Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum
01.01.2022 in Kraft.
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Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für
das Wirtschaftsjahr 2022 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung
und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung sowie eines
Jahresüberschusses in Höhe von insgesamt 667.822 € eine Anhebung der Trinkwassergebühren
erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im
Folgenden dargestellt:
2.
Personalkosten
Die Personalkosten des Jahres 2021 in Höhe
von 623.957 € sinken für das Planungsjahr 2022 geringfügig um 3.338 € auf 620.619
€.
3.
Materialaufwand/bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2022 mit
insgesamt 672.000 € eingeplant. Damit ist für diese Kostenposition ein Anstieg
in Höhe von 6.000 € zu verzeichnen. Von den 672.000 € entfallen auf die Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 531.500 € und auf die bezogenen Leistungen
140.500 €.
4.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
wurden für 2022 mit 306.300 € veranschlagt und erhöhen sich damit gegenüber dem
Vorjahr mit 300.900 € um 5.400 €. Diese Abweichung resultiert aus einem Anstieg
der an den Gemeindehaushalt abzuführenden Konzessionsabgabe von rd. 239.000 €
um rd. 5.500 € auf 244.500 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige
Konzessionsabgabe.
Sofern die Vereinbarungen zwischen
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen
Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt
voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde
das Wasserentnahmeentgelt nahezu unverändert mit 3.300 € veranschlagt.
Für die Aufwendungen der Kooperation
Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet wurden 28.000 €
veranschlagt. Neben den Kooperationsbeiträgen umfasst diese Position auch die
Aufwendungen für den freiwilligen Düngungsverzicht im Wasserschutzgebiet.
Die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im
Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes konnten bereits ab
2019 auf Basis der Auszahlungen der Vorjahre von 25.000 € um 10.000 € auf
15.000 € gesenkt werden. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die
Flächen in der Wasserschutzzone II, auf denen ganzjährig keinerlei
Wirtschaftsdüngung erfolgen darf. Nach einer weiteren Absenkung im Jahr 2021
auf 14.000 € kann dieser Betrag auch für 2022 entsprechend beibehalten werden.
5.
Geschäftsaufwendungen
Für die Geschäftsaufwendungen wird mit
einem Anstieg von 147.600 € um 1.300 € auf 148.900 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen
umfassen die Verwaltungskosten-erstattungen an die Gemeinde, die Prüfungskosten
der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie
eine Vielzahl kleinerer Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs-
und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).
6.
Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen betreffen in der
Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die
Steuern.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen
steigen investitionsbedingt von 238.567 € um 18.570 € auf 257.137 €.
Die Fremdkapitalverzinsung verringert für
das Planungsjahr 2022 mit einem Aufwand von 42.265 € um 6.855 € gegenüber dem
Vorjahr mit 49.120 €. Trotz der getätigten Darlehensaufnahmen zur Finanzierung
der Investitionen der Wasserversorgung tragen die planmäßigen
Tilgungsleistungen und günstigen Darlehenskonditionen zu einer relativ
konstanten Entwicklung der Zinsaufwendungen bei. Aus der Zinssteuerung ist für
2022 mit einem Zinsertrag in Höhe von 10.800 € zu rechnen.
Für 2022 wurden die zu erwartenden
Steuerzahlungen in Höhe von 5.200 € veranschlagt. Davon entfallen auf die
Gewerbesteuern rd. 1.300 € und auf die Körperschaftsteuern rd. 1.100 €.
Die Finanzaufwendungen insgesamt sinken von
301.487 € um 7.685 € auf 293.802 €.
7.
Anzurechnende Erträge
Den o.a. Kostenblöcken stehen die
ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der
Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der
Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung
dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und
Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.
Bei den gebührenmindernden
Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe
von rd. 35.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit
41.900 € beziffert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom
Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen betragen rd. 67.500 €. Die Erträge
aus Nebenleistungen werden für 2022 mit 119.000 € veranschlagt. Insgesamt
ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 263.400 €.
8.
Kalkulationsergebnis
Nach Abzug der Ertragspositionen von den
Aufwendungen, unter Berücksichtigung eines Jahresergebnisses in Höhe von
667.822 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige
Betriebserträge in Höhe von 2.446.043 €. Damit steigen die umzulegenden
Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.390.147 € um 55.896 €.
In der Gebührenkalkulation für 2022 wird
von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 887.000 m³ ausgegangen.
Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren
wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der
Grundgebühren soll dabei den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes
decken. In der vorliegenden Kalkulation wurde eine Erhöhung der Grundgebühr von
0,45 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,46 €/Tag (Anstieg 2,22%) für den kleinsten
Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse
größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der
Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des Grundgebührenaufkommens von 1.006.977 €
um 28.736 € auf 1.035.713 €.
Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in
Höhe von 1.410.330 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende
Trinkwassermenge von 887.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der
Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,57 €/m³ um 0,02 €/m³ auf
1,59 €/m³ Trinkwasser (Anstieg 1,27%). Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht
sich damit von 1.383.170 € um 27.160 € auf 1.410.330 €.
Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem
01.01.2022 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,01 €/Tag, für
die Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz, und die
Verbrauchsgebühren um 0,02 €/m³ zu erhöhen (jeweils netto).
Die Jahreskosten für den
Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der
als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das
Berechnungsbeispiel brutto 7,71 €/Jahr bzw. 1,62 %.
Verfasst:
gez. Scheunemann
Finanzielle Auswirkungen:
- Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,57 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,59 €/m³
- Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,45 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,46 €/Tag (Für Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz)
Anlagen:
- Gebührenkalkulation
- Satzungsänderung