierten Eigenanteil finanziert werden könnten.
Anlagen:
Anlage
1: Niederschrift Ratssitzung
23.06.2020
Anlage
2: Förderrichtlinie Nahmobilität