Beschlussvorschlag:
Die
Entgeltordnungen für die Alte Amtmannei, den Schulze Frenkings Hof und die
sonstigen Gemeindlichen Räume werden zum 01.01.2022 angepasst und die
jeweiligen Entgelte und Betriebskostenpauschalen verdoppelt.
Sachverhalt:
Für
die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen wie der Alten Amtmannei, dem
Schulze Frenkings Hof und weiteren Gebäuden erhebt die Gemeinde Nottuln
Entgelte und Betriebskostenpauschalen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage
wurden die Kosten dieser Räumlichkeiten und die Einnahmen durch
Nutzungsentgelte überprüft. Maßgeblich waren die Zahlen aus den Jahren 2018 und
2019, also vor den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Dabei wurde
deutlich, dass bei allen Gebäuden die Betriebskosten nicht gedeckt sind.
Eine
Kostendeckung ist ohne eine erhebliche Steigerung der Entgelte nicht zu
erreichen. Die Verwaltung schlägt nun eine Verdoppelung der Entgelte und
Betriebskostenpauschalen für alle Nutzergruppen und alle Gebäude ab dem
01.01.2022 vor. Zu Ende des Jahres 2022 soll überprüft werden, wie sich die
Nutzung und Einnahmen gegenüber den Jahren 2018 und 2019 entwickelt hat.
Vorausgesetzt ist natürlich, dass es 2022 keine gravierenden Einschränkungen
durch Corona gibt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
normaler Nutzung könnten gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 Mehreinnahmen in
Höhe von 45.000 € entstehen.
Anlagen:
- Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte
und Betriebskostenpauschalen für die Alte Amtmannei und für das
Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof
- Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte
für die sonstigen gemeindlichen Räume und Flächen