Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab 01.01.2022
Vorlage
147/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

1.   Ausgangssituation

 

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2022 wird im Folgenden erläutert.

 

2.   Verbandsbeiträge

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 44% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße erhöht sich von 1.281.506 € im Jahr 2021 um 54.964 € auf 1.336.470 € im Jahr 2022. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von rd. 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2022 insgesamt 1.331.770 € in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.   

 

3.   Abschreibung und Verzinsung

 

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen sinken trotz der erheblichen Investitionen geringfügig von 811.877 € um 7.605 € auf 804.272 €. Hauptgründe sind die vollständige Abschreibung von Altkanälen sowie gute Ausschreibungsergebnisse bei den Kanalbaumaßnahmen. Vor dem Hintergrund der aktuell hohen Investitionstätigkeit des Abwasserwerkes (z.B. Burgstraße) ist trotzdem auch in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Abschreibungen zu rechnen.

 

Die Zinsaufwendungen des Betriebes sinken von 81.820 € um 17.320 € auf 64.500 €. Konsequente Tilgung der Darlehen und günstige Fremdkapitalzinsen führen zu dieser erfreulichen Entwicklung. Die Eigenkapitalverzinsung steigt bei einer Verzinsung von 1,0% für 2022 von rd. 73.276 € um rd. 2.308 € auf rd. 75.584 €.

 

4.   Materialaufwendungen

 

Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2022 mit insgesamt 392.000 € eingeplant. Damit ergibt sich für das Jahr 2022 ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 386.000 € um insgesamt 6.000 €.

 

5.   Personalkosten

 

Die Personalkosten steigen im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 von 327.368 € um 22.451 € auf 349.819 €. Dieser Kostenanstieg ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurück zu führen.

6.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen von 127.100 € im Jahr 2021 um 12.500 € auf 139.600 € im Jahr 2022. Ursache dafür sind im Wesentlichen die in Rechnung gestellten „Verwahrentgelte“ der Banken für Liquiditätsbestände.

 

7.   Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 32.000 € veranschlagt. Ferner ist im Jahr 2022 mit Zinserträgen aus der Zinssteuerung in Höhe von rd. 18.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden unverändert in Höhe von 4.700 € veranschlagt. Insgesamt ergibt die Kalkulation Erträge in Höhe von 54.700 €.

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 54.700 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenüberdeckung aus den Jahren 2019 und 2020 in Höhe von 62.223 €, verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 3.040.622 €. Davon sind 1.759.420 € auf die erwartete Schmutzwassermenge von 871.000 m³ und 1.281.202 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.247.722 m² umzulegen. Insgesamt steigt der umzulegende Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 75.416 €.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2022 die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren angehoben werden müssen, um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen. Die Gebührensätze steigen für die Schmutzwassergebühr von 1,97 €/m³ um 0,05 €/m³ auf 2,02 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr von 0,56 €/m² um 0,01 €/m² auf 0,57 €/m².

 

Im Ergebnis sind die Hauptgründe für den Gebührenanstieg ein Anstieg der Lippeverbandsbeiträge sowie der Personalkosten. Vom Gesamtkostenanstieg in Höhe von rd. 75.400 € entfallen allein rd. 50.300 € auf die Lippeverbandsbeiträge und rd. 22.400 € auf die Personalkosten.

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2022 entsprechend der Abwassergebührenkalkulation anzuheben.

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche Jahresgebühr für 2022 und die Abweichung zum Vorjahr ergeben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

-     Schmutzwassergebühr steigt von 1,97 €/m³ um 0,05 €/m³ auf 2,02 €/m³

-     Niederschlagswassergebühr steigt von 0,56 €/m² um 0,01 €/m² auf 0,57 €/m²

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung