Betreff
Bestellung einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk II durch Wiederwahl
Vorlage
154/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln benennt folgende Person als Schiedsmann für den
Schiedsbezirk II:

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Sachverhalt:

Am 30.06.2021 endete die Amtszeit von Herrn Volker Christoph als Schiedsmann für den Schiedsbezirk II in der Gemeinde Nottuln.

 

Mit Schreiben vom 01.09.2021 hat das Amtsgericht Coesfeld eine Neu-/Wiederwahl angefordert.

 

Herr Christoph hat seine Bereitschaft für eine Wiederwahl, welche nach den u.g. rechtlichen Vorgaben möglich ist, erklärt.

 

Die Voraussetzungen des § 2 Schiedsamtsgesetz NRW, welche bei der Wahl beachtet werden müssen,

 

  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Keine Betreuung
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Wohnsitz im Gemeindegebiet
  • Keine gerichtlichen Anordnungen zur Beschränkung in der Führung des Vermögens,

 

sind seitens der Verwaltung überprüft worden und liegen vor.

 

Es wird eine Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Bis zur Wahl bleibt die bisherige Schiedsperson in ihrem Amt tätig (§ 3 SchAG NRW).

 


Finanzielle Auswirkungen:

unverändert


Anlagen:

keine