Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2022
Vorlage
144/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 


 

 

Sachverhalt:

 

1.   Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2022 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung sowie eines Jahresüberschusses in Höhe von insgesamt 667.822 € eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.   Personalkosten

 

Die Personalkosten des Jahres 2021 in Höhe von 623.957 € sinken für das Planungsjahr 2022 geringfügig um 3.338 € auf 620.619 €.

 

 

3.   Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2022 mit insgesamt 672.000 € eingeplant. Damit ist für diese Kostenposition ein Anstieg in Höhe von 6.000 € zu verzeichnen. Von den 672.000 € entfallen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 531.500 € und auf die bezogenen Leistungen 140.500 €.

 

 

4.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2022 mit 306.300 € veranschlagt und erhöhen sich damit gegenüber dem Vorjahr mit 300.900 € um 5.400 €. Diese Abweichung resultiert aus einem Anstieg der an den Gemeindehaushalt abzuführenden Konzessionsabgabe von rd. 239.000 € um rd. 5.500 € auf 244.500 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt nahezu unverändert mit 3.300 € veranschlagt.

 

Für die Aufwendungen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet wurden 28.000 € veranschlagt. Neben den Kooperationsbeiträgen umfasst diese Position auch die Aufwendungen für den freiwilligen Düngungsverzicht im Wasserschutzgebiet.

 

Die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes konnten bereits ab 2019 auf Basis der Auszahlungen der Vorjahre von 25.000 € um 10.000 € auf 15.000 € gesenkt werden. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die Flächen in der Wasserschutzzone II, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen darf. Nach einer weiteren Absenkung im Jahr 2021 auf 14.000 € kann dieser Betrag auch für 2022 entsprechend beibehalten werden.

 

5.   Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird mit einem Anstieg von 147.600 € um 1.300 € auf 148.900 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten-erstattungen an die Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl kleinerer Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).

 

 

6.   Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen betreffen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern.

 

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen steigen investitionsbedingt von 238.567 € um 18.570 € auf 257.137 €.

 

Die Fremdkapitalverzinsung verringert für das Planungsjahr 2022 mit einem Aufwand von 42.265 € um 6.855 € gegenüber dem Vorjahr mit 49.120 €. Trotz der getätigten Darlehensaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen der Wasserversorgung tragen die planmäßigen Tilgungsleistungen und günstigen Darlehenskonditionen zu einer relativ konstanten Entwicklung der Zinsaufwendungen bei. Aus der Zinssteuerung ist für 2022 mit einem Zinsertrag in Höhe von 10.800 € zu rechnen. 

 

Für 2022 wurden die zu erwartenden Steuerzahlungen in Höhe von 5.200 € veranschlagt. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern rd. 1.300 € und auf die Körperschaftsteuern rd. 1.100 €.

 

Die Finanzaufwendungen insgesamt sinken von 301.487 € um 7.685 € auf 293.802 €.

 

 

7.   Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 35.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 41.900 € beziffert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen betragen rd. 67.500 €. Die Erträge aus Nebenleistungen werden für 2022 mit 119.000 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 263.400 €.

 

 

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der Ertragspositionen von den Aufwendungen, unter Berücksichtigung eines Jahresergebnisses in Höhe von 667.822 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.446.043 €. Damit steigen die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.390.147 € um 55.896 €.

 

In der Gebührenkalkulation für 2022 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 887.000 m³ ausgegangen.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll dabei den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. In der vorliegenden Kalkulation wurde eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,45 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,46 €/Tag (Anstieg 2,22%) für den kleinsten Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des Grundgebührenaufkommens von 1.006.977 € um 28.736 € auf 1.035.713 €.

 

Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.410.330 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 887.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,57 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,59 €/m³ Trinkwasser (Anstieg 1,27%). Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht sich damit von 1.383.170 € um 27.160 € auf 1.410.330 €.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2022 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,01 €/Tag, für die Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz, und die Verbrauchsgebühren um 0,02 €/m³ zu erhöhen (jeweils netto).

 

Die Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das Berechnungsbeispiel brutto 7,71 €/Jahr bzw. 1,62 %.

 

 

Verfasst:                                                           

gez. Scheunemann

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,57 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,59 €/m³
  2. Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,45 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,46 €/Tag (Für Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz)

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung