Beschlussvorschlag:
Vorschlag der CDU –
Fraktion:
Die
(nach-)mittäglichen Fahrten auf den Linien 680, 681, 682 und 685, die
überwiegend durch den Außenbereich verkehren, werden in Absprache mit den
zuständigen Stellen außerhalb geschlossener Ortschaften vollständig auf
Bedarfsbedienung umgestellt, d. h. Haltestellen im Außenbereich werden nur bei
Aussteigern im Bus oder vorheriger (z. B. telefonischer) Anmeldung des
Einstiegs angefahren, sofern durch die verkürzten Fahrzeiten bzw. -wege Kosten
eingespart werden können.
Vorschlag der
Verwaltung:
Die im Sachverhalt vermittelten Informationen werden zur Kenntnis genommen. Eine veränderte Linienbedienung und Streckenführung werden nicht weiterverfolgt.
Sachverhalt:
Am 07.07.2021
ist der Gemeinde Nottuln ein Antrag der CDU - Fraktion zugegangen, der die
Einführung von reinen Bedarfsfahrten in Außenbereichen des örtlichen
Linienverkehrs begehrt (siehe Anlage 1).
Gefordert
wird, die (nach-)mittaglichen Fahrten auf den Linien 680, 681, 682 und 685,
welche überwiegend im Außenbereich verkehren, außerhalb der geschlossenen
Ortschaften vollständig auf Bedarfsverkehre umzustellen. Dadurch bestünde die
Möglichkeit, Haltestellen nur nach Anmeldung (telefonisch, beim Fahrer) anzufahren,
was zu verkürzten Fahrtzeiten, weniger Fahrtenkilometern und somit weniger
Kosten führen würde.
Die Linien
680, 681, 682 und 685 werden derzeit sowohl für den Schulverkehr als auch den
Jedermannverkehr eingesetzt, um so die geringe Nachfrage außerhalb des
Schulverkehrs besser bündeln zu können. In Anlage 2 sind die detaillierten
Liniensteckbriefe der o.g. Linien aufgeführt, die u.a. Auskunft über
Streckenverläufe, Bedienungszeiträume und -angebote, die gefahrenen
Jahreskilometer und die Art der eingesetzten Fahrzeuge geben.
Das
derzeitige Bedienungsangebot sowie die -zeiträume sind am Schulverkehr
ausgerichtet, wie auch in den Fahrplänen der entsprechenden Linien deutlich
wird (Anlage 3). Die Bedienung erfolgt an Schultagen von Mo – Fr im Zeitraum
von ~ 6.45 – 16.30 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen besteht kein Angebot. Die
Anzahl der durchgeführten Fahrten pro Tag variiert je nach Linie zwischen 5 und
19 Fahrten. Die von den Linien insgesamt gefahrenen Kilometer im Jahr liegen
zwischen 23.000 km (681) und 42.000 km (685). Jede dieser vier Linien wird in
den aufgezeigten Bedienungszeiträumen von einem Standardlinienbus bedient (~12m
Länge, 2,55m Breite, Gesamtkapazität max. 95 – 110 Personen). Aufgabenträger
ist der Kreis Coesfeld, Betriebsführer der Regionalverkehr Münsterland (RVM),
der die Fahrten an verschiedene Verkehrsunternehmen vergibt.
Nach
Rücksprache mit der RVM und einer ersten Einschätzung durch den Fahrbetrieb
wäre eine solche Umsetzung nicht ohne weiteres möglich, da die Nachmittagsfahrten
der Linien auf die Schülerbedarfe ausgerichtet sind. Die Bedienung der
Haltestellen, welche auch im Fahrplan aufgeführt sind, sollten im Regelfall
beibehalten werden. Zwar wäre es grundsätzlich denkbar, dass ab einer
bestimmten Haltestelle ausschließlich ein Ausstieg gewährleistet wird und die
Fahrt somit vorzeitig beendet werden könnte, wenn alle Fahrgäste ausgestiegen
sind und auch kein weiterer Bedarf mehr vorliegt. Um dies jedoch nachhalten und
fahrtspezifisch abrechnen zu können, benötigt der RVM von jedem einzelnen Bus
eine Rückmeldung, wo und wann die Fahrt abgebrochen wurde. Dazu wäre eine
Ausstattung der Busse mit entsprechender Hard- und Software Voraussetzung, um
eine nachvollziehbare Übermittlung zu gewährleisten. Weiterhin müsste bei anfallenden
Fahrten im Außenbereich, die nur nach Bedarf bedient werden sollen, eine
Telefonzentrale (wie beispielsweise die Service – Zentrale „fahrtwind“) genutzt
werden, was wiederum (höhere) Dispositionskosten erzeugt. Im Hinblick auf eine
mögliche Kosteneinsparung ist zudem zu berücksichtigen, dass auch bei
Fahrtverkürzungen vom beauftragten Busunternehmen entsprechende Fahrzeuge und
Personal vorzuhalten und somit einzupreisen sind. So ist, aufgrund der
genannten Anforderungen bzw. Voraussetzungen nach erster Einschätzung der RVM
nicht davon auszugehen, dass eine Umstellung der genannten Linien auf
Bedarfsfahrten zu einer Kosteneinsparung führen würde.
Die
Gemeindeverwaltung folgt aufgrund dessen der Einschätzung des RVM und schlägt
vor, die Bedienung auf den Linien 680, 681, 682 und 685 wie bisher
fortzuführen. Diese Entscheidung erfolgt einerseits vor dem Hintergrund, dass
finanzielle Mehrkosten nicht ausgeschlossen werden können sowie andererseits,
da es sich nicht nur um reine Schülerverkehre sondern gleichzeitig auch um
Jedermann-Verkehre auf diesen Linien handelt. Die Gemeindeverwaltung hat die
Aufgabe der Daseinsvorsorge, die in der beizubehaltenden Form, für alle
Nutzergruppen weiterhin gewährleistet ist.
Auch soll
über den aktuellen Stand der Planungen zur ÖPNV – Optimierung berichtet werden.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann als Grundlage die Vorlage 030/2020
(Anlage 4) herangezogen werden, die folgendes bezüglich der Verbesserung des
ÖPNV zu berichten hat:
„Insgesamt ist aus Sicht der Verwaltung zu
konstatieren, dass Verbesserungen des ÖPNV-Angebotes im Zuständigkeitsbereich
der Gemeinde Nottuln lediglich an wenigen Stellschrauben durch kleinere
Eingriffe noch möglich erscheinen. Dies wird eher als ein fortlaufender Prozess
betrachtet, der sich den veränderten Rahmenbedingungen kontinuierlich anpassen
muss.
Potential wird
allerdings darin gesehen, die Ausgestaltung des örtlichen ÖPNV in der
Verknüpfung zum Individualverkehr und die Einbettung in die Lebenswirklichkeit
der Bürger in den Fokus zu nehmen und Lösungen zu erarbeiten.
Denkbar wäre z.B. die
Verknüpfung von Car-Sharing Angeboten, Fahrradstationen o.Ä. Weiter die
Ausweisung von Mobilitätsstationen oder die Einbindung von Packstationen oder
Supermarktversorgung in bestehende Bushaltestellen.“
Darüber
hinaus gibt es ein paar weitere Entwicklungen, die sich positiv auf das Thema
Mobilität auswirken. Neben der Einstellung eines Mobilitätsmanagers bei der
Gemeinde Nottuln zum 01.07.2021, der sich nun intensiv mit diesem Themenkomplex
befasst, sowie zentraler Ansprechpartner zu diesem Themengebiet ist, hat die
Gemeindeverwaltung eine Einplanungsmitteilung des NWL erhalten und kann im
nächsten Jahr zwei weitere Radabstellanlagen am Bahnhof Appelhülsen errichten.
Die neuen Abstellanlagen werden an ein neues Buchungs- und Zugangssystem für
Stellplätze in verschließbaren Fahrradabstellanlagen angeschlossen, sodass
Nutzer sich künftig NRW-weit über das Fahrradabstellplatzangebot informieren
und verlässlich einen Platz buchen und bezahlen können. Eine Kompatibilität wie
etwa mit dem in NRW bereits verwendeten Zugangs- und Buchungssystem
„DeinRadschlosss“ wird dabei angestrebt. Auch sollen die bereits bestehenden
Abstellanlagen am Bahnhof im Zuge der Neuerrichtung mit dem neuen System
ausgestattet werden. Weiterhin besteht seit Anfang Oktober 2021 die
Möglichkeit, ein weiteres Carsharing – Angebot von Stadtteilauto zu Nutzen. Für
einen Testzeitraum von zunächst 6 Monaten steht ein Fahrzeug auf dem auf dem
Parkplatz vor der Ascheberg’schen Kurie für Nutzer:innen und Interessierte
bereit. Außerdem wird die Linienführung der S 60, nach Beschluss des
Kreistages, testweise für zwei Jahre verändert und ab 2022 den Ortsteil Darup
einbinden. Zur Verkürzung der insgesamten Fahrtzeit werden dann nur noch zentrale
Haltestellen in Nottuln anfahren. Der südliche Ortsteil Nottulns, der in dieser
Bedienvariante wegfällt, soll durch in Hauptverkehrszeiten ergänzende
„D-Fahrten“ angefahren werden.
Zu guter
Letzt wird im Rahmen des eingereichten Antrags um eine Aufschlüsselung der im
Haushalt veranschlagten 500.000 € „Kosten des ÖPNV“ gebeten. Grundsätzlich
setzten sich die „Kosten des ÖPNV“ aus vier verschiedenen Hauptkostenfaktoren
zusammen: dem Ortlinienverkehr, dem Nachtbus N8, dem Bürgerbus sowie weiteren
Kosten. In Anlage 5 sind die Kosten für den ÖPNV der Haushaltsjahre 2018 – 2021
erfasst. Der Kostenfaktor „Bürgerbus“ taucht in den Abrechnungszeiträumen nicht
auf. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der RVM für jeden Bürgerbus
ausrechnet, welche Einnahmen, Sponsoring und Zuschüsse erhalten wurden, und
welche Aufwendungen für das jeweilige Jahr getätigt wurden. Bei einer negativen
Differenz würde die Gemeinde aufgefordert, den Differenzbetrag zu begleichen.
Dies ist aktuell jedoch bisher nicht der Fall gewesen.
Weiterhin
muss berücksichtigt werden, dass der Kreis für jede Kommune pro Kalenderjahr
eine Ergebnisprognose der Stadt- und Ortslinienverkehre ermittelt. Daraus
ergeben sich Abschlagszahlungen, welche durch die Gemeinde erfolgen müssen. Die
Abrechnung inklusive Ausgleich erfolgt dann, wenn die endgültige
Abschlussrechnung für das entsprechende Kalenderjahr vorliegt. Zwischen
Rückstellungen entsprechender Mittel und dem Vorliegen der endgültigen
Schlussabrechnung können bis zu eineinhalb Jahre liegen. Diese Vorgehensweise
ist nicht neu und wurde bereits in den vorangegangenen Jahren angewandt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
Beibehaltung des aktuellen Bedienmodells sowie der unveränderten Anzahl an
Fahrten(-kilometern) entstehen keine weiteren Kosten, die nicht bereits im
Haushalt erfasst sind. Eine Umstellung auf Bedarfsbedienung wäre mit einer
entsprechenden Hard- und Softwareausstattung der Busse sowie anfallender
Dispositionskosten durch die Nutzung einer Telefonzentrale verbunden. Weiterhin
wären, trotz möglicher Fahrtverkürzungen, entsprechend Personal und Fahrzeuge
vorzuhalten, die mit eingepreist werden müssen. Dem gegenüber stehen mögliche
Kosteneinsparungen aufgrund reduzierter Fahrtenkilometer sowie
Treibstoffkosten.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der CDU - Fraktion
Anlage 2: Liniensteckbriefe der relevanten Linien
Anlage 3: Fahrpläne der relevanten Linien
Anlage 4: VL 030/2020
Anlage 5: Kosten ÖPNV 2018 - 2021