Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde
Nottuln benennt folgende Person als Schiedsmann für den
Schiedsbezirk II:
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Sachverhalt:
Am 30.06.2021 endete die Amtszeit von Herrn Volker Christoph als
Schiedsmann für den Schiedsbezirk II in der Gemeinde Nottuln.
Mit Schreiben vom 01.09.2021 hat das Amtsgericht Coesfeld eine
Neu-/Wiederwahl angefordert.
Herr Christoph hat seine Bereitschaft für eine Wiederwahl, welche nach
den u.g. rechtlichen Vorgaben möglich ist, erklärt.
Die Voraussetzungen des § 2 Schiedsamtsgesetz NRW, welche bei der Wahl
beachtet werden müssen,
- Fähigkeit
zur Bekleidung öffentlicher Ämter
- Keine
Betreuung
- Vollendung
des 30. Lebensjahres
- Wohnsitz im
Gemeindegebiet
- Keine
gerichtlichen Anordnungen zur Beschränkung in der Führung des Vermögens,
sind seitens der Verwaltung überprüft worden und liegen vor.
Es wird eine Wiederwahl vorgeschlagen.
Bis zur Wahl bleibt die bisherige Schiedsperson in ihrem Amt tätig (§ 3
SchAG NRW).
Finanzielle Auswirkungen:
unverändert
Anlagen:
keine