Betreff
Anpassung der Entgeltordnung und Betriebskostenpauschale für gemeindliche Gebäude
Vorlage
161/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Entgeltordnungen für die Alte Amtmannei, den Schulze Frenkings Hof und die sonstigen gemeindlichen Räume werden zum 01.01.2022 angepasst und die jeweiligen Entgelte und Betriebskostenpauschalen verdoppelt. Die Entgelte für den Musikunterricht verbleiben wie bisher und werden nicht angepasst.

 

 


Sachverhalt:

 

Ergänzend zur Vorlage 161/2021 wurde beschlossen, die Entgelte für Musikunterricht nicht anzupassen. Die weiterhin geltenden Entgelte sind gelb markiert.

Wie in den Entgeltordnungen festgehalten, werden für Vereine und Verbände, die auf sozialem Gebiet tätig sind, sowie gemeinnützige Vereine und Verbände, soweit die Veranstaltungen nicht ausschließlich privaten Charakter haben, keine Entgelte erhoben. Wie weiterhin ausgeführt, ist bei einer Befreiung von Entgelten grundsätzlich eine Betriebskostenpauschale zu zahlen.

In Nottuln ansässige sporttreibende Vereine müssen nach der vorliegenden Entgeltordnung keine Entgelte für den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb sowie Turniere zahlen, da hierfür seit dem 01.11.2021 eine gesonderte Entgeltordnung gilt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Entgeldrichtlinie Sonstige Gebäude 2022

Anlage 2: Entgeldrichtlinie BZ und AA 2022