Betreff
Anpassung der Entgeltordnung und Betriebskostenpauschale für gemeindliche Gebäude
Vorlage
161/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Entgeltordnungen für die Alte Amtmannei, den Schulze Frenkings Hof und die sonstigen Gemeindlichen Räume werden zum 01.01.2022 angepasst und die jeweiligen Entgelte und Betriebskostenpauschalen verdoppelt.

 


Sachverhalt:

 

Für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen wie der Alten Amtmannei, dem Schulze Frenkings Hof und weiteren Gebäuden erhebt die Gemeinde Nottuln Entgelte und Betriebskostenpauschalen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden die Kosten dieser Räumlichkeiten und die Einnahmen durch Nutzungsentgelte überprüft. Maßgeblich waren die Zahlen aus den Jahren 2018 und 2019, also vor den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Dabei wurde deutlich, dass bei allen Gebäuden die Betriebskosten nicht gedeckt sind.

 

Eine Kostendeckung ist ohne eine erhebliche Steigerung der Entgelte nicht zu erreichen. Die Verwaltung schlägt nun eine Verdoppelung der Entgelte und Betriebskostenpauschalen für alle Nutzergruppen und alle Gebäude ab dem 01.01.2022 vor. Zu Ende des Jahres 2022 soll überprüft werden, wie sich die Nutzung und Einnahmen gegenüber den Jahren 2018 und 2019 entwickelt hat. Vorausgesetzt ist natürlich, dass es 2022 keine gravierenden Einschränkungen durch Corona gibt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bei normaler Nutzung könnten gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 Mehreinnahmen in Höhe von 45.000 € entstehen.

 


Anlagen:

 

  • Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte und Betriebskosten­pauschalen für die Alte Amtmannei und für das Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof

 

  • Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte für die sonstigen gemeindlichen Räume und Flächen