Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Verwaltungsfinanzbericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Finanzbericht per 30.09.2021 ist untergliedert in sechs Anlagen. In den ersten beiden Anlagen sind die Erträge und Aufwendungen abgebildet. Der Anlage 3 sind die Ein- und Auszahlungen zu entnehmen. In der Anlage 4 sind die Investitionen, die sich aus dem aktuellen Planansatz sowie den Ermächtigungsübertragungen ergeben, dargestellt. Ebenso soll hier ein Überblick über den Realisierungsstand gegeben werden. Die Anlage 5 bildet die Mittelumverteilungen größer 1 T€ ab. In der Anlage 6 wird der derzeitige finanzielle coronabedingte Schaden prognostiziert. Aufgrund der derzeitigen Corona-Entwicklung können hierzu abschließend noch keine genaueren Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Die Erträge (Anlage 1, Nr. 01) haben sich trotz der Corona-Krise positiv entwickelt, dies wird insbesondere in den Positionen der Gewerbe- und Einkommensteuer deutlich, die nach aktuellen Hochrechnungen den Plan um ca. 1,8 Mio. Euro übertreffen werden. Somit hat sich gegenüber dem Finanzbericht per 30.06.2021 eine Steigerung des Prognosewertes bei der Gewerbe- und Einkommensteuer von ca. 1,2 Mio. € ergeben. Gerade bei der Gewerbesteuer profitiert die Gemeinde Nottuln von einem breiten Branchenmix, insbesondere im Bereich der Baubranche. Bei den Kompensationsleistungen gibt es gegenüber dem Planansatz einen Rückgang, da der Wert dem Bescheid angepasst wurde. In den weiteren Ertragsbereichen ergaben sich keine größeren Abweichungen zwischen Planansatz und Prognose.

In der Anlage 2 sind die ordentlichen Aufwendungen abgebildet. Die Finanzgliederungsgruppe 11 – Personalaufwendungen weist laut Prognose einen geringeren Wert aus als im Plan. Dies ist im Wesentlichen auf noch nicht getätigte Stellenbesetzungen bzw. verspätete Besetzungen vakanter Stellen zurückzuführen. In der Finanzgliederungsgruppe 13 ist auf zwei größere Abweichungen hinzuweisen. Die Position Kostenerstattungen Städte/Gemeinden/Gemeindeverbände enthält eine Gutschrift des Kreises Coesfeld aus der Überzahlung der Endabrechnung SGB II Abschläge 2020 (208 T€). Im Bereich der sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen ergeben sich Einsparungen aus den nicht realisierten Projekten, wie z. B. dem Rathausneubau.

Die Finanzgliederungsgruppe 15 weist ebenfalls zwei maßgebliche Abweichungen auf. Aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage für das Jahr 2020 hat sich eine Verschlechterung von rd. 551 T€ ergeben. Diese Veränderung ist durch höhere Betriebskostenzuschüsse an die Träger für Kindertageseinrichtungen und Mehraufwendungen für stationäre erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche entstanden. Eine Isolierung des Corona-Schades bei der Gemeinde Nottuln ist somit nicht möglich. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2021 als Rückstellung angesetzt. Bedingt durch die geringere Anzahl an Asylsuchenden fällt der Prognosewert für die Leistungsempfänger gegenüber dem Planwert um 166 T€ geringer aus. In der Finanzgliederungsgruppe 16 bleiben die Prognosewerte in den Bereichen Marketing, Repräsentation, Fortbildung und Dienstreisen unter den Planwerten, wodurch ca. 110 T€ eingespart werden können.

Die zahlungsrelevanten prognostizierten Erträge und Aufwendungen spiegeln sich im Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Anlage 3, Nr. 17) wider. Hier wirken sich die gestiegen ordentlichen Erträge sowie die Kostensenkungen bei den ordentlichen Aufwendungen aus, so dass der Saldo um 0,8 Mio. € zum Ansatz verbessert werden kann. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (siehe Anlage 3, Nr. 23) beinhalten im Wesentlichen die GFG-Zahlungen und Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen. Die positive Abweichung ist u. a. auf die Versicherungserstattung durch den Brand der Sebastian Grundschule zurückzuführen. Die Prognose für die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit (1,6 Mio. € - siehe Anlage 3, Nr. 30) sowie die Ermächtigungsübertragungen (4,3 Mio. € Anlage 3, Pos. 40) ergeben aktuell ein prognostiziertes Investitionsvolumen von 5,9 Mio. € (siehe Anlage 4 – Prognosewert).

Nachfolgend sind die 10 größten finanziellen Projekte zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage aufgelistet, die ein Gesamtprognosewert von 3,4 Mio. € für das Jahr 2021 ergeben.


 

Bezeichnung

Ansatz
Gesamt

Gebucht

Verfügbar

Prognose
2021

Aktueller Stand

Betriebs- und Geschäftsausst. St.Martinus-Schule

175.291 €

81.605 €

93.686 €

175.291 €

in Bearbeitung

Betriebs- und Geschäftsausst. Gymnasium

197.026 €

130.217 €

66.809 €

197.026 €

in Bearbeitung

Neubau Feuerwehrgerätehaus Appelhülsen

1.723.826 €

16.393 €

1.707.434 €

200.000 €

in Bearbeitung - Bildung EÜ 2022

Wiederherstellung Sebastian Grundschule nach Brand

1.881.049 €

132.060 €

1.748.989 €

381.049 €

in Bearbeitung - Bildung EÜ 2022

ARAP; Sanierung Südfassade

685.000 €

0 €

685.000 €

685.000 €

in Bearbeitung

Umbau Kita Schapdetten - alte Schule

500.000 €

179.412 €

320.588 €

185.000 €

in Bearbeitung -
Restmittel werden eingespart

umfangreiche Sanierungsmaßnahme Umkleide Darup

314.000 €

0 €

314.000 €

314.000 €

in Bearbeitung - Bildung EÜ 2022

Ankauf von Flächen

1.859.650 €

537 €

1.859.114 €

815.000 €

in Bearbeitung

Einsatzleitwagen 1 (ELW1)

210.650 €

46.941 €

163.708 €

210.650 €

offen

Radweg K 11, zwischen B525 u. Schapdetten / ARAP

360.000 €

0 €

360.000 €

270.000 €

in Umsetzung

Summe Investitionen > 100.000 €

11.174.923 €

687.995 €

9.842.767 €

4.546.999 €

 

Summe Investitionen < 100.000 €

1.645.044 €

811.554 €

1.477.652 €

1.317.068 €

 

Summe Gesamt

12.819.968 €

1.499.549 €

11.315.612 €

5.864.067 €

 

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2020 beinhaltet Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 2,0 Mio. €. Aus heutiger Sicht könnten Maßnahmen bis zum Jahresende von rund 400 T€ (Anlage 3, Pos. 40) realisiert werden. Dieser Betrag wirkt sich negativ auf die liquiden Finanzmittel aus.

Nach Durchsicht und Analyse aller Finanzpositionen könnte sich die Liquidität zum Jahresende von 5,3 Mio. € auf rund 5,9 Mio. € erhöhen. Aufgrund der Corona-Krise und der hohen Nachfrage, z. B. im Baubereich, ist die Planungssicherheit bei Investitionen nicht immer gewährleistet.

In der Anlage 6 ist die pauschale Ermittlung nach §5 Absatz 3 Satz 2 f. NKF-CIG dargestellt. Nach heutigem Stand ist der coronabedingte Schaden mit 647 T€ zu beziffern. Der Schaden ist als Anlagegut zu aktivieren; somit wirkt sich dieser nicht auf das Jahresergebnis aus. Ab dem Jahr 2025 ist zu entscheiden, ob der Schaden direkt ober aber über 50 Jahre abgeschrieben werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus den Anlagen.


Anlagen:

Anlage 1: Erträge

Anlage 2: Aufwendungen

Anlage 3: Ein- und Auszahlungen

Anlage 4: Investitionsliste

Anlage 5: Mittelumverteilungen

Anlage 6: Pauschale Ermittlung coronabedingter Schaden